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Kwaiken

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  1. Ich bin ein großer Fan von freier Software und nutze überwiegend ebenfalls Linux, mittlerweile OpenSUSE. Aber ich muss hier schon strikt trennen: das Eine ist mein Privatvergnügen, das Andere meine Arbeit, für die ich Geld bekomme. Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing. Und wenn 150 Entwickler mit einer IDE unter Windows arbeiten und die Tools da nutzen, brauche ich als Auftraggeber kein special Snowflake. Es sei denn es ist eine Leistung, wo keine Kollaboration notwendig ist. Dann erlaube ich mir aber auch einen Festpreis zu zahlen, denn wenn Du unbedingt Marathon mit Lackschuhen laufen möchtest, statt die von mir zur Verfügung gestellten Sportschuhe zu nehmen, ist das zunächst einmal deine Marotte und nicht meine. Ein Kommentator bringt das gut auf den Punkt: "... das sind nämlich meistens die, die für die jeweilige Aufgabe nicht das best geeignetste oder sinnvollste Werkzeug aussuchen, sondern plötzlich überall Nägel sehen, weil ihnen ihr Hammer so gut gefällt. [...] irgendwelche ideologischen Bedenken bei der Betriebssystemwahl sollten bei einem Profi eigentlich keine Rolle spielen, wir sind schließlich Dienstleister und keine Künstler." und so sehe ich das mittlerweile auch. Es bleibt einem unbenommen Forderungen aufzustellen - mache ich ggü. meinen AGs ja auch -, aber genauso bleibt es den AGs unbenommen den Auftrag anderweitig zu vergeben, oder mich nicht einzustellen. Darf man nur im Nachhinein nicht jammern, dass man keine Aufträge bekommt oder keinen AG findet, der mit einem zusammenarbeiten möchte.
  2. Mich wundern deine Postings ein bisschen. Habe selbst mal geschaut: Hier und hier werden z. B. C# Stellen in Stuttgart angeboten, eine mit Führungsverantwortung. Würde mich wundern, wenn die AIT für die Stelle unter 70k zahlt ... und auch GDIT scheint lt. Glassdoor gut in die Tasche zu greifen. Also entweder machst Du bei den VGs einen so schlechten Eindruck, dass Sie Dir kaum Einstiegsgehälter zahlen wollen, oder Du suchst 5 Km um deine Wohnung herum. Hier haben Dir schon mehrere Leute geschrieben, dass sich ihre Erfahrungen nicht mit deinen decken. Oder aber Du trollst hart und ich bin drauf reingefallen.
  3. Gebe Dir da vollumfänglich recht. Muss man sich aber leisten können; sprich wenn es hart auf hart kommt, sollte man kein Problem damit haben zu kündigen/sich kündigen zu lassen. Einer meiner alten AGs hat "Querulanten" von heimatnahen und/oder spannenden Projekten abgezogen. Da gab es dann Consultants, Familienväter, die statt jeden Abend zu Hause zu sein, plötzlich 500 Km pendeln mussten und ihre Familien fortan nur noch am WE sahen. Das schreckt ab. Und wenn man Alleinverdiener ist und eine Familie zu versorgen hat, ggf. 45+, dann denkt man da 2x drüber nach. Hier gilt es in Anbetracht der eigenen Umstände immer abzuwägen, wie ich finde. Ich persönlich bin in einer sehr bequemen Position, da ich immer darauf geachtet habe, mich keinesfalls vom AG abhängig zu machen. Verstehe aber durchaus Kollegen, denen das anders geht.
  4. Das ist, meiner Erfahrung nach, unüblich. Normalerweise hat man eine Leasingrate zur Verfügung, die für das KFZ verwendet werden kann. Liegt man drunter, wird der Rest auf das Jahresbrutto aufgeschlagen. Liegt man drüber, wird die Differenz vom Brutto abgezogen. Nimmt man gar keinen Wagen, wird die Rate brutto ausbezahlt (Car Allowance Modell). Im Endeffekt setzt sich das zu versteuernde Jahresgehalt dann wie folgt zusammen: Auto < Rate: Versteuert wird Fixgehalt + Bonus + Differenz zur Leasingrate zzgl. 1% Regelung. Auto > Rate: Versteuert wird Fixgehalt + Bonus - Differenz zur Leasingrate zzgl. 1% Regelung. Kein Auto: Versteuert wird Fixgehalt + Bonus + Leasingrate.
  5. Das Urteil meine ich. Würde ich fragen, in wie fern sich eine Zugfahrt in der Schweiz von der in Deutschland unterscheidet. Denke das gilt genauso auch für das Inland.
  6. Die übernehmen evtl. Anfahrt. Selten aber Hotel. Geschweige denn gleichen sie Dir den Urlaubstag aus. Aber am Ende gilt "Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing". Du musst entscheiden, ob Du es Dir erlauben kannst, zur Not auf eine Position zu verzichten, wenn Du nicht antanzt. Hast Du zufällig ein derzeit gefragtes SkillSet, kannst Du von selbst ein Telefongespräch anbieten und abwinken, wenn der neue Chef oder die HR zwingend Casablanca nachspielen wollen. Bist Du eine (Achtung, jetzt das Folgende dient nur der Plakativität!) 40 jährige Mutter, die gerade eine Umschulung hinter sich hat und seit der Geburt vor 15 Jahren nicht mehr gearbeitet hat, sieht die Sache evtl. ganz anders aus.
  7. Meist bezahlen diese Unternehmen die innerhalb einer Abteilung extrem unterschiedlich. Wenn sie eine Gehaltsspanne angeben würden, würden einige MA merken, dass sie sich deutlich unter Wert verkauft haben. Deswegen wird das nicht gemacht. Ich glaube es gibt mittlerweile ein Urteil, wo Reisezeit als Arbeitszeit zu gelten hat. Ich bin mittlerweile schon so weit, dass ich die Fahrzeit zum Kunden nur noch als Faktura akzeptiere. Ich hatte bereits Konstellationen mit Kundenfahrt = Privatzeit und Kundenzeit = Arbeitszeit, aber keine Faktura. Obwohl der Kunde Reisezeit bezahlt (oder der AG eingepreiste Paketpreise anbietet). Beides ist Mist, wenn dein Bonus am Ende des Jahres von ~80-85% Berechneter Arbeitszeit abhängt. Um die zu erreichen sind Überstunden dann unabdingbar und man kann das angebotene Gehalt auf 50+ Stunden umrechnen. Für mich hat sich herauskristallisiert, dass eine Beratung, die weiß was sie an ihren Leuten hat, nicht von 80% Faktura ausgeht, sondern von ~80% Auslastung. Dazu gehört dann PreSales, Reisezeit, Weiterbildung, etc. Die anderen 8h werden i. d. R. sowieso von Verwaltungstätigkeiten, Meetings, Telefonaten, Angebotserstellung, etc. aufgefressen. Dann sind "Üst. abgegolten" gar kein Problem und dient tatsächlich nur der Vereinfachung des internen Controllings. Wenn mir ein AG sagt, dass Reisezeit = Privatzeit ist, oder nicht auf Faktura angerechnet wird (und der Bonus wirklich relevanter Gehaltsbestandteil ist, d. h. >5%), oder man an Nicht-Kundentagen im Office erscheinen muss, frage ich schon nicht einmal mehr nach dem Gehalt.
  8. Drei von vier Bewerbern (76 Prozent) erklären, die Unternehmen bieten zu wenig Gehalt. Vier von zehn (38 Prozent) bemängeln zu hohe Anforderungen an die fachliche Qualifikation, ...
  9. Selbst wenn es begründet wäre (ich habe keinen gesetzlichen Anspruch) oder nicht (ich habe einen gesetzlichen Anspruch), wäre das Ergebnis gleich geblieben. Aber ich glaube wir schweifen ab ?
  10. RLP. Viele Dinge sind nicht gesetzlich. Errungene Tarifverträge sind es ebenfalls nicht, gleichwohl sind sie anschließend gültig ? Wie auch immer: ich habe zunächst geschaut, was Weiterbildungsurlaub ist. Dann bei HR gefragt, ob da nur diese Ernährungs-Joga-Zen-Seminare oder ähnliches drunter fallen, oder auch ein Fernstudium mit einem staatlichen Abschluss. Ginge auch (derzeit scheinen alle ZFH-Studiengänge für Bildungsurlaub qualifiziert zu sein, da sollte es für die FU-Geschichte ebenfalls passen). Da habe ich dann nicht mehr weiter geschaut, ob hinter dem Ja ein Wohlwollen oder ein gesetzlich verankerter Anspruch mit Brief und Siegel stehen.
  11. Genau das ist es. Bei uns wird ein Junior nie alleine auf den Kunden losgelassen. Er arbeitet meist nach Anleitung zu und übernimmt eigenverantwortlich Teilaufgaben, für die er auch die Verantwortung trägt. Die Gesamtverantwortung trägt der Senior/Principal. Vereinfacht und plakativ wäre das im Netzwerkbereich: "Installier mal die Firewall und implementiere diese Regeln drauf" für den Junior und "Der Kunde möchte gerne ein Netzwerk mit einer Verfügbarkeit von 99,95% im Jahr. Bitte aufbauen" an den Principal. Und auch wenn der Principal dann mal eine der Firewalls selbst installiert und die Regeln aufspielt, so ist die Tätigkeit in dem Moment evtl. die gleiche, die Arbeit ist es jedoch nicht. Selbst wenn in der Jobbeschreibung für beide Positionen steht, dass sie sich mit Firewall Typ X auskennen müssen. Daher ist "Ich mache als Junior die gleiche Arbeit wie der Principal und verdiene nur die Hälfte!" in den meisten fällen schlicht und ergreifend falsch und vorrangig dem eingeschränkten Blickwinkel zu verdanken.
  12. "Zu meiner Zeit" waren die Mentoriate, Seminare und Praktika drin. Klausuren leider nicht. Aber die schrieb ich in Info eh meist Samstags. https://www.fernuni-hagen.de/studium/fernstudieren/bildungsurlaub.shtml Und die HR meiner AGs hat das damals auch bejaht. Hätte also Urlaub bekommen.
  13. Ich bin gerade zu faul zum suchen, aber wurde diese Regelung nicht mal gerichtlich gekippt? Wobei das der Fairness-halber meiner Meinung nach doch durchgezogen werden sollte. Der AG bietet Dir was zu bestimmten Konditionen an, man kann es annehmen oder es lassen. Aber einige AGs sind so knausrig mit den Weiterbildungen, da kommt einfach nichts (Selbststudium! Aber bitte in der Freizeit!). Und wenn was kommt, dann wollen die für 3 Tage Schulung gleich 3 Jahre Betriebsbindung. Da würde ich denen auch den Vogel zeigen. Persönlich habe ich z. B. Bachelor und Master (fast fertig) ausschließlich in meiner Freizeit absolviert. Ich habe in 10 Jahren von keinem AG Weiterbildungsurlaub in Anspruch genommen, obwohl er mir hier zugestanden hätte. Einfach um niemandem "etwas schuldig zu sein"; aber das ist mein eigener Spleen.
  14. Ich glaube genau das ist der Trugschluss. Das Gehalt, das Du bei einem Wechsel mehr bekommst weil Du durch die Weiterbildung besser in deinem Job wirst ist geringer, als das Gehalt bei einem Positionsaufstieg, z. B. vom Facharbeiter zur Führungskraft. Beispiel: die "normale" Laufbahn bei einer der Big4 Beratungen endet bei ~140k + Benefits in der Stufe Senior Manager. Feierabend. Die Gehaltssprünge sind recht fließend. Hier kannst Du so viele Weiterbildungen machen wie Du willst; es ist Ende. Mit etwas Glück vielleicht noch Director, evtl. als Dankeschön paar Jahre vor der Rente. Der größte Sprung ist jedoch der auf die nächste Position, den Partner-Status, der bei etwa 400k ansetzt. Den gibt es ohne formalen Abschluss (WP, StB z. B.) aber nicht.
  15. Ich. Das war der Ausgangspunkt meines ersten Posting und das Ergebnis der Studie: Darauf Du: Meine Erwiderung: Deine Antwort hierauf war: Es ging von Anfang an um den Aufstieg. Dieser ist lt. der Studie durch Weiterbildung nicht möglich. Du hast ihn gleichgesetzt mit einer höheren Gehaltserhöhung. Daraufhin habe ich erwidert, dass das kein Aufstieg ist, sondern Anhebung auf Marktniveau. Du hast also vorher einfach nur zu wenig verdient. Wenn Du jetzt mehr als das Marktniveau verdienen würdest, wären wir wieder beim Aufstieg und da wäre ein Schuh draus geworden. Aber so... ... greifst Du immer irgendwas raus, deutest ihm irgendeine willkürliche Bedeutung unabhängig des Kontextes zu und beziehst deine Argumentation darauf? Als ob jemand sagt: "Ananas auf der Pizza schmeckt!" und Du kommst mit "Aber Ananas wächst nicht unter der Erde!". Ok. *Schulterzuck* In der Schule nannte sich das damals "Thema verfehlt".
  16. Das siehst Du, meiner Meinung nach, nicht ganz richtig. Eine "signifikante Gehaltserhöhung" unter diesen Prämissen ist kein Aufstieg, sondern die Anhebung des Gehalts auf das Marktniveau. Denn auch wo anders steigt der MA nicht "auf", sondern wird nur nach Marktniveau bezahlt. Also quasi genau das, was die Studie sagt.
  17. Naja, finde das ist dann ein bisschen vorbeigeschossen. Eine größere Gehaltserhöhung (nicht diese Pseudo-Inflationsausgleiche) zieht i. d. R. auch einen Positionswechsel nach sich, oder veränderte Aufgaben. Wozu sollte der AG jemanden, der grundsätzlich die gleiche Arbeit (wenn auch etwas besser) leistet deutlich höher bezahlen. Das sagt auch der Satz der Studie:
  18. Hatte mal eins am Flughafen. Der Typ flog an, wir aßen was zum (Nach)mittag im Restaurant und er flog wieder Heim ...
  19. Es ist nicht grundsätzlich die Berufserfahrung, die höhere Kosten verursacht. Eine größere, relevante Berufserfahrung wird besser bezahlt. Das sind keine Kosten. Das Problem ist (Achtung, überspitzt!), dass viele ältere Kollegen meinen, dass Ihre 35 Jahre in Assembler auf ihre 2 Jahre .NET-Erfahrung und die ausgeschriebene .NET-Stelle angerechnet werden. Das ist leider nicht der Fall. Daher teilweise abstruse Gehaltsvorstellungen. Bei einem gravierenden Technologiewechsel fängt man halt fast wieder von vorne an. Das mal abgesehen vom erarbeiteten Lebensstandard, der auch weiterhin finanziert werden muss. Da kann man nicht so einfach wieder für 3.5k Brutto "von vorne" anfangen.
  20. § 629 BGB: "Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren" Gilt auch für den Fall, dass Du selbst kündigst. Ich persönlich handhabe das aber so, dass ich in diesem Fall dafür Urlaub nehme oder mich unbezahlt freistellen lasse. Eine Art "Gentlemens Agreement": Du stellst dich nicht quer und ich pfeife auf den Tag Urlaub. Wenn Du gekündigt wurdest, oder dein Vertrag nicht verlängert wird, würde ich hier auf den Urlaub nicht verzichten. § 616 BGB: "Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt." Diese Freistellung ist zu bezahlen. Auf Resturlaub darf nicht verwiesen werden. Es kann aber sein, dass das im Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen wird. § 670 BGB: "Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet." Aber auch das kann vor dem Bewerbungsgespräch ausgeschlossen werden. Ich würde empfehlen vorher höflich nachzufragen. Hinterher wird sowas i. d. R. immer peinlich.
  21. Meine Aussage ist bezogen auf: Ich setze IT-Erfahrung in der Wirtschaft mit einem Informatikfach gleich. Zumindest was das zu vermittelnde Wissen angeht. Und ich hatte zwei, von denen einer Geschichtslehrer war und der andere war Quereinsteiger, der permanent das Wort "Datenverarbeitung" verwendet hat und im Fach Datenbanken von Tabellen in Word sprach.
  22. Und dann wundert man sich über die bescheidene Qualität der Ausbildung. Ist wie bei den Lehrern. Lehrermangel propagieren und dann befristete Stellen für Lehramtler raushauen, oder Umzugszwang forcieren.
  23. Da war wohl der Zensor BEIM Spiegel pinkeln: Würde mich nicht wundern, wenn das Montag aus dem Artikel entfernt wird. http://m.spiegel.de/karriere/headhunter-ueber-ihren-job-viele-sind-schwer-vermittelbar-a-1234754.html
  24. Kwaiken

    Welches Angebot?

    Würde ich so nicht unterschreiben. Bei Systemhäusern gilt: Money talks. Wenn denen ein Kunde 5 Jahre deine jetzige Arbeit bezahlt, bleibst Du auch mal 5 Jahre in der jetzigen Position. So sehe ich das gerade auch. Das Folgende durch meinen Bias bitte ins entsprechende Licht setzen: keine Überraschungen, EG12, 75k, fester Job, bezahlte Überstunden, kein Pendeln, HO, keine Probezeit, günstige Mietpreise in Nürnberg. Bei den Rahmenbedingungen hätte ich Bachelor und Master mal schnell in 5 Jahren im Fernstudium durchgezogen. Du bist gerade mal 30. Master mit 35 möglich. Zudem fördert der öD Weiterbildungen dieser Art mit Bildungsurlaub, etc. pp. und Du hättest just beim Erreichen der E12er-Endstation die Voraussetzungen für E13+. Für mich gibt es hier keinen rationalen Grund für AN1.

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