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Fresno06

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  1. Hallo Tanja, da ich diese Problematik kenne habe auch ich mich auf die Suche gemacht. Folgendes habe ich gefunden: Die Richter des Amtsgerichts München haben in einem am 30.8.2010 veröffentlichten Urteil klargestellt, dass das mehrfache Abstellen eines Pkw vor der Garagenzufahrt des Nachbarn eine Besitz- und Eigentumsbeeinträchtigung darstellt und zu einer Klage auf Unterlassung berechtigt. Der Parkende kann sich nicht darauf berufen, dass der Nachbar bei ihm klingeln und bitten könnte, das Auto wegzufahren. Da dein Stellplatz ja gegen Entgeld gemietet ist, ist er mit einer Garage vergleichbar. Jedem Mieter in dem Haus muss durch den mietvertrag klar sein, dass diese Stellplätze kostenpflichtig sind. Solltest du auf den Gedanken kommen, die Fremdparker abschleppen zu lassen, so wirst du mit deisen kosten in Vorkasse gehen müssen und diese dann über einen Anwalt (notfalls vor Gericht) geltend machen können. Tipp von mir: Mach dir eine paar Kopien von dem Urteil und hefte sie unter den Scheibenwischer des jeweiligen Parkers. Gruß und stressfreies Parken wünscht dir Fresno 06:)

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