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Ninni

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Alle Inhalte von Ninni

  1. Die Lehrer bei uns hatten eine Angewohnheit, die konnte ich Ihnen als weibliches Wesen nie austreiben: "Guten Morgen meine Herren!" ??!!!! Ein paar mal sagte ich etwas, aber da sich nichts änderte, gab ich es irgendwann auf. Und wenn sie nicht gestorben sind, so sagen sie in Klassen mit Frauen immer noch: "Guten Morgen meine Herren!" Gruß, Ninni
  2. Ich werde nicht übernommen, und muß jetzt so langsam anfangen mit den Bewerbungen. Habe mich innerlich schon drauf eingestellt, das es ein paar Monate dauern wird bis ich einen Job habe. Und dann einfach mal schauen, wo es mich hin verschlägt.
  3. Ich finde das Design nicht zu schlicht, finde es gut gelungen. einziger Minuspunkt: siehe oberes Posting, wenn man auf den Shop klickt ist das Menü weg. Ansonsten: ....:uli Gruß, Ninni
  4. Glückwunsch an alle die bereits bestanden haben!!!!!!! :OD :OD :uli :uli :OD :OD Gruß, Ninni
  5. Aus der Sicht Deines Chef´s gegenüber seinen Kunden kann ich gut verstehen, das er einfach eine schnellst mögliche Bearbeitung der eMails haben möchte. Da wäre wohl auch die Frage zu klären, ob die Mitarbeiter private eMails erhalten dürfen??? Wenn ja, wäre es nicht auch möglich, das sich jeder Mitarbeiter selber darum kümmert, das im Urlaubsfall keine privaten eMails eintreffen??? Gruß, Mugglberger
  6. Danke an alle, ich finde es immer wieder schön, wenn sich eine Regel immer durch Ausnahmen bestätigt :D Werde mir die nächsten Tage mal das Urheberrecht zu Gemüte führen:mod:
  7. Ich hätte da mal ein Frage: Wenn mal als Angestellter Software erstellt, dann ist es ja so das diese dann der Firma gehört, aber .... Wem gehören die Rechte an der Software, wenn man als Freiberufler für eine Firma eine Software erstellt??? Kann man das überhaupt pauschal beantworten oder kommt das immer auf spezielle Vereinbarungen an??? Danke an alle, Gruß, Mugglberger
  8. Aber im Gesetzestext heisst es doch "vier Wochen zum 15 oder Ende eines Kalendermonats". Also kann es ja kaum der 13. sein?!!!
  9. Unter 30% entspricht halt einer 6. Ich finde es schon in Ordnung so, denn ungenügend ist ungenügend. Man muss ja auch gerechterweisse erwähnen, das es durchaus den Fall geben kann, mit zwei Fünfern doch noch die Prüfung zu bestehen. Daher kann ja alles gar nicht so ungerecht sein.......
  10. @LuckyLuke Worauf sollte ich stolz sein, es war eben einfach so.
  11. zitat: -------------------------------------------------------------------------------- Original geschrieben von Mugglberger Das einzige was mich grade so über die 30% Marke retten wird, war die Tatsache das ich ein Struktogramm vom Bubblesort in meinem Buch hatte. -------------------------------------------------------------------------------- Sorry, ich habe mich wohl ein bisschen ungenau ausgedrückt. Ich habe das Struktogramm neulich zu Hause gemacht und habe es mir dann in mein Tabellenbuch reingeklebt.
  12. Also die Fragestellungen gingen ja noch einigermaßen, aber ich muss auch sagen das mir die Zeit einfach viel zu kurz war. So 20 Minuten noch, dann hätte ich es gehabt. Das einzige was mich grade so über die 30% Marke retten wird, war die Tatsache das ich ein Struktogramm vom Bubblesort in meinem Buch hatte. Naja, mal schauen was rauskommt. Oder ich geh im Herbst nochmal und versuche mir selber ein Weihnachtsgeschenk zu machen :bimei :bimei Gruß, Mugglberger
  13. Ich wünsche Euch allen und mir :bimei alles Gute am Dienstag!!!! Gruß, Mugglberger
  14. Das "jederzeit" musst Du im Zusammenhang mit den anderen Antworten sehen, bei denen ja bestimmte Situationen mit dem Einsehen der Personalakte verknüpft wurden. Ausserdem ist es halt die berühmte IHK-Fragestellung, die wollen halt ab und an ein wenig verwirren.... was denen ja wohl auch gelungen ist :bimei
  15. Am Wochenende werde ich mir die WISO-Sachen noch ein wenig anschauen, ansonsten ist die Lernerei bei mir abgeschlossen. Wir (Klassenkameraden und ich) haben jetzt seit einem halben Jahr regelmässig 2mal in der Woche gelernt. Wenn das nicht nicht reicht, dann kann (und will) ich nichts dran ändern. Mein Kopf ist voll, ich kann auch ehrlich gesagt gar nichts mehr tun, weil die letzte Zeit stressig war und ich nicht mehr volle Leistung bringe. Ich lasse jetzt das Wochenende ruhig angehen und am Montag mache ich nichts mehr für die Prüfung sondern gehe shoppen (das tut der Seele gut :bimei :bimei )!!! Ich wünsche allen am Dienstag viel Glück!!!!! schöne entspannte Grüsse, Mugglberger
  16. @ allesklar Warum soll das nicht gehen????
  17. Such dringend die Lösung der Zwischenprüfung Frühjahr 2000!!! Danke im Voraus, Mugglberger
  18. Hallo, beim WISO-Teil ist definitiv kein Handbuch erlaubt, und war auch noch nie erlaubt. Das ist für alle Bundesländer (außer BaWü) gleich, da die Prüfungen identisch sind. Hoffe geholfen zu haben. Gruß, Mugglberger
  19. Hallo, ich bräuchte die Lösung der Zwischenprüfung Frühjahr 2000. Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte. Danke, Gruß, Mugglberger
  20. Der NTBA wird nicht ausgetauscht, du bekommst einen Splitter, der wird an den Hausanschluss angeschlossen. Vom Splitter gehen 2 Leitungen weg, eine zum NTBA (da wird ganz normal wie bisher die TK btrieben) und eine zum DSL-Modem. Dat war es auch schon, alles halb so wild Gruß, Mugglberger
  21. Wir bimei schon sagte, an dieser These ist nichts dran. Wie gesagt Du darfst im Monat 165€ (aus Nebenjob, Praktikumsvergütung, oder ähnliches) hinzuverdienen, ohne das Dir etwas abgezogen wird. Verdienst Du mehr, wird Dir das angerechnet und entsprechend Dein Unterhaltsgeld gekürzt. Das war´s. Gruß, Mugglberger
  22. Kurz und knapp: Nein Wenn danach gefragt wird, dann erst bei der Präsentation oder mündlichen Prüfung. Gruß, Mugglberger
  23. Wenn Du diese Vergütung nicht beim Arbeitsamt meldest, dann wirst Du ein Problem kriegen, denn die finden das eh raus, weil Dich Dein Praktikumsbetrieb ja melden muss. 165€ darfst Du dazuverdienen, ohne das Du Abzüge von Deinem Unterhaltsgeld hast. Gruß, Mugglberger
  24. Ob es dazu Normen, Regeln oder Gesetze gibt, das weiss ich nicht. Aber ich mache es so, das die Erklärung von einzelnen Methoden in die technische Dokumentation kommt. Den gesamten Quelltext gebe ich auch in den Anhang, aber da erkläre ich dann nichts mehr. Gruß, Mugglberger
  25. Irgendwo in der Prüfungsregelung steht, das die Projektarbeit ein "reales betriebliches Projekt" sein muss. Für Deinen Fall würde ich das so interpretieren, das Du Dein privates Projekt nur dann nehmen kannst, wenn Dein Chef Dir sein okay gibt, dieses als betriebliches Projekt auszuweisen. Würde ich Dir aber nur raten, wenn Du Dich mit Deinem Chef seehr gut verstehst, weil er muss Dich ja quasi "decken" vor der IHK. Gruß, Mugglberger

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