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gimbo

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Alle Inhalte von gimbo

  1. Das ist so auch nicht richtig. Ein Ausbildungszeugnis ist selbst dann zu erstellen, wenn der Auszubildende es nicht gefordert oder sogar schriftlich darauf verzichtet hat. § 16 Zeugnis BBiG § 25 Unabdingbarkeit BBiG Spielt aber auch keine Rolle. Wenn du sagst, dass du kein Zeugnis erhalten hast, wird die nächste Frage sein, warum du keins gefordert hast. Es sollte zumindest ein einfaches Ausbildungszeugnis vorliegen.
  2. Rechtschreib- und Grammatikfehler sollten vermieden werden.
  3. Man kann es auch darauf ankommen lassen und in der Präsentation die richtige Subnetzmaske anzeigen. Der Prüfer wird dann, falls es ihm überhaupt aufgefallen ist, im Fachgespräch nachfragen oder still zur Kenntnis nehmen, dass du deinen Fehler bemerkt hast.
  4. Der Vergleich ist in der Tat nicht ganz passend. Euch hat niemand den Prüfungsbogen eines anderen Ausbildungsberufs untergejubelt. Wir reden hier "nur" über 3 Prüfungsaufgaben aus dem Bereich Kommunikationspolitik, Deckungsbeitragsrechnung und Aufbauorganisation. Und auch bei der Führerscheinprüfung gilt, dass man nicht nur das Auto und die Verkehrsregeln können muss, sondern z.B. auch relativ viel Verkehrspsychologie (wie verhalten sich andere Verkehrsteilnehmer, Motorradfahrer, Fußgänger und insbesondere Kinder) und andere Dinge. Dass Dinge dran kommen, die man nicht kann und nicht unbedingt erwarten konnte, ist verständlicherweise ärgerlich. Die Kritik wird aber nicht gerade ernst zu nehmender, wenn man anfängt maßlos zu übertreiben.
  5. Natürlich, der Prüfungsabnehmer sitzt doch letztlich immer am längeren Hebel. Wie soll das sonst funktionieren? "Hier sind die Themen zu denen wir gerne geprüft werden möchten, ist das so okay für sie?" Es ist letztlich das gleiche Verhältnis wie zwischen Fahrschüler und Fahrprüfer, wie zwischen Hochschüler und Professor oder wie zwischen Schulungsteilnehmer und Zertifizierungsstelle. Dass Modell eines gleichgestellten Verhältnisses kann nur als Ideal existieren.
  6. Ich glaube kaum, dass die Leute, die sich hier beschweren, so eine Literaturliste gelesen hätten.
  7. Jetzt mal etwas genauer. Wo klafft etwas auseinander, was bei jeder anderen Prüfung mit gerade mal normaler Klassenstärke nicht genauso vorkommen kann (das BW-Problem mal außen vor gelassen)? Was ist mit Zusammenwürfeln von Berufen gemeint und was ist daran genau schlecht? Bitte auch an die Finanzierbarkeit denken. Klassen mit 5 Personen sind nicht wirklich realistisch. Da ist wohl eher der Wunsch der Vater des Gedankens als die Realität. Auch im Studium ist es nicht unüblich, dass man den Großteil auswendig lernen muss und dass man seine Unterlagen mit in die Klausur nehmen kann. Es ist aber recht offensichtlich, dass einem 10 Bücher in der Klausur nichts helfen, wenn man sonst nichts weiß. Meistens hat man in der Klausur gar keine Zeit um viel zu recherchieren. Das Argument ist übrigens auch beliebig umkehrbar und wird teilweise von den gleichen Leuten auch andersrum verwendet. "Warum soll ich mir das für die Klausur alles merken, ich gucke später im Beruf doch auch einfach in Google nach!"
  8. Dass die mündliche Prüfung vor der schriftlichen Prüfung stattfindet. Das wäre allerdings ungewöhnlich.
  9. Die mündliche Prüfung ist üblicherweise die letzte Prüfungsleistung und man erhält sein (vorläufiges) Abschlusszeugnis. Theoretisch könnte es aber auch andersrum sein.
  10. Bitte? Ich verstehe kaum ein Wort. Jedenfalls der letzte Satz bleibt mir unverständlich.
  11. Es geht also darum eine Schulung vorzubereiten? Teamarbeit ist für das Abschlussprojekt eigentlich nicht vorgesehen. Teilaufgaben kann man zwar delegieren, aber das Projekt ist ansonsten eigenständig durchzuführen. Es muss zumindest klar abgrenzbar sein, wo deine Leistungen liegen und wie du damit auf 35 Stunden kommst.
  12. Wirtschafts- und Geschäftsprozesse ist eigentlich ein Standardwerk. Möglicherweise werden an einigen Berufsschulen auch andere Bücher empfohlen und benutzt. Es ist aber anzunehmen, dass auch dort Informationen zu finden sind. Die Themen Deckungsbeitragsrechnung, Aufbauorganisation und Kommunikationspolitik dürften in der Schule durchgegangen worden sein. Mal mehr und mal weniger intensiv.
  13. Wird es jetzt konspirativ? Ansonsten würde ich sagen, dass hier nicht nur Auszubildende im Forum sind.
  14. Sind 25 Seiten ohne Anhang tatsächlich zulässig?
  15. Wie funktioniert das jetzt? Du bist am Montag in einem neuen Arbeitsverhältnis, das alte Arbeitsverhältnis läuft gleichzeitig weiter (zumindest wenn die fristlose Kündigung rechtsunwirksam ist, wovon wir mal ausgehen) und du bekommst Geld von der Arbeitsagentur? Beratungsgutscheine erhält man meines Wissens vom Amtsgericht.
  16. Okay, wenn man bei den Akteuren mit Generalisierungen arbeiten möchte, dann kann man das so machen.
  17. Also wenn man die Gründe für das Ausscheiden aus der letzten Firma nicht benennt bzw. nicht die Wahrheit sagt, dann kann das später, falls es heraus kommt, als Vertrauensbruch gelten. Das kann dann Konsequenzen haben.
  18. Wenn du 3 Akteure hast und bis auf die Spezialfälle sind alle Akteure in die Anwendungsfälle involviert, dann sollten auch die entsprechenden Verweise eingezeichnet werden. Die Verweise für die Spezialfälle kommen dann natürlich noch hinzu. Das mit dem Login: Lass es ganz raus, falls es für das zu modellierende Problem unerheblich ist, oder mach es als einfachen Anwendungsfall auf den jeder Akteur verweist.
  19. Nun, wenn man in der Probezeit gekündigt wird, hat man ja eh nicht allzu viele Mittel. Bist du sicher, dass er dich fristlos gekündigt hat und dich nicht einfach freigestellt hat für die restlichen Tage? Denn eigentlich würde sich der Arbeitgeber mit einer fristlosen Kündigung in der Probezeit recht unnötig unter Druck setzen. Mir scheint, als wären da noch andere Dinge vorgefallen, wenn der Arbeitgeber so erbost reagiert.
  20. Ja, so war es gemeint. Es wäre wohl am einfachsten es für WiSo auch zuzulassen und den ohnehin verhältnismäßig kleinen WiSo-Teil an die neue Situation entsprechend anzupassen.
  21. Vielleicht wäre es am besten das Tabellenbuch ganz oder gar nicht zuzulassen, dann entstünde dieses Dilemma auch nicht. Nun ja, aber mit solchen Vorschlägen ist man hier an der falschen Stelle.
  22. An dieser Diskussion kann man sehr schön sehen wie Gerüchte in Umlauf kommen und mit eigenen Facetten vermengt und als vermeintlich aktuelles Geschehen weitergegeben werden.
  23. Ja gut, das sind aber Härtefälle. Leute mit solchen Problemen landen in der Regel erst gar nicht im dualen Ausbildungssystem und sind daher Ausnahmen. Ansonsten sollten die Zeiten, in denen sich jeder schlechte Schüler hinter ADHS oder angeblich verkannter Hochbegabtheit verstecken konnte, der Vergangenheit angehören. Die Mehrzahl der unterdurchschnittlichen Prüflinge leidet jedenfalls nicht unter Autismus, Legasthenie oder Dyskalkulie.
  24. Sehe ich exakt genauso. Der Erklärung ist nichts mehr hinzuzufügen.
  25. Wenn du schon eine Ausbildung gemacht hast, dann sagt dir vielleicht auch der Rahmenlehrplan etwas. Da steht so etwas drin. Einen konkreteren Lehrplan erhält man von der Schule.

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