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1,5 fache ausbildungsvergütung ab 21 ?
Woodstock antwortete auf waxworx's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Hallo, also, ein Gesetz dazu gibt es nicht. Wenn dann ist das Gutwill des Betriebes, oder durch einen Tarifvertrag festgelegt. Grüße, Bine -
Also einen Link habe ich jetzt nicht. Aber ich kenne einige Boards. Du wirst immer PHP brauchen, und ich glaube auch immer eine MySQL Datenbank. Darf es denn was kosten, oder soll es frei sein? Such mal nach: wbboard burning board vBulletin Grüße, Sabine
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Ich auch nicht. Aber Gottes WIlle ist sein Himmelreich. Sie wollen es so. Das mit dem cellpadding & cellspacing mache ich dann mal. Danke, Bine
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Wiebitte? Ich verstehe nicht was Du meinst. Gruß Sabine
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Hallo, ich soll für einen Verein eine Webseite machen welche so aussieht: Link. Habe mich ein wenig veruscht, habe aber ein Problem mit meinen Tabellen. Die haben immer einen Rahmen, obwohl ich border auf 0 gesetzt habe. Zudem sind in Tabellenfelder eingefügt Bilder nicht ganz oben bzw. ganz unten. Ist immer ein Abstand zwischen. Wieso? Hier ist ein mein Code <html> <head> <title>Test</title> <meta http-equiv="Content-Type" content="text/html; charset=iso-8859-1"> </head> <body> <table width="100%" height="100%" border="0"> <tr> <td height="24" colspan="4" bgcolor="fd620d"></td> </tr> <tr> <td width="68" rowspan="3" bgcolor="fd620d"></td> <td width="27" height="63"><img src="images/kurve_oben_orange.png" width="80" height="80"></td> <td colspan="2"></td> </tr> <tr> <td height="495"></td> <td></td> <td rowspan="2" align="right" valign="bottom"> </td> </tr> <tr> <td height="53"><img src="images/kurve_unten_orange.png" width="80" height="80"></td> <td width="547"></td> </tr> <tr align="left" valign="middle"> <td height="95" bgcolor="fd620d"> </td> <td height="95" colspan="3" bgcolor="fd620d"> </td> </tr> </table> </body> </html>[/php] Und hier das ganze mal zum anschauen. Ich hoffe mir kann einer weiterhelfen. Liebe Grüße, Sabine
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Den gibt es nicht. Der Tariflohn, wenn denn überhaupt einer gezahlt wird, berechnet sich nach dem Tarifvertrag welchem das Unternehmen unterliegt. Bei Thyssen Krupp z.B. Tarifvertrag IG Metall, bei Pharmakonzernen IG Chemie etc.! Unterliegt das anstellende Unternehmen keinem Tarifvertrag, so muss auch nicht danach bezahlt werden. Und einen einheitlichen 'Tariflohn' für Fachinformatiker gibt es nicht. Gruß Bine
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Kann ich eine verkürzte Ausbildung machen?
Woodstock antwortete auf sunshine001's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Ja, muss er auf jeden Fall. Ich würde das direkt mit dem Chef absprechen, und dann vor Schließung des Vertrages mit der zuständigen IHK reden. Dann kannst Du direkt im 2. Lehrjahr anfangen. Gruß Bine -
Hallo, also bei einer Bekannten von mir war dieses Problem auch. Abhilfe hat nicht der Wechsel auf Media Player 10 gebracht. Gruß Bine
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Absolut genial. Super Aprilscherz!!!! Gurß Bine
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Vorraussetzungen um selbst ausbilden zu koennen
Woodstock antwortete auf Unique2310's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Schon wieder eine Deiner unqualifizierten Aussagen. Es gibt keine Mindestzahlen. Im Gesetzt heißt es angemessen. Mindestlöhne gibt es nur wenn der Betrieb einem Tarifvertrag unterstellt ist. Dies wird aber sicher nicht der Fall sein wenn Dein Kumpel sich selbstständig machen will. Zudem ist Dein Lohn nicht das was Du Deinen Kumpel kosten würdest. Denn er muss zusätzlich noch Unfallversicherung zahlen, und die Sozialabgaben die er leisten muss kommen auf Dei Brottu Gehalt auch noch mal drauf. Zudem kostet ein Auszubildender auf jeden Fall, weil Zeit drauf geht, in der man sich mit dem Azubi beschäftigen muss und nichts verdienen kann, er kostet meistens Strom für den eigenen PC, Möbel etc.! Ob er genug weiß um auszubilden kannst Du denke ich nicht entscheiden. Ich denke zwar nicht das ein Diplom vorausgesetzt wird, aber wenn dieses nicht da ist, dann muss das Wissen sicher anderweitig nachgewisen werden. Eine Ausbildung zu haben reicht da denke ich nicht. Es hat schon seinen Grund warum in den Handwerksberufen normalerweise ein Meister zum ausbilden vorausgesetzt wird. Aber unter welchen Umständen das konkret möglich ist, dass ist am einfachsten bei der ortsansässigen IHK zu erfahren. Gruß Bine -
Vorraussetzungen um selbst ausbilden zu koennen
Woodstock antwortete auf Unique2310's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Also er muss fachlich und menschlich geeignet sein. Beides muss er nachweisen. Ist dies geschehen, dann stellt die IHK Ausbilderbescheinigungen aus. Man sollte sich aber genau überlegen ob dies in seiner Lage wirklich ratsam ist. Er muss Dich bezahlen können, muss Zeit für Dich haben, und all das 3 Jahre lang. Also ich denke ganz so einfach ist das nicht - wenn auch rein theoretisch kein Problem. Zu der Zeitfrage: die Zeit reicht allemal. Rein theoretisch reicht es den Vertrag am Tag des Ausbildsbeginnes zu unterzeichnen. Man sollte es nur etwas früher machen, weil das Ausbilsdungsverhältnis dann ja auch bei der ansässigen IHK eingetragen wird, und das braucht auch wieder etwas Zeit. Gruß Bine -
Wenn Du Scripts benutzen kannst, dann denke ich schon. Aber der Countdown würde sich nur ändern wenn Du die Seite aktualisierst. Mit JavaScript geht das sicher auch, ist aber denke ich kniffeliger. Gruß Bine
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Wo hast Du denn diese Information her? Also ich musste nach der Ausbildung auch erstmal mit Arbeitslosengeld zufrieden sein. Mein Chef während der Ausbildung hat einen Wisch ausfüllen müssen in dem unter anderem drin stand was ich als ausgelernter verdient hätte. Davon sind 60% als Grundlage genommen worden. Von dieser neuen Grundlage sind dann die Sozialversicherungen und Steuern abgezogen worden, und das was übrig blieb habe ich ausgezahlt bekommen. Man muss sich aber 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit arbeitslos & arbeitssuchend melden. Wenn man das Datum verpasst kann es sein dass man eine Sperrzeit bekommt. Das wüßte ich auch gerne wo Du das her hast. Man kann immer noch Wohngeld beantragen. Ob man es letztendlich bekommt hängt davon ab wieviel im Haushalt verdient wird (zu Verdienst zählt da auch Arbeitslosengeld)
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Naja, wenn ich mich recht erinnere gibt es im Berufsbildungsgestzt so eine Ausgage (bimei kann da sicher genau weiterhelfen) das Arbeitsverträge erst in den letzten 3 Monaten verpflichtend unterschrieben werden kann. Verträge davor sind nichtig. Ich weiss jedoch den genauen Wortlaut nicht mehr. Bimei kannst Du weiterhelfen? Gruß Bine
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Nein, Du bekommst dann definitiv kein Arbeitslosengeld. Du kannst Bafög oder BAB beantragen. Zudem sicher Sozialhilfe und Wohngeld. Gruß, Bine
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Das ist ja eine super Antwort. Die Gebühren zahlt nicht der Azubi sondern der Ausbildungsbetrieb. Wenn Du aber nun keine Ausbildung gemacht hast, sondern nur die Prüfung machst, und das selbstständig, dann mußt Du auch selber die Gebühren für die Prüfung zahlen - Du hast dann ja keinen Ausbildungsbetrieb. Aber all dies hätte Dir aus dem erst Posting des Threaderstellers klar sein dürfen, denn dort hat er seine Situation erklärt. @Jolle Ich kann Dir leider nicht sagen wieviel es ist, aber am sichersten weisst Du es wenn Du einfach bei der ansässigen IHK nachfragst. Gruß, Bine
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Das ganze geht nur mit einer Serverbasierend Scriptsprache. Eine andere Möglichkeit hast Du nicht. Gruß Bine
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Also ich denke Dich kann niemand zwingen keinen Urlaub in der Zeit zu nehmen. Normalerweie bekommt man für diese Zeit eine krankschreibung, aber Du musst sie ja nicht anfordern. Aber am besten rufst Du einfach mal Deine Krakenkasse an und erklärst alles und fragst wie es ausschaut. Die wissen das am besten. Und wenn man ehrlich ist, dann verstehen die einen auch meist und sind kooperativ. Gurß, Bine
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Ausbildung im öffentlichen Dienst wertlos?
Woodstock antwortete auf alex_84's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
FOS bedeutet Du darfst auf eine Fachoberschule gehen. FHS bedeutet Du darfst auf eine Fachhochschule gehen. Du kannst mir der FOS Deine FHS erlangen indem Du auf eine Fachobelschule gehst. Aber allein mit der FOS kann man niemals studieren. Gruß, Bine -
Bei einem zwei Mann Gewerbe, das beiden gehören soll, bleibt Dir: Gbr KG GmbH Was davon Du nun nimmst, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Ich denke wenn beide gleichberechtige Partner sein sollen bleibt Euch nur die Gbr oder die GmbH. Bei der GmbH braucht Ihr allerdings 25.000€ Stammkapital. Dafür seid Ihr nur mit dem Geschäftsvermögen haftbar. Bei der Gbr haftet Ihr auch mit dem Privatvermögen. Alles nur ein ganz grober Überblick. Schau mal in Dein IT Handbuch wenn Du eins hast, da sind die Gesellschaftsformen auch drin beschrieben. Gruß, Bine
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Ein Gewerbe kannst Du nicht freiberuflich betreiben. Freiberuflich ist nicht selbstständig. Du arbeitest im Grunde nur immer befristet für eine bestimmte Aufgabe für ein Unternehmen und bekommst dann von denen ein Gehalt. Das ist nicht zu vergleichen mit einem Gewerbe, wo Du für etwas bezahlst wirst. Das ist Steuermäßig anders, und auch sonst hat es Unterscheide. Gruß, Bine
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Also wenn ich das hier im FOrum richtig verfolgt habe liegt der Lohn durchschnittlich bei 1700 - 2200 € brutto. Es gibt sicher viele Ausnahmen, einige verdienen mehr, einige noch weniger. Gruß, Bine
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Also, was mir nur so aufgefallen ist: Du darfst Dich im Grunde noch nicht für etwas entschieden haben. Das ist etwas was während des Projektes geschehen soll. Du sollte also nur mit angeben was gewünscht wird, und dass Du Angebote vergleichen wirst. Gruß, Bine
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Also, ich studiere nicht Bachelor sondern Diplom, aber aúch an der Fernuni Hagen. Das Material läßt sich denke ich gar nicht mit anderen Unis vergleichen, weil es darauf ausgelegt ist das Du keine Vorlesungen hast. Es ist alles sehr ausführlich, wenn auch nicht immer ganz einfach beschrieben. Man muss sich da schon reinarbeiten, aber das Material ist wirklich super. Du kannst an das Material auch so rankommen, indem Du Gasthörer wirst. Erkundige Dich einfach mal im Studentensekretariat, die sind da eigentlich sehr hilfsbereit! Gruß, Bine
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Also es ist ist nicht so das Du vom Staat 30Cent pro Kilometer bekommst. Du kannst die Wegstrecke in Deiner Steuererklärung angeben und somit Dein zu versteuerndes Einkommen senken. Beispiel: Du verdienst 24000 € im Jahr. Du fährst täglich 160km zur Arbeit und zurück. Das macht bei 255 Arbeitstagen minus sagen wir mal minimum 20 Urlaubstage (bei einer 5 Tage Woche) sind das 235 Tage x 160km = 37600km. Das wären dann, wenn wir von 30 Cent pro km ausgehen wäre das also 11280€. Jetzt würden also von Deinen verdienten 24000€ 11280€ abgezogen = 12720€. Du müßtest jetzt also nur noch für 12720€ Steuern zahlen, und nicht mehr für 24000€. Gruß, Bine