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  1. Hmm okay ich dachte, dass es unabhängig von den wöchentlichen Arbeitstagen immer 24 Tage pro Jahr sind. Dann sind es tatsächlich 2 Tage mehr als der gesetzliche Mindestanspruch (bei einer 5 Tage Woche), da hast natürlich Recht ! Mein Fehler tut mir leid :upps Allerdings muss ich trotzdem sagen, dass mir persönlich 22 Tage zu wenig wären...
  2. Hab jetzt nich jeden Beitrag gelesen. Kann also sein, dass das schon jemand geschrieben hat aber: Laut Bundesurlaubsgesetz...(nich direkt zitiert, aber sinngemäß) Jeder Arbeitnehmer hat pro Kalenderjahr grundsätzlich einen Anspruch auf Erholungsurlaub von 24 Werktagen.[...] 22 Tage sind 2 Tage weniger Urlaub als dein gesetzlicher MINDESTANSPRUCH Find ich ehrlich gesagt ziemlich frech so etwas anzubieten...

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