Auch wenn der Thread etwas älter ist, so möchte ich mich doch für spätere Leser zu diesem Punkt äussern.
Aeeh, lieber Herr IHK Prüfer, niemand ist unfehlbar:
hw fails, sw fails, people fail.
Und es würde doch niemand von sich behaupten, perfekt zu sein, oder?
Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) dürfen auch relativ unqualifizierte Prüfer in den Prüfungsausschuss einberufen werden, wenn es an Prüfern mangelt.
Und da spreche ich den Herren aus der Technik doch weitaus mehr Fachkompetenz
zu, als einem Gelegenheitsprüfer. *hint*
Ein Gutachten von Menschen mit jahrelanger Berufserfahrung ist dann definitiv nicht
belanglos.
Folge ich Ihrer Argumentation, hiesse dies, dass erfahrene Techniker nicht der
Bewertungsmatrix der IHK folgen können? Wie sollte dann je ein Azubi eine gute Note
bekommen können?
*Mit dem Finger auf die Prüferschulungen zeig*
Wie viel Jahre Berufserfahrung braucht man als IHK Prüfer? 2 Jahre? Oder gar keine, wenn nicht genügend Prüfer gefunden werden. grins.
Und natürlich sind auch Benotungen anfechtbar -egal ob die Prüfung bestanden ist oder nicht.
Ich denke , ich denke mir jetzt einfach meinen Teil.
Netten Gruss