Mal davon abgesehen ist der Betrieb dazu verpflichtet dir ein positives Zeugnis auszustellen und so was wie "stets um Pünktlichkeit bemüht" ist verboten. Sowas kann auch eingeklagt werden...
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Haftung für zu positives Zeugnis
Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, seinem ausgeschiedenen Arbeitnehmer ein wohlwollendes Zeugnis zu erstellen, das ihn bei seinem beruflichen Fortkommen nicht behindert. Andererseits dient ein Arbeitszeugnis auch der Information nachfolgender Arbeitgeber. Es darf daher nicht wahrheitswidrig sein oder wesentliche Beurteilungsgesichtspunkte weglassen.
Attestiert ein Arbeitgeber einer Mitarbeiterin "äußerste Zuverlässigkeit in einer treu erfüllten Vertrauensstellung", obwohl sie nicht unerhebliche Geldbeträge entwendet hat, haftet er dem neuen Arbeitgeber für Schäden, wenn die Arbeitnehmerin dort wieder ein Vermögensdelikt begeht. Voraussetzung ist jedoch, dass der unzutreffende Inhalt des Zeugnisses ursächlich für die Neu- oder Weiterbeschäftigung war.
Urteil des OLG München vom 30.3.2000
1 U 6245/99
OLG Report München 2000, 337
Quelle: finanztip.de