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_Sspongebobb_

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  1. Es hindert mich ja nix dran, ich war mir dessen nur eben nicht sicher ob diese weitergeführt werden müssen oder nicht, in dem halben Jahr!
  2. Hey danke für die Antwort! Ja also bei uns ist es eben nur so, das wir die Ausbildungsnachweise mit zur Mündlichen Prüfung mitnehmen müssen und nur auf Verlangen der Prüfer vorzeigen müssen!
  3. Hey Leutz, ich hab da mal eine Frage und hoffe mir kann da jemand weiterhelfen! undzwar habe ich beide (schriftlich und mündlich) Prüfungen schon hinter mir. schriftlich : Durchgefallen mündlich : Bestanden jetzt häng ich noch ein halbes Jahr hinten ran und wiederhole die schriftliche Prüfung... Nun ist meine Frage ob ich in diesem halben Jahr meine Ausbildungsnachweise weiterführen muss oder nicht!? theoretisch werden die ja nur zur mündlichen gebraucht:rolleyes:... wäre nett wenn mir da jemand weiterhelfen könnte! Greeeez

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