Bestanden zählt für die komplette Prüfung.
Du weißt in der Regel VOR der mündlichen Prüfung, ob du die schriftliche Prüfung bestanden hast!
Ja! DIREKT bei bestehen der mündlichen Prüfung. (Vorausgesetzt schriftlich ist auch bestanden).
Manchmal frage ich mich, was ihr die letzten drei Jahre gemacht habt. Und: Das kann man hier zur Prüfungszeit quasi in jedem Thread nachlesen.
Außerdem frage ich mich, ob ihr nicht mit eurem Ausbildungsbetrieb sprecht. Du wirst doch wissen, ob du gerade noch arbeiten gehst und ob du Azubi-Gehalt bekommst, oder nicht.