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LordSaddler

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  1. Ich habe den selben Fehler gemacht und nur die Ziffer auf das Deckblatt geschrieben und nicht den Handlungsschritt durchgestrichen. Ich habe mal bei meiner zuständigen IHK (IHK Leipzig) nachgefragt! Die Antwort: "Hallo Herr xxxxx, die Angabe auf dem Deckblatt ist ausreichend." Ich denke also das es keine Probleme geben sollte wenn nur die Ziffer auf dem Deckblatt steht!

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