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Maniska

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  1. Prinzipiell sehe ich auch den Chef in der Pflicht die Urlaubsregelung zu erklären, nicht den anderen Azubi. Wir wissen auch nicht was/wie der Chef da kommuniziert hat, was bei den Azubis angekommen ist und wie sie die Regelung unterinander kommuniziert haben. Beispiel: Chef sagt zu Azubi 1 "Urlaub dann wenn keine Schule ist, hauptsächlich in den Ferien, und bitte immer ein Azubi da" Azubi1 zu 2 "Urlaub nur in den Ferien und es sollte immer ein Azubi da sein." Inhaltlich sehr unterschiedlich...
  2. Ja es gibt die Möglichkeit als FiSi, auch mit Steuerklasse 1 und ohne Kinder. Allerdings nicht überall und nicht für jeden (trotzdem als Feld- Wald- und Wiesenadmin durchaus möglich). Als Spezialist oder Consultant dann auch mal gerne mehr.
  3. Mich interessiert ja bei der ganzen Sache nun auch, wie sich der Arbeitgeber an seine Verpflichtung aus §7 BUrlG halten möchte, wenn er Azubis einerseits nur Urlaub in den Ferien gewähren möchte, dem Azubi im 1. LJ in den Herbstferien keinen "Zwangsurlaub" aufgebrummt hat wenn schon klar war dass Weihnachten nicht geht. Immerhin hat der Azubi mindestens 5* Urlaubstage für 2019, die er nehmen "muss". immer einen Azubi da haben möchte, spätestens bei ~12 Wochen Ferien im Jahr , 6 Wochen Urlaub pro Azubi und 2 Azubis wird das interessant, dann "muss" immer einer die Ferien nehmen, ob er will oder nicht. Sonst gibt es wieder Überschneidungen. *20 Tage Jahresurlaub /12 * 3 (Ausbildungsbeginn am 1.9. angenommen) Die Frag ist, was macht man mit dem Wissen? Fass auf und sich damit den Rest der Ausbildung recht unangenehm? Man schnappt sich den anderen Azubi, erklärt dass die Aktion echt Mist war und plant das nächste Jahr schon mal zusammen? Den AG fragen wie er sich das prinzipiell mit "wirklich NUR in den Ferien" vorstellt?
  4. Gibt Schlimmeres. Warum? Ganz einfach: Entweder es ist genug zu tun, und er wird in der Zeit ausgelastet sein -> Argumentation AG war richtig Oder es ist nichts los und der ausgelernte Kollege hat (mehr) Zeit zum Erklären Oder es ist nichts los und der ausgelernte Kollege hat keine Zeit zum Erklären und "dein Kumpel" kann im Betrieb lernen Der Azubi darf halt nur nicht alleine gelassen werden (Last Man Standing), ansonsten ist es m.E. durchaus legitim, dass sie die Azubis in die allgemeine Urlaubsdiskussion mit einreihen dürfen Afaik kommen hier mehrere Punkte zusammen: der Betrieb kann nur für nichtSchultage Urlaub gewähren, der Betrieb muss mindestens 2 Wochen des Urlaubs am Stück genehmigen und die soziale Gerechtigkeit beim Urlaub generell in der Firma. Bei Blockunterricht gibt es also so gut wie keine Probleme, da in jeder Woche, die nicht Schule ist Urlaub genommen werden könnte. Bei fixen wöchentlichen Unterrichtstagen wird es schwer. Allerdings sehe ich hier in der Situation auch den Ausbildungsbetrieb in einer Zwickmühle: Wenn die Azubis wirklich NUR in den Ferien Urlaub nehmen dürfen, bräuchte es eine Regelung für den Azubi im ersten LJ. Der hätte ja nur die Herbstferien kurz nach Ausbildungsbeginn und eben Weihnachten Zeit seinen Urlaub zu nehmen. Da der Urlaub laut Gesetz in dem Jahr zu nehmen ist, in dem er anfällt, außer dringende betriebliche Gründe blabla, was bei einem Azubi im ersten LJ sicher nicht ganz einfach zu argumentieren sein wird... Vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html Was wiederum auch nicht rechtens ist, da auch MA ohne Kinder ein Anrecht auf Urlaub im Sommer (Zeit der Sommerferien) haben. Nur weil keine Kinder auf meiner Steuerkarte stehen heißt das nicht, dass es keine schulpflichtigen Kinder in meinem Leben gibt
  5. "Skript basteln" ist aber kein Abschlussprojekt für einen FiSi. Und wenn es relativ einfach mit einem Skript gehen würde, wird es auch schwer eine (kostenpflichtige) Software argumentativ zu begründen.
  6. Prüfungen und Lösungen sind Urheberrechtlich geschütztes Material, ich würde das an deiner Stelle sein lassen...
  7. Ich fass mir dauernd ins Auge, weil ich so an die Schutzbrille gewöhnt war... :) Dito, vor allem geil: es wird nix dreckig, keine Wasserflecken, keine Fettdapper, kein Beschlagen wenn man reinkommt... Einzig auf dem rechten Auge hab ich Halos und wenn ich richtig müde bin Dopplereffekte. Von der OP selbst hab ich nichts mitbekommen, ich wurde komplett weggebeamt.
  8. Was mir noch nicht ganz klar ist, du hast trotz einer mehrtägigen Geschäftsreise und einem Projekt mit reichlich Überstunden immer noch 16 Minusstunden? Ich kenne diese Art von Projekte so, dass das Arbeitszeitgesetz nicht immer ganz genau eingehalten wird, um das mal harmlos auszudrücken. Im Normalfall wird da so lange gearbeitet bis man fertig ist, egal was die Uhr sagt... Oder waren die Stunden davor, und das Stundenkonto ist noch nicht angepasst? Wie kann man eigentlich in der Elternzeit Minusstunden anhäufen? Meine persönliche Meinung: der freie Tag war genehmigt, und solche "Sondereinsätze" wie im weit entfernten Standort das Netzwerk auf links drehen laufen außerhalb normaler Arbeitsgeschichten. Was sagt denn eigentlich der Arbeits- oder Tarifvertrag zur Vergütung der Reisezeit? Laut Urteil ist Reisezeit mittlerweile als Arbeitszeit zu werten. Quelle Wenn er Chef nun trotz erfolgreich umgesetzten Projekt und relativ weniger Minusstunden so zickt (ich beziehe mich hier explizit auf die Situation "4 Tage durchziehen am Auslandsstandort" und am Freitag frei haben wollen) würde ich ganz schnell darauf pochen, dass die Reisestunden aufs Zeitkonto kommen, und zwar Haustüre <-> Haustüre, sprich "wann musste ich daheim los" und "wann sind wir dort angekommen" und zurück.
  9. Was der Chief sagt. So wie man in der Schule alte Prüfungen/Prüfungsaufgaben durchgeht in der Vorbereitung, sollte man das für die Abschlussprüfung in der Ausbildung auch machen. Einerseits bekommt man so ein Gefühl dafür, welche Themen in welcher Ausführlichkeit verlangt sein könnten (was kommt alle 2-3 Prüfungen immer wieder dran, wie viele Punkte gibt die Aufgabe, wie viel wollen die wohl wissen?). Andererseits kommt eben erst mit der Übung das Gefühl für die Aufgabenstellung selbst. "Was will uns der Autor mit dieser Frage sagen/fragen?". Gerade bei Rechnungen, was wollen die denn im Normalfall, MB oder MiB, mal wieder die Faulheit besiegen und die Einheiten mitnehmen (jaja, der Pro braucht so was nicht, der merkt dann aber auch im Zweifelsfall nicht dass er einen Formel vertauscht und Murks gerechnet hat). Definitionen werden normalerweise eh nicht abgefragt, zumindest nicht als alleinige Frage. Das geht eher in Richtung "definieren und Erklären", bedeutet für den Prüfling: er muss es verstehen.
  10. Wenn ich nur passives Mitglied wäre, also Mannschaftsmitglied ohne weitere Funktion würde ist das wenn, dann nur unter Hobbies: Schach (Verein, ggf. Liga) Fußball (ggf. Liga) Laufen Musikverein (ggf. Orchester) auflisten, bin ich "mehr", also im Vorstand, Trainer etc. würde ich das noch mal gesondert hervorheben.
  11. Genau hier wäre für mich der Drops (als Abschlussprojekt) gelutscht. Ich würde mich da noch nicht mal bei "EU-weit" dran trauen (als Abschlussprojekt!), und da sind zumindest die Fragen bzgl. Datenschutz realtiv gut geklärt. Alleine die unterschiedlichen Gesetze pro Land (nicht nur Datenschutz, auch der ganze andere Krempel) zu recherchieren könnte die 35h sprengen. Ein "darum kümmert sich die Rechtsabteilung" wird der PA sicher nicht ohne nachfragen abnicken.
  12. Die Frage wäre, wie genau sieht der Chef den Unterschied zwischen "Klage vor dem Gericht" und "wedeln mit Gesetzestexten". Im Zweifel nicht allzu sehr. Deswegen meinte ich ja, auch als ersten Schritt einfach mal beantragen und gucken was passiert. Je nachdem wie der Genehmigungsprozess in der Firma abläuft, ist der Antrag durch bevor der Chef meckern kann. Und genehmigten Urlaub widerrufen wird GANZ schwer.
  13. Genau das Vorliegen (oder eben nicht) wird im Zweifelsfall eine dritte Instanz feststellen müssen. Gibt es eigentlich noch eine Ebene höher die man anhauen kann? Also ein Chefchef? Oder den direkten Draht zu HR suchen, blöd stellen was mit dem nicht genommenen Urlaub passieren wird und hoffen dass die sagen "nix mitnehmen, entweder vor Weihnachten und/oder direkt im Neuen Jahr nehmen. Wir dürfen z.B. offiziell nichts mitnehmen, aber es wird geduldet wenn die Zeit bis zum 1.6. noch mit altem Urlaub gefüllt wird. Wer noch mit altem Urlaub im neuen Jahr arbeiten kommt hat entweder gute Gründe, oder darf würfeln. Egal wie, die Tage müssen bis 31.1. weg sein.
  14. Ok, bei solchen Praktiken bin ich davon ausgegangen dass kein BR existiert (zumindest keinen der den Namen verdient).
  15. Jup, Rollout über Nacht, und am nächsten Morgen vom Mob gelyncht werden weil $totalwichtigeSoftware nimmer will. Dazu kommen monatelang immer mal wieder aufploppende Probleme, Inkompatibilitäten und vor allem sehr begeisterte Chefetage. Merke: wenn man meint etwas schnellschnell machen zu können, für das anderen ein monatelanges Projekt aufziehen könnte es sein, dass schnellschnell dann nachher in "oh Kacke!" endet.
  16. Step 1: Urlaub so beantragen wie du ihn gerne hättest Step 2a: Falls alles so genehmigt wird, lächeln, winken und ab in den Urlaub Step 2b: Wenn abgelehnt wird kommt es darauf an was du erreichen möchtest, entweder Kompromiss finden (2 Wochen im alten, 2 im neuen Jahr o.Ä) oder beim Arbeitsgericht den Urlaub einklagen. Dann muss der AG darlegen warum dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen den Urlaub dieses Jahr zu nehmen (als Tipp: personelle Fehlplanung ist kein Grund, die alljährliche Grippewelle auch nicht, ein Hallenbrand oder ein Komplettausfall des Systems allerdings schon)
  17. Dito, würde ich mir dann eben im Zweifelsfall "nicht leisten können" das auszulegen. Entweder der AG geht dann ich Vorleistung, oder die Dienstreise kann so dringend nicht sein. Aber 3.000€ in Vorleistung würde ich definitiv nicht gehen, egal ob ich es mir leisten kann oder nicht, zumindest nicht als zinsloses Darlehen.
  18. Wenn die Küche mitvermietet ist, muss sie bei Auszug ohne Schäden wieder drin stehen. Was der Mieter in der Zwischenzeit damit macht (ausbauen und einlagern...) kann dem VM egal sein. Alles was über normale Abnutzung hinaus geht, ist ein Schaden den der Mieter zu ersetzen hat. Problematisch wird es, wenn die Küche ein bestimmtes Alter überschritten hat, dann gibt es im Zweifelsfall nichts, auch wenn eine vorher voll funktionsfähige Küche zum Totalschaden heruntergewirtschaftet wird (da "alt für neu" es wird nur ein Restwert ersetzt, bei einer 20+ Jahre alten Küche ist der aber bei 0€). Als Mieter kann es dir relativ egal sein ob die Küche als extra Posten im MV auftaucht, ob es nun 895€ Kaltmiete + 5€ Küche, oder 900€ Kalt sind, macht keinen Unterschied. Alles was bei Anmietung drinne war (Badezimmermöbel, Einbauschrank.. Küche) gilt automatisch als mit vermietet, die ganzen Konstrukte mit Küche nur geliehen etc. sind wohl ungültig und der VM für die Küche zuständig.
  19. Wenn du dich nicht wohlfühlst (egal warum) und es Alternativen gibt, warum nicht? Schlussendlich ist es "nur" Geld das du ggf. verbrennst.Wobei das bei Altbau inkl. alter Fenster auch schnell relativ sein kann. Küchen lassen sich entweder mitnehmen oder verkaufen, je nach Qualität der Geräte auch nur die Möbel verkaufen und die Geräte behalten oder gesondert verkaufen. Je nach Mietkosten und persönlicher Ansicht zu Eigentum würde ich mir auch mal eine unverbindliche Beratung zwecks Finanzierung geben lassen und mich nach etwas zu Kaufen umzusehen. Warum? Irgendeinen Kredit zahlt man heutzutage immer ab, warum der des Vermieters und nicht den eigenen? Dann hat man bei der Optik auch viel selbst in der Hand. Und wenn man selbst umzieht, kann man vermieten und dadurch die Wohnung weiter abzahlen lassen. Zurück zur Frage: Was spricht dagegen? Schon wieder Kisten packen und schleppen? Nutz es zum Ausmisten, alles was du im letzten Jahr nur doof angeschaut hast, kann weg. Das investierte Geld? Das ist weg, egal ob du nun umziehst oder dich in deiner aktuellen Wohnung ärgerst. Deine Eltern werden es entweder verstehen, oder auch nicht, die wohnen aber auch nicht in einem Altbau, oder? ;)
  20. Innerhalb des selben Netzes braucht man gar kein Gateway, will muss ja keiner raus oder rein. Das Gateway ist immer eine routende Instanz (Router, Layer-3 Switch...). Das Gateway selbst muss aber keine Verbindung ins Internet haben, sondern nur alles "irgednwo" hin schicken. Daheim ist DER ROUTER der, der alles macht, aber im Firmennetz schaut das im Normalfall anders aus: Ein Gerät (egal ob Drucker, Server, Client...) hängt an einem Switchport eine Accesswitches irgendwo im Gebäude, der Port ist einem VLAN zugeordnet. Dieses VLAN hat ein Gatway eingetragen. Im Regelfall, aber nicht immer, ist das der Coreswitch im Serverraum (kann auch wo anders stehen, aber zumindest bei den paar Firmen die ich kenne steht er im Serverraum). Dieser Coreswitch hat nun die Routen eingetragen (da lang zum Druckernetz, da lang Richtung Server...). Alles was er nicht kennt (Krempel in der DMZ, oder alles was Internet ist) schickt er auf die Default Route, in den meisten Fällen zur Firewall. DIe routet dann wieder, entweder in die DMZ oder zu dem was man landläufig als Router bezeichnet, sprich zum Internetzugangspunkt.* Ob es nun sinnig ist eine Spiel und Spaß VM ohne Antivirus etc. mit Internetzugriff auszustatten... Naja. *Das geht noch viel verschachtelter und viel komplexer und mit viel mehr Geräten und bestimmt auch richtiger erklärt, aber für den ersten Überblick sollte es reichen.
  21. Ich hatte dir wennich mich richtig erinne auch gesagt, dass du es mit "leerem" Gateway versuchen sollst... Für die die sich jetzt fragen "warum macht die so nen Mist: Ich hatte schon Netzwerkgeräte die "mit ohne" Eintrag (und wenn es Bullshit war) nicht funktionieren wollten und der Beitrag von slashkuh hat mich voll auf die falsche Fährte geschickt...
  22. Ich würde vermuten, es gäbe hüben wie drüben Stellen, in denen relativ wenig "Land in Sicht" und definitiv mehr als ne Handbreit Wasser unterm Kiel zu finden ist. Egal ob links oder rechts von Afrika.
  23. Ich denke mal, das war im Lottogewinn mit einkalkuliert.
  24. Fliegen wohl nicht, ggf. geht auch Schwimmen?
  25. Erste Googlesuche sagt dazu, dass AG nur dann Parkplätze zur Verfügung stellen MUSS, wenn die Forma mit den Öffis in der Praxis nicht zu erreichen ist. Kostenlos müssen die dann aber auch nicht sein. Bei Neubauten steht zwar in der Bauordnung wie viele Stellplätze theoretisch zu errichten sind, praktisch kann man sich davon aber auch freikaufen...

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