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ponchielli

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  1. Hier einige Vorfälle bei denene staatliche Behörden Schusswaffen eingesetzt haben. Aus diesen Beispielen wird deutlich, dass es nicht in erster Linie Privatleute sind, die durch Missbrauch oder gefährliches Hantieren mit Schusswaffen auffallen. http://www.mdr.de/fakt/archiv/index_030100_3.html http://www.sena.de/Sena-Archiv/juli_99/juli_1/juli_2/juli_5/juli_6/body_juli_8-1.html http://www.freitag.de/2000/04/00040602.htm http://www.berlinonline.de/wissen/berliner_zeitung/archiv/1999/0701/vermischtes/0068/ http://www.berlinonline.de/wissen/berliner_zeitung/archiv/1999/1230/vermischtes/0172/ http://www.cilip.de/ausgabe/67/schuss.htm http://www.taz.de/pt/2000/12/13/a0089.nf/text http://www.wdr.de/online/news2/nina_dreisbach/index.phtml ponchielli
  2. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Bommel: <STRONG> Ich habe mir auch nochmals die Getzesnovelle durchgelesen und kann für mich als Person ohne Waffe keine negativen Folgen daraus ersehen. Man sollte vielleicht mal weiter denken. Ergebnisse müssen sich nicht gleich in den Statistiken wiederspiegeln, es reicht, die Eindämmung des Handels mit Schußwaffen, die Reduzierung der Nachfrage nach Waffen bzw. die Verringerung der Verfügbarkeit von Schußwaffen für Zivilpersonen. </STRONG>
  3. @Jemmi Wie kommst Du darauf, das eine Verschärfung des WaffG neben der Einschränkung von Grundrechten eine Herabsenkung der Kriminalität zur Folge hätte? In GB ist in Folge des totalen Waffenverbotes für Privatpersonen die Gewaltkriminalität mit (illegalem) Schusswaffeneinsatz stark angestiegen. Wieso gibt es keine Argumente gegen ein verschärftes WaffG? Gibt es denn Argumente (außer ideologischen) für die Verschärfung eines im europäischen Vergleich schon sehr restriktiven WaffG? Meiner Meinung nach besteht dann die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung, wenn die bisherige gesetzliche Regelung Fehler oder Lücken aufweist. Beim WaffG bestehen diese Gründe meiner Ansicht nach jedoch nicht, weil der legale Erwerb von Schusswaffen ausreichend gesetzlich reglementiert ist, was aus den Kriminalitätsstatistiken hervorgeht (mit legal erworbenen Schusswaffen werden nur sehr wenige Verbrechen verübt) und somit eine erhebliche Verbesserung der inneren Sicherheit durch eine Verschärfung des WaffG nicht zu erwarten ist. Auszug aus dem aktuellen deutschen WaffG § 1 Waffenbegriffe (1) Schußwaffen im Sinne dieses Gesetzes sind Geräte, die zum Angriff, zur Verteidigung, zum Sport, Spiel oder zur Jagd bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. ponchielli <FONT COLOR="#a62a2a" SIZE="1">[ 23. August 2001 18:04: Beitrag 6 mal editiert, zuletzt von ponchielli ]</font>

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