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pruefer_gg

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Alle Inhalte von pruefer_gg

  1. Es gibt ja noch Eltern etc. - und man kann sparen! Warum soll immer die Allgemeinheit herhalten, wenn jemand mit seinem Geld nicht umgehen kann bzw. über seine Verhältnisse lebt. GG
  2. Das Dumme ist nur, dass die Krankschreibung an den Betrieb geht - und nicht an die IHK. Und der Betrieb bzw. der Azubi dann bei der IHK darum bitten muss, dass er sein Projekt später abgeben darf. Er ist also immer auf die Kulanz der IHK angewiesen. Wobei es vermutlich schon reichlich unglaubwürdig ist, wenn man zwar eine Mail schreiben, nicht aber sein Projekt hochladen kann. Wenn der Prüfling also wirklich länger krank gewesen sein sollte, hätte er das früher der IHK melden können/ sollen. Bleibt also die Hoffnung, dass die IHK sich nicht stur stellt. Wobei ich persönlich keinen Fall kenne, wo die IHK sich dem verweigert hätte. Zumal sie sich selbst ins Fleisch schneiden würde! GG
  3. Abgesehen von allen Dingen, die hier schon genannt wurden, sollte es Dir möglich sein, von Deinem ersten bzw. Deinen ersten 3 Ausbildungsvergütungen einen PC zu kaufen! Die Idee mit der AOK ist aber schon sehr witzig! GG
  4. Was für ein absolut blödsinniger Rat! Mein Tipp - wie schon von chance-5 gesagt: Anrufen und entschuldigen. Dann wird das Portal voraussichtlich nochmals kurzfristig für Dich geöffnet. Und behalte die Ruhe. Auch die IHK besteht aus Menschen! Schönes Wochenende! GG
  5. Klar! Kannst Du in der schriftlichen Prüfung ja auch nicht! GG
  6. Du kannst entscheiden, ob Du in GH1 oder GH2 geprüft werden willst. Aus dem entsprechenden Themenkomplex sucht der PA dann Fragen/ Aufgaben aus, die er stellt. GG
  7. Bei uns ist es so üblich, dass dann versucht wird herauszufinden, ob eine Aufgabe eindeutig nicht bearbeitet wurde. Dann wird diese gestrichen. Wurde aber bei jeder Aufgabe damit begonnen, sie zu beantworten (auch wenn es nur ganz wenig ist), dann wird der 6. Handlungsschritt gestrichen. Einen "Rechtsanspruch" hast Du auf diese Vorgehensweise natürlich nicht. Auch wenn ich es mir schwer vorstellen kann, dass Kollegen da anders verfahren! GG
  8. Dann kannst Du nicht wählen. Wobei es sich eh' immer empfiehlt das Fach zu wählen, wo man am schlechtesten abgeschnitten hat - da man sich da normalerweise am meisten "verbessern" kann. GG
  9. Das kann ich so nicht bestätigen. Und ich habe praktisch alle Prüfungen der letzten 10 Jahre vorliegen! Themen wie Firewall und VPN gehören hingegen zu den Dauerbrennern - und waren ja auch diesmal wieder dabei! GG
  10. Wenn Du in GH1 und GH2 unter 50 Punkten bist, musst Du entscheiden, in welcher Kompetenz Du geprüft werden willst. Hierüber wird Dich dann der PA befragen (als Fragen aus dem Bereich Fach- bzw. Kernquali). Wann der Termins ein wird, legt "Deine" IHK fest. Ist aber (prinzipiell) unabhängig vom Fachgespräch! GG
  11. Das Problem liegt hier eher auf der "anderen Seite" - d.h. bei den Prüfern. Die müssen nämlich aus dem ganzen "Bla-Bla" der Prüflinge richtige Dinge herausfischen. Solche Aufgaben sind extrem unangenehm zu korrigieren (vor allem, wenn es dafür noch massig Punkte gibt) und sie werden im Zweifelsfall zu Gunsten des Prüflings gewertet. Diese "Beschwörungen" kamen nur von einigen Wenigen, die sich dazu aufgeschwungen hatten zu behaupten, sie wüssten was auf jeden Fall dran käme. Genau genommen ist IPv6 ein Thema neben vielen anderen - teilweise für die Praxis wesentlich relevanteren Themen.
  12. Ich habe mich falsch ausgedrückt: Du darfst in keinem Teil unter 30% haben! GG
  13. Du musst in jeden Teil mind. 30% haben! GG
  14. Da die falschen Antworten gegen die richtigen Antworten verrechnet werden, hättest Du in diesem Falle 0 Punkte. Was auch logisch ist, da Du ja sonst beliebig viel Müll hinschreiben könntest (auch Widersprüchliches) , in der Hoffnung der PA sucht sich schon das Richtige aus. Ansonsten ist es aber durchaus üblich, dass Du auf Teillösungen Teilpunkte erhältst und dass ein Fehler, der sich durch eine Rechnung durchzieht nur einmal zu einem Punktabzug führt (und nicht die gesamte Aufgabe falsch ist)! Ansonsten solltest Du auf die fachlichen Fähigkeiten, die Menschlichkeit und das pädagogische Gespür des PA vertrauen! GG
  15. Das ist von IHK zu IHK unterschiedlich. Manche IHKs schauen in die Ausbildungsnachweise sogar nur in Zweifelsfällen. An den TO. Gibt es niemand in Deinem Unternehmen der die Nachweise noch unterschreiben kann? GG
  16. Wir haben vom maximalen Seitenzahlen gesprochen - nicht von minimalen Seitenzahlen. Allerdings habe ich persönlich keine Doku gesehen, bei der aif 6 Seiten alles Nennenswerte stand. Aber wie gesagt: Schaue auf der HP Deiner IHK bzw. frage dort nach! GG
  17. Prinzipiell kann ich mich bubu nur anschließen. Normalerweise zählt bei der Seitenanzahl nur der Fließtext. Also Tabellen, Grafiken und leere Zeilen musst/ kannst Du abziehen. Und der Anhang zählt normalerweise auch separat (und wird auch separat durchnummeriert). Wie groß der Anhang sein darf, ist wieder von IHK zu IHK unterschiedlich. Bei uns ist er z.B. - wie auch die Kundendoku - nicht begrenzt! GG
  18. Das kannst Du versuchen - ist aber hoch riskant. Bei uns haben deswegen 10 Prüflinge einmal die GA1 1/2 Jahr später nochmals schreiben dürfen - und die GA2 ohne Tabellenbuch weiter schreiben müssen. Wenn Du das riskieren willst?! GG
  19. Genau für diese Leute musst Du dann aber beschreiben, wie sie das ganze zu "fahren" haben. Fehlende Kundedoku gibt bis zu 10% Abzug! GG
  20. Das liest sich so, als wenn Dein jetziger Job nicht zu Dir passen würde. Ist das für Dich so etwas außergewöhnliches, dass Du es hier erwähnen musst? Abgesehen davon: In einen 3/4 im Job kann man noch nicht sooo viel Berufserfahrung angesammelt haben. Und mehrere Fernstudiengänge hast Du bestimmt in dieser Zeit auch nicht absolviert. Ich wäre als AG vorsichtig, jemanden einzustellen, der es noch nicht einmal 1 Jahr bei seinem alten AG ausgehalten hat. Denn ich hätte die Befürchtung, dass es mir dann genau so ergehen könnte. Weitestgehend nicht belegte Behauptungen. Und alles in allem etwas sehr dick aufgetragen. Liest sich so, als wenn Du es gar nicht erwarten könntest, Deinen alten Arbeitgeber zu verlassen. Und das, nachdem Du nocht nicht einmal 1 Jahr dort warst. Bewerbungen werden immer - so weit es geht - vertraulich behandelt. Abgesehen davon wird Dich dieser Satz nicht davor schützen, dass Dein zukünftiger Chef ggf. Informationen bei Deinem alten Betrieb über Dich einholt. Würde ich weg lassen. GG
  21. Also wenn ich mich richtig erinnere war der Abschlussjahrgang 2008 der 1. Jahrgang, der ein "neues" Zeugnis erhalten hat. Zu der Frage: Ich gehe davon aus, dass es rückwirkend kein neues Zeugnis geben wird! Abgesehen davon, dass die IHK-Note(n) ja die wichtigeren sind. Und dass die Noten von der BS besser sind, als die der IHK-Prüfung ist auch kein Novum. Sie sagen häufig nicht wirklich etwas über die Befähigung zu einem Beruf aus. Ich habe schon viele Prüflinge erlebt, die mit Pauken und Trompeten z.B. durch das Fachgespräch gefallen sind, die (angeblich) gute Noten in der BS hatten. GG
  22. Sorry, ich muss da Maloja und LetalDosis beipflichten: Kein Unternehmen wird für diese Tätigkeiten so viel Geld ausgeben. Schon gar nicht mit diesem "Abschluss"! Und niemand, der mit dieser "Vorbildung" und in diesem Alter so viel verdient wird ernsthaft die Frage stellen, wie bzw. wo er mit einer ähnlichen Tätigkeit noch mehr verdienen kann! Eindeutig: Fake! GG
  23. Naja, ich glaube nicht, dass ein 10 h Projekt einen einigermaßen realen Eindruck von dem Abschlussprojekt vermitteln kann. Schlage doch einmal vor, ein Projekt durchzuführen, das dem realen Abschlussprojekt besser entspricht. Wir machen das - mit sehr ordentlichem Erfolg - mit unseren Azubis bei uns im Unternehmen. Einziger Unterschied zum "realen" Abschlussprojekt: Es wird als Gruppenarbeit (2 bis 3 Azubis) durchgeführt. GG
  24. Warum soll das die IHK machen? Warum kann sich nicht jeder Prüfling sein eigenes Tabellenbuch kaufen? Viel wichtiger finde ich klare Regeln, was erlaubt ist und was nicht. Und da sind die der IHK München bestimmt nicht beispielhaft - da gebe ich Dir recht! GG
  25. Und es gibt Leute, die damit erwischt werden und deren GA1 dann als ungültig gewertet wird und die GA2 ohne Tabellenbuch schreiben müssen! GG

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