Es wurde uns so mitgeteilt das (GA1+GA2)/2 ungleich 50P eine Nachprüfung zur Folge hat.
Es muss übrigens 30P in mindestens einer GAX erreicht werden sonst gibt es auch keine Nachprüfung.
Es liegt halt im Ermessen und in HH ist es üblich das Nachgeprüft wird.
1.9.2 Ergänzungsprüfung
Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit „mangel-haft“ und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.