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Woodstock

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Alle Inhalte von Woodstock

  1. Es sind geringe Gebühren für die Verwaltung da, aber die Kurse kosten Geld. Du bekommst alles nach Hause geschickt, und musst Einsendeaufgaben zurückschicken bzw. teilweise auch online bearbeiten. Zu den Prüfungen musst Du dann zu einem bestimmten Ort fahren und sie dort schreiben. Mehr kann ich erst wieder erzählen wenn ich wieder zu Hause bin (am Wochenende), da ich die Unterlagen nicht dabei habe. LG Bine
  2. Also es gibt auch richtige Fernuniversitäten. Z.B. hier. Und die Abschlüsse von dort sind genauso anerkannt wie von einer normalen Uni, denn es ist ein richtiges Studium. Geld kosten die allerdings auch, man muss als Teilzeitstudent 350-600€ im Semster rechnen, jenachdem wieviel Kurse man belegt (je mehr Kurse in einem Semester - welche auch geschafft werden - verkürzen allerdings auch die Studienzeit). LG Bine
  3. Steuerfrei bedeutet nicht dass man keine Lohnsteuerkarte einreichen muss, sondern nur dass man keine Steuern zahlen brauch, und bei den 400€ Jobs zahlt man meist auch keine Sozialversicherung - diese wird vom Arbeitgeber pauschal gezahlt. Aber man kann nicht arbeiten gehen und einen 400€ Job machen. Zumindest nicht steuerfrei. Man kann ja auch nicht mehrere 400€ Jobs steuerfrei haben. Wenn Du schon eine Arbeit hast, oder eine Ausbildung machst, dann wird Dir für einen Nebenjob nichts anderes übrig bleiben als auf Steurkarte (zusätzliche Karte mit Steurklasse 6) zu arbeiten. Wenn Du in der Ausbildung bist, wirst Du die gezahlten Steuern dann bei einem Einkommenssteuerjahresausgleich sicher größtenteils zurück bekommen (kommt darauf an was Du alles absetzen kannst und wieviel Du in der Ausbildung verdienst). LG Bine
  4. Nö, das ist nicht so. Das ist nur bei Selbstständigen so, bei ANgestellten geht es weiterhin. Siehe hier! LG Sabine
  5. Muss er rein rechtlich auf jeden Fall, denn es ist ein Geldwertevorteil. LG Sabine
  6. Wohngeld beantragt man beim Wohngeldamt. Das hat nichts mit Hartz 4 zu tun. Wie hoch das ausfällt hängt ganz von Deiner Lebenssituation, Deiner Wohnung, Deiner Nebenkosten usw. ab. Du kannst zusätzlich noch einen Heizkostenzuschlag beantragen. Eventuell musst Du, wenn Du mit Wohngeld und ALG1 nicht auskommst dann noch zum Sozialamt. Wieviel ALG1 Du bekommst wirst Du sehen wenn Du beim AA gewesen bist, denn dort wird das berechnet. Bei mir wurde zu Grunde gelegt was ich in dem Betrieb in dem ich ausgebildet wurde bekommen hätte wenn ich übernommen worden wäre. Also bei mir wurde das ALG1 nicht nach dem Aubigehalt berechnet. ALG1 ist ca. 60% des Nettolohns (wobei für die Rentenkasse mehr gemeldet wird, da bei ALG1 auch Sozialversicherung gezahlt wird). LG Sabine
  7. Naja, soeinfach kommst DU da nicht raus. WIe Jarez schon gesagt hat Du kannst in der Probezeit und vorher jederzeit kündigen, aber wenn Du einen Ausbildungsvertrag gekündigt hast darfst Du in demselben Ausbildungsberuf keine Ausbildung mehr machen. Ich würde es mir also genau überlegen. LG Bine
  8. Du kündigst doch nicht zum 15.12. sondern zum 15.1.! Du musst nur die Kündigung früh genug abgeben. Das sind zwei verschiedene Paar Schuh. Und auch wenn Du keine Vermutungen haben wolltest - ich denke Du musst nichts zurück bezahlen, da das Weihnachtsgeld für das laufende Jahr gerechnet wird - und wenn Du zu einem Datum im Januar kündigst ist das Jahr schließlich vorbei. LG Bine
  9. Hallo, also Du brauchst auf jeden Fall ein Visum. Und zwar eines dass Dir auch das Arbeiten erlaubt (mit dem 3 Monatsvisum darf man nicht arbeiten). Für die Greencardverlosung brauchst Du nicht bezahlen, es sei denn Du machst es über eine der zahlreichen Agenturen, da zahlst Du dann den Service. Wenn Du direkt an der Verlosung teilnehmen willst, dann hab ich hier den richtigen Link für Dich. Allerdings laufen die immer um zwei Jahre verschoben. Also jetzt anmelden (Anmeldeschluss ist der 4.12.) um an der Verlosung für 2007 teilzunehmen (geht aber auch nicht schneller wenn Du für den Service einer Agentur bezahlst). Hier findest Du zudem auch noch mal Infos was es alles für Visa gibt und wie man sie eventuell bekommen kann. LG Bine
  10. Also ich hab ein soziales Jahr gemacht. Und wollte auch nebenbei arbeiten. Der Arbeitgeber wollte das auch nicht am Anfnag. Ich habe dann erklärt dass ich mein soziales Jahr abbrechen muss wennich nicht nebenbei arbeiten gehen kann, weil ich sonst einfach nicht meine Miete zahlen kann etc. Daraufhin hat der Arbeitgeber sein Einverständnis gegeben. LG Bine
  11. Ja, das stimmt wohl wollte ich auch nicht anders rüber bringen - aber wenn gefragt wird ob eine Nebentätigkeit ausgeübt werden darf, kann der Arbeitgeber das nur Ablehnen wenn die Arbeitskraft dadurch eingeschränkt wird (dazu zähl auch wenn man durch die Nebentätigkeit müde zur normalen Arbeit kommt weil man nicht ausgeruht genug ist), oder eben wenn im gleichen Tätigkeitsbereich arbeiten will (Konkurrenz machen). Einen Anspruch auf eine Nebentätigkeit gibt es nicht - das ist wahr - aber der Arbeitgeber muss eine Ablehnung schon begründen können. Einfach sagen 'nö, will ich heute mal nicht, sie gefallen mir vom Aussehen her nicht' kann er nicht. LG Bine
  12. Rein theoretisch kann der Ausbildung gegen eine Nebentätigkeit nichts sagen. Vorraussetzung ist dass die Ausbildung darunter nicht leidet, und dass die Nebentätigkeit nicht geschäftsschädigend ist. Du darfst also nicht im gleichen Gebiet arbeiten. Als Lehrling zum FiAe also eine Gewerbe gründen zu wollen bei dem Software erstellt wird - ob Open Source oder nicht - kann Dir der Ausbilder also denke ich verweigern. Und Spenden sind auch Einnahmen. Die müssen dann auch versteuert werden. LG Bine
  13. Hallo, also, das Studium ansich ist sicher zu schaffen. Mathe ist hart. Da muss man sich reinhängen oder ein Gott gewesen sein. Meine Einschätzung. Ich war immer gut in Mathe, und hab dennoch so meine Probleme damit gehabt. LG Sabine
  14. Woodstock

    Mein Design

    Hallo, also, ich selber arbeite zwar mit min 1280x1024 Auflösung, aber ich kenne einige die noch mit 1024x768 arbeiten. Und da ist Deine Seite zu lang. Fände ich - zumindest bei der Startseite störend, wenn ich so auf die Seite gekommen wäre. LG Bine
  15. Du kannst Deine Steuerklasse nur nach Heirat ändern. Deine Freundin ist ohne Heirat alleinerziehend und kann somit Steuerklasse 2 nehmen anstatt 1. LG Sabine
  16. Na dann hoffe ich für Dich dass Du einen Job bekommst. Ich habe zu letzt knapp über 2000€ Brutto verdient (im Vergleich zu meiner BS Klasse nicht mal so schlecht). Und nu bin ich arbeitslos. Ich würde gerne wieder arbeiten. Sicher auch nicht für 700€ netto, aber mit 1000€ - 1100€ netto würde ich mich auf jeden Fall zufrieden geben. LG Bine
  17. Hallo, also, ich komme jetzt ins dritte Semester (Teilzeitstudium). Mir persönlich gefällt es als Weiterbildung gut. Vollzeit würde ich sicher eine normale Uni vorziehen - aber da ich mich inzwischen an das Geldverdienen gewöhnt habe, kommt für mich nur noch ein Teilzeitstudium in Frage. Die Unterrichtsmaterialien sind sehr gut. Es gibt viele Studienzentren wenn man mal Rat haben will, und die Professoren sind immer per Mail zu erreichen. Dazu gibt es noch die Newsgroup und eine Art Forum. Alles sehr gut gemacht. Nur das Planen des Studium finde ich schwer, weil man schlecht jemanden bekommt der einem da mit Rat und Tat zur Seite steht. Daher habe ich zu Beginn einfach einen Vorschlag an Kursen belegt - was auch relativ gut geklappt hat. Ist man dann mal drin, dann klappt auch das weitere gut. LG Bine
  18. Hallo, also an der AFW Bad Harzburg nicht, und auch nicht Projekmanagement, aber ich studiere Informatik an der Fenruni Hagen. Was ich zum Fernstudium sagen kann ist dass man sehr viel Disziplin haben muss. Sonst läßt man es schnell schleifen. LG Bine
  19. Das stimmt so nicht. Der Nettolohnrechner geht davon aus dass bis 400€ eine geringfügige Beschäftigung besteht. Das stimmt aber bei einer Ausbildung nicht. LG Bine
  20. Also zum Inhalt kann ich leider nicht viel sagen, das können andere besser. Aber im drittletzten Satz ist mir ein formaler Fehler aufgefallen: Die Ausbildung fand endete mit bestehen der Abschlussprüfung vor der IHK-Rhein-Neckar am XXX. Das fnad sollte aus dem Satz raus. LG Bine
  21. Das stimmt nicht. Wenn Dein Azubilohn über einer gewissen Grenze liegt musst Du glaube ich den darüber liegenden Betrag verstueren. Kann aber auch sein dass dann auf alles Steuern gezahlt werden müssen. Genau wird es Bimei wissen. Das Du nie Stuern als Azubi zahlst stimmt aber auf keinen Fall.
  22. Nee sorry, aber ich kann Dich nicht verstehen. Wenn Du ein Forum suchst um faul zu sein dann bist Du hier sicher falsch. Ob Dein Gehalt angemessen ist oder nicht musst Du selber wissen. Wenn Du meinst dass Du falsch eingetsuft wurdest musst Du schauen ob das so ist. Wir haben uns über BAT unterhalten. Du unterstehst einem Tarifvertrag und nicht dem BAT. Wieviel Geld Dir zusteht kannst Du also auch nur da nachschauen. Und nicht in einer BAT Tabelle. In Deinem Betrieb müßte eine Abschrift des Tarifvertrages der IG Chemie liegen. Schau als erstes da nach. Wenn Du dort nichts findest, dann google, und wenn Du auch da nicht fündig wirst (was ich bezweifel) dann frag bei Deiner Gewerkschaft nach. Die können Dir wirklich helfen. LG Sabine
  23. Dann ändere das ursprüngliche Zeugniss entsprechend ab. Aber schreib kein komplett neues. Dann kannst Du auch genau sagen an welchen Punkten Du warum was geändert haben möchtest. LG Sabine
  24. Was ich nur mal anmerken möchte. Auch wenn man sich im Grunde todgeschuftet hat kann es trotzdem sein dass die Aufgaben nicht immer 100% zufridenstellen erledgt wurde. Ich denke nicht dass Dein ehemaliger Chef Dir das neue Zeugnis einfach so unterschreiben wird. LG Sabine
  25. Hat er doch, im ersten Posting. IHK Stuttgart. LG Bine

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