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wutzteang15

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  1. Falls du keine neue Stelle gefunden hast und mit EG 5 eingestuft wirst/wurdest, besorgt dir unbedingt die Stellenbeschreibung von der EG11 Stelle.... dann reichst du sofort einen schriftlichen Antrag zur Überprüfung deiner aktuellen Stelle ein! Dann müsstest du dich halt rechtlich "hoch Stufen lassen"... Falls Sie nun sagen, ne das ist keine E11 mehr, gibt es auch die Möglichkeit deine Stellenbeschreibung extern Bewerten zulassen von einer Fachfirma (Kosten ca. 90€) - am besten mal mit dem PR sprechen.
  2. Das wird leider eine 8, maximal eine 9. Die Kreativität deiner "Aufgaben" entscheidet darüber - wie viel du bekommst. Beispiel: Arbeitsplatzsystem eine einrichten... Dort hast du eine Lösung - einen Weg, ein Ziel vorgeben, sehr wenig Spielraum = 35% Projektarbeit - neues Rechenzentrum entwickeln, planen, analysieren, Ist/ Soll Vergleich Dort hast du keinen Weg vorgeben / Kein Ziel, Keiner sagt dir wie groß der werden soll, welche Serverschränke du haben willst, etc. Wenn die Projekt Arbeit oder halt ein Teil, "bei dem man keinen Lösungsweg hat",40 bis 50% liegt, dann ist das aufjedenfall eine 10'ner Stelle... Gruß und Viel Glück PS: Wenn die Stellenbeschreibung zur Bewertung an ein externes Unternehmen geschickt wird, versuche noch so oft wie möglich " Fehleranalyse und Behebung" unterzubringen ;-)
  3. Als "Projektbetreuer" konnte ich nicht sofort erkennen, dass du diese wirklich entwickelt, implementiert, .... und sowas hast. Naja dann würde ich direkt eine Stellenüberprüfung beantragen! Die 30% First Level rausnehmen, 10% draus machen - und alle Tätigkeiten(Projekte) wie Virtualisierung und co --> in eine Art "Projekttätigkeitspunkt" zusammen fassen. Du musst das so Formulieren, dass ständig neue Projekte kommen und du halt immer alles Selbst entscheidest und co.... Diesen Tätigkeitspunkt würde ich so hoch wie möglich ansetzen 70% oder 65% - Dann hast du die E10 sicher. Des Weiteren kannst du noch eine externe Überprüfung mit deinem Personalrat heraus handeln. In so einem Fachunternehmen beschäftigen die sich "Tag täglich" mit Stellenbeschreibungen - somit geben die eine professionelle Bewertung ab. Dort wurde meine sogar mit E11 bewertet - kostenpunkt für so eine Analyse/Überprüfung liegt ca. bei 150€. Gruß
  4. Edit: Ich bin Übrigens als "Fachinformatiker" übernommen worden und mein Berufsbezeichnung / Funktionsbezeichung ist nun EDV-Betreuer
  5. Deine Frage - warum du E8 bist....hast du dir eben selbst beanwortet... Projekt"betreuer" das ist ganz klar E8 und nicht E10 Des Weiteren steht in deiner Stellenbescheibung 30% First Level = EG 8 maximal..... Außerdem gibt es bei der Virtualiserung, Softwareverteilung ... voragaben, Richtlinien, Anleitungen.... Gegenbeispiel.... Neuerschließung eines Standortes - auf deine "Firma" zugeschnitten.... Du Entscheidest - Welche Infrakstruktur, CAT 6, CAT7 .... Welche TK-Anlage, Welche Interanbindung (VDSL, .....), Welchen Anbieter..... Laut BAT - Sollen alle Techniker (siehe Link) mindestens EG 8 bekommen.... Hier ... http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/OED_Verwaltung/Oeffentlicher_Dienst/Uebergangsrecht_Angestellte/anlage_1a_bat_teil%20II.pdf?__blob=publicationFile Daran hält sich aber niemand..... Es gibt eine sogenannte Funktionsbezeichung für deine Stelle / Beruf.... laut deiner Aussage wärst du "Sachbearbeiter"
  6. Bei der Beschreibung ist dass kein Wunder, dass du nur EG 6 bekommst.... du musst einen "Teil im 2-nd Level Support" durchführen, der über 40 / 45 % ist für EG 8 Für 9 oder 10 musst du mindestens 50 / 55 % Arbeit mit freien gestaltungsspielraum haben... Zum Beispiel, Strategische Entwicklung anderer Stantorte, neuer Standort, Einführung von neuen Projekten, Systemen.... - sozusagen Tätigkeiten die du auf der "grünen Wiese" anfängst... Wo du alles selbst entscheidest, Anbieter auswahl, Entscheidungsgespräche und co.... @ On Top..... --> Implementierung und Fehleranalyse - Unbedingt verwenden = EG 10/11 wertig, solche Tätigkeiten. Am besten noch mal mit deinen Chef schnackeln.... 2,3 Monate warten und eine neue Beschreibung anfertigen - Wenn du den Antrag stellst, fordere gleich ein Arbeitszeugnis an - um "Druck" auszuüben, falls du wirklich "so gut" bist. PS: Bei mir hats auch 2 Jahre gedauert von EG6 in EG10.... konitunität macht sich irgendwann bezahlt.... Gruß
  7. Wie auch immer - intressiert mich nicht wie du das siehst/denkst. Bei uns werden sogar alle Azubi's , sowie FSJ'ler direkt in Stufe 2 eingruppiert, so wie es im ...§ steht. Ich habe nun heute endlich meine TG10 // Stufe 3 bekommen, hatte denen eine Frist gesetzt, dass ich sonst in die PW wechsel und siehe da.... Also schließe ich hiermit den Thread, Vielen Dank nochmal für die Tipps.
  8. TVÖD $16 Stufeneinordnung: (2) ...... (2) Ergänzung: 1. Einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogenen entsprechenden Tätigkeit. 2. Ein Beurfspraktikum nach dem Tarifvertrag über die vorläufige Weitergeltung der Regelungen für die Praktikantinnen/Praktikannten vom 13. September 2005 gilt grundsätzlich als Erwerb einschlägiger Berufserfahrung. Noch fragen ;-) ?
  9. Naja im ÖD zählt die Ausbildung auch als Berufserfahrung..kann dir auch den § dazu raussuchen wenn du magst. Außerdem ging es bei der "Erfahrung" ja nur um den Punkt meine Tätigkeiten zu berwerten, nicht um die "reine Berufserfahrung" Habe die dritte Klasse übersprungen und mit 15 die ausbildung begonnen, diese dann verkürzt und ich werde jetzt bald 22. 15 bis 21 / 22 = 6 bis 7 Jahre für mich ;-)
  10. Naja ganz normal mit 17 ;-) .... ich habe aber nebenbei noch als Admin bei einem Dienstleistungsunternehmen bei uns in der Stadt gearbeitet ... zwar nur 60 Stunden / Monat + 160 Stunden Ausbildung.... ich denke schon dass man dass zusammen als "Berufserfahrung" bezeichnen kann.
  11. Also mit 6, fast 7 Jahren Beurfserfahrung mag ich das sehr gut zu beurteilen... und nein die Zertifikate bekommt man nicht nur auf schönem Papier.... schon mal einen CCNA, ITIL oder MCITP:Enterprise Admin gemacht - dafür muss man schon lernen bzw einiges können.... ;-) Fakt ist, dass ich von der PW schon 3 Jobangebote bekommen habe, mit DW und 3500 Brutto.... Aber dafür heißt es... Wochenenddienst, Freitags bis 17 Uhr +++ ...und so weiter
  12. Hey Leute, noch nichts neues bei mir... Projekt durchgeführt und übererfolgreich abgeschlossen. Projekt bleibt auch weiter unter meinen Fitchen... Ja von der Personalabteilung gibt es immer noch nichts neues...frage mich echt ob ich vielleicht nicht doch in der PW wechseln sollte. @ Stefan... ich kann ganz sicher sagen, dass ich mit meinen 20 Jahren schon mehr Zertifiziert bin, als du es je sein wirst, dem entsprechend erledige ich auch hochwertige und schwierige aufgaben - die immer mit Stress verbunden sind.
  13. Nein ihr versteht das nicht..... Nach dem Studiengang bin ich Beamter ..... Die Frage ist , kann ich in Niedersachsen einen Beamtenberuf antreten denn es eigentlich garnicht gibt Bzw eine "Ausbildung" dazu in einem anderen Bundesland antreten - und dann in Niedersachsen als diesen Beruf arbeiten.
  14. Moin Leute, also den "VERWALTUNGSINFORMATIKER" gibt es schon in folgenden Bundesländern: Bayern Berlin Rheinlandpfalz Sachsen Baden-Württemberg Verwaltungsinformatik weiß jemand Ob man aus Niedersachsen in diesen Bundesländern studieren kann?
  15. JA Leute ist okay... Frage: Weiß einer von euch nun, ob ein Studium finanziert wird im ÖD oder nicht ? Weiß einer von euch, ob es den Verwaltungsinformatiker auch in Niedersachsen gibt `?

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