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Missi89

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  1. wieso aus und vorbei? Finde nicht, dass es so wie du meintest aus dem §22 herauszulesen ist. Er möchte die Berufsausbildung aufgeben oder für ein anderes Feld ausgebildet werden. Sprich erster Teil dieses Absatzes des §22 besagt im Grunde doch lediglich nur die Aufgabe des derzeitigen Ausbildungsverhältnisses in seinem Unternehmen oder nicht? Konnte mich auch nicht aus der Arbeitsrechtsvorlesung jetzt daran erinnern, dass er dann quasi "Berufsverbot in diesem Feld" bekommen soll und hab deswegen auch nochmal nachgegoogelt und wie gesagt werden beide Varianten, wie oben auch schon erwähnt, aufgeführt. Aufhebungsvertrag oder eben die Kündigung durch den Azubi. Denke auch mal, dass er nicht der erste ist, der seinen Ausbildungsbetrieb aus persönlichen Gründen wechseln möchte, nach Ausbildungsbeginn. ^^ Erleuterung zu Ausbildungsplatzwechsel mit anschließendem Verweis zu ordentliche Kündigung durch den Azubi
  2. korrekt. Ansonsten würde mir noch ein Auflösungsvertrag einfallen. Dies würde dir eine Beendigung deines Arbeitsverhältnisses ermöglichen ohne die regulären Fristen zu beachten. ABER dafür müssen beide Seiten einverstanden sein.(sprich da muss dein AG dann schon mitziehen) Jedoch ist die Kündigung gemäß Â§22 BBiG mit Sicherheit die Gängigere ;-)
  3. aus deiner Erläuterung geht ja nun nicht ganz klar hervor, welche Schritte du vielleicht schon unternommen hast etc. Aber ich würde dir auch empfehlen dich vielleicht erst mal mit deinem Ausbilder o.Ä. zusammen zu setzen und deine Sicht der Dinge zu erklären. Möglicherweise hast du das aber schon versucht und aus dem Grund deinen Entschluss gefasst. Ich denke mal, dass du das sicher weist. Aber wollte dennoch das Wort Kündigungsfrist in den Raum werfen, da du ja wegen "weiteren" Schritten fragtest. Ansonsten wünsch ich dir viel Glück für deine Suche, dass du ein Unternehmen findest, in dem du dich dann auch wohl fühlst und Spaß bei der Arbeit hast.
  4. du könntest es glaub ich in einem Anschreiben auch einfach als deinen "letzten AG" betiteln und kurz zusammenfassen was du "zusätzlich" an Arbeiten übernommen hast. Aus dem Lebenslauf heraus ist ja dann zu entnehmen wer dein letzter AG war und von wann bis wann du bei ihm tätig warst.
  5. würde auch auf eine do-while schleife setzen. dann kannste ja easy die Bedingung fortführen wenn der user der eingabeaufforderung nachkommt u bis dein "max" erreicht ist.
  6. Hey, es gibt durchaus Bundesländer in denen die Berufsausbildung dir einen Zugang zur FH verschaffen kann. Beispiel aus dem Auszug der Zulassungsbestimmung FH Trier (Standort Birkenfeld) [Rheinland-Pfalz] mehr zu diesem Auszug unter Click Aber als Tipp kann ich dir mit geben, schau dir doch die Homepages der FH's an, die du in die nähere Auswahl nehmen wirst. Auf deren Seiten werden im Regelfall immer die jeweiligen Zulassungsbestimmungen für den jeweiligen Studiengang mit angegeben. Ich hoffe, dass hilft dir evtl. ein wenig weiter. lG

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