Prinzipiell ist das eine stinknormale Situation. Weiterbildungen werden vom Arbeitgeber getragen, dafür wil er natürlich eine Garantie, dass diese Investition nicht für die Katz war.
Hier greift jetzt die sogenannte Drittellösung. Wenn du direkt nach der Weiterbildung den Betrieb verläßt, mußt Du den kompl. Betrag an den AG zurückzahlen. Gehst Du nach einem Jahr 2/3, nach zwei Jahren 1/3 und nach drei Jahren 0.
Oft ist es dann so, dass der zukünftige Arbeitgeber diese Kosten übernimmt. Schließlich bekommt er dafür ja einen geschulten Mitarbeiter.
Gruss