Auszug aus der Handreichung der IHK Aachen:
Fachinformatiker /in:
1. in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung
a) Erstellen oder anpassen eines Softwareprodukts, einschließlich Planung, Kalkulation, Realisierung und Testen
b)Entwickeln eines Pflichtenhefts, einschließlich Analyse kundenspezifischer Anforderungen, Schnittstellenbetrachtung und Planung der Einführung
2. in der Fachrichtung Systemintegration
a) Realisieren und anpassen eines komplexen Systems der Informations- und Telekommunikationstechnik, einschließlich Anforderungsanalyse, Planung, Angebotserstellung, Inbetriebnahme und Übergabe
Erweitern eines komplexen Systems der Informations- und Telekommunikationstechnik sowie Einbinden von Komponenten in das Gesamtsystem unter Berücksichtigung organisatorischer und logistischer Aspekte einschließlich Anforderunganalyse, Planung, Angebotserstellung, Inbetriebnahme und Übergabe
Demnach reicht es aus, als FiAE nur ein Pflichtenheft zu erstellen.