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Karlo01

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Alle Inhalte von Karlo01

  1. Selbst wenn die Rechtschreibung nicht gut war ist es kein Grund ausfallend zu werden. Ein Azubi macht nun einmal Fehler, dazu ist ja eine Ausbildung da. Schreib deinem Chef eine formale Abmahnung (ja das geht auch von AN-Seite aus!). Schreib das du diesmal noch von einer Anzeige absiehst aber es bei Wiederholung zu einer fristlosen Kündigung, Schmerzensgeldforderungen (psychologische Gewalt gegen einen Schutzbefohlenen usw.) sowie eine Strafanzeige wegen Beleidigung gegen seine Person kommt. Natürlich wirst du nicht wirklich kündigen, aber etwas Schall und Rauch gehört nunmal dazu. Im Prinzip hat eine Abmahnung erstmal überhaupt keine Folgen, sollte aber evtl. deinem Chef einen Denkanstoss geben. Gefallen lassen solltest du dir so etwas auf keinen Fall, auch nicht als Azubi ! Wehr dich, das stärkt den Charakter und fördert das Selbstvertrauen !
  2. 41k € für 3 Jahre Berufserfahrung und einer 35 Stundenwoche klingt schon verdammt gut. Wird wohl IG-Metall sein oder ? Wenn ja dann kommen ja wahrscheinlich noch die üblichen üppigen Sozialleistungen, 30 Tage Urlaub, Gleitzeitregelung usw. hinzu. Also ich würde nicht lange überlegen bei so einem Angebot ! /edit Achso ja, in welchem Bundesland bist du überhaupt und ist der Job in der Großstadt oder auf dem Land ?
  3. Alte verkrustete Strukturen aufzureissen macht einen immer unbeliebt. Aber mal ehrlich, ist das wirklich dein Problem ? Wenn die alte Tippse schon seit Jahren sich die Identität der GF zueigen macht, dann muss das mit dem Chef wohl abgesprochen sein oder er billigt es zumindest. Egal, in beiden Fällen obliegt es nicht deiner Verantwortung und ich an deiner Stelle würde mir diesen Schuh nicht anziehen
  4. Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber du solltest mal deine Rechtschreibkenntnisse auffrischen. Falls du im Beruf auch solche emails/Texte verfasst wundert es mich nicht das du kein neues Projekt bekommen hast. Zu deiner Frage: Nein, kenne die Fa. Goetzfried AG nicht, scheint aber auch nur eine 0815 Leiharbeiterklitsche wie jede andere zu sein.
  5. Wenn du dich in ungekündigter Stellung befindest hast du doch keinen Druck. Unterschreibe nichts und lass potentielle neue Arbeitgeber ruhig mal etwas zappeln, die machen es mit Bewerbern auch nicht anders. Falls du bereits bei einem neuen AG unterschrieben und beim alten gekündigt hast und plötzlich kommt noch ein drittes attraktiveres Angebot,dann muss dich der neue AG aus dem Vertrag lassen. Ansonsten musst du die Stelle antreten und am 1. Tag mit 2 Wochen Kündigungsfrist (Probezeit) kündigen. Viele Arbeitsverträge beinhalten heutzutage auch Vertragsstrafen für den Fall das der AN die Stelle nicht antritt, daher immer vorher überlegen welche Strategie du fährst.
  6. Ich bewerbe mich seit ca. 6 Monate (ca. 25 Bewerbungen). Die Reaktionszeit der Firmen ist sehr unterschiedlich. Von 3 Tagen bis zu 4 Monaten war alles dabei. Viele melden sich auch überhaupt nicht. Generell habe ich aber den Trend gesehen, dass wenn dich eine Firma unbedingt will dann geht alles sehr schnell.
  7. Zum AVR hab ich mal in einem anderen Thread etwas geschrieben. http://www.fachinformatiker.de/it-arbeitswelt/151900-gehaltsvorstellung-bezahlung-avr.html TLDR: Wie Jay Cutler bereits erwähnte sind die Konditionen äußerst bescheiden.
  8. *bump* Bin gerade dabei mich zu bewerben. Habe zwar nicht unbedingt vor wieder in den ÖD zu gehen, aber es würde mich schon interessieren wie sich das ganze weiterentwickelt hat.
  9. Ich kann da absolut nichts negatives zwischen den Zeilen lesen. Würde mal sagen das ist eine glatte 1.
  10. Das ist die übliche Hinhaltetaktik. Du bist nur 2. Wahl und die warten darauf das die 1. Wahl eine Zusage macht bevor Sie dir absagen. Falls die 1. Wahl absagt dann haste noch eine Chance.
  11. Genau ! Es zählt das was im Gesetz steht, und nicht das was dort nicht steht. Es steht dort nirgends das Urlaub einfach umgewandelt werden kann. § 1 Urlaubsanspruch Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. § 2 Geltungsbereich Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind; für den Bereich der Heimarbeit gilt § 12. § 3 Dauer des Urlaubs (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
  12. Eigentlich geht es in diesem Thread um die unangemessene Eingruppierung von wutzteang15, und nicht um eine Grundsatzdiskussion wie gut oder schlecht der ÖD ist, da muss sich jeder seine eigene Meinung bilden. Daher bleibe ich jetzt beim Thema und kommentiere das nicht weiter.
  13. Es gibt bestimmt auch noch gute Stellen im ÖD. Meistens steht und fällt das mit dem Amtsleiter bzw. den Vorgesetzten. In der freien Wirtschaft ist das aber auch so, in manchem Konzern sitzen die Leute nur ihre Zeit ab und bekommen viel Geld fürs nichtstun. Ich hab positive sowie negative Erfahrungen in beiden Welten gemacht. Was das unterdrücken und runterbuttern von Mitarbeitern angeht, da hat sich jedoch der ÖD bei mir besonders negativ ins Gedächtnis gebrannt. Das sind aber nur meine persönlichen Erfahrungen.
  14. Mir sind beide Seiten bekannt. Habe eine Ausbildung und zwei Arbeitsstellen in der freien Wirtschaft sowie einen kurzen und einen langjährigen Dienst im ÖD hinter mir. Momentan bin ich auf Weiterbildung. /edit Apropos Kündigungsschutz im ÖD, der ist ganz normal wie überall anders auch. Das mit der Unkündbarkeit kommt frühestens nach 15 Dienstjahren.
  15. Ich glaube du hast noch eine total falsche Vorstellung vom ÖD. Die lockeren Jahre sind schon lange vorbei, selbst Beamte müssen jetzt 42Std. arbeiten und werden regelmäßig einer Leistungsbewertung unterzogen. Im ÖD geht es genauso, wenn nicht eher schlimmer zu als in der freien Wirtschaft.
  16. So stehts im Gesetz. Wandlung von Urlaub wie von Pixie beschrieben ist eindeutig rechtswidrig.
  17. Die Unterlagen haben niemals das Haus verlassen, du hattest lediglich noch 'zufällig' eine Kopie in einem anderen Ordner von dem kein anderer etwas wusste
  18. Wenn du der Verantwortliche bist geschieht so etwas meist auf dem natürlichen Wege, aber es bewusst zu forcieren kann auch nicht schaden Wichtig ist das deine neuen Aufgabenbereiche und Verantwortungen dokumentiert sind. Dein Vorgesetzter soll dir quasi schriftlich mitteilen, ab wann du für was zuständig bist. Wenn email bei euch das bevorzugte Kommunikationsmittel ist, dann reicht das vollkommen aus. Falls das alles im Gespräch abgemacht wird, dann besorge dir ein Besprechungsprotokoll. Falls es auch das nicht gibt, dann sende deinen Chef(s) eine email nach der Besprechung in welcher du noch einmal zusammenfasst was entschieden wurde und ob dies so seine Richtigkeit hat. Beispiel: Hallo [Chefs] Um Missverständisse zu vermeiden, möchte ich nochmal kurz zusammenfassen über was wir gestern gesprochen haben. Ab xx.xx. übernehme ich die Leitung von Projekt XY und kümmere mich auch um die Angelegenheiten xxx in Abteilung yy. Desweiteren ... bla bla bla ... evtl. weitere details ... bla bla bla ... Falls ich etwas falsch verstanden habe, dann teilt es mir bitte mit, ansonsten gehe ich ab sofort vor wie besprochen. mfg.... Ist egal ob darauf eine Antwort kommt oder nicht, dein Chef hats gesehen und auch Stillschweigen ist als Zustimmung zu werten. Mach dir Kopien von allen wichtigen Unterlagen und nimm diese mit nach Hause. Das darf aber keiner mitbekommen, denn ansonsten könnteste Ärger bekommen. Falls es später zum Konflikt kommt, dann passiert es leicht mal das Unterlagen plötzlich 'verschwinden' oder emails nie existiert haben, alles schon erlebt
  19. Wenn man beim gleichen AG ohne Unterbrechung angestellt ist - egal in welchem Vertragsverhältnis - ist das Arbeitsverhältnis als eine gemeinsame Einheit zu betrachten. Ich finde jetzt aber keinen Paragraphen wo das definitiv so geschrieben steht, kann auch sein das dies eine Rechtssprechung ist und kein Gesetz. Ich bin mir aber absolut sicher das beim Urlaubsanspruch dies so geregelt ist. Sorry das ich jetzt da keine Quelle nennen kann /Edit Ich hab das hier gerade auch noch gefunden: Ausbildung: Übernahme von Azubis – darauf sollten Arbeitgeber achten Die nennen aber auch keine rechtsverbindliche Quelle.
  20. Stimme dem auch zu. Nimm das Projekt an und sei vorerst still. Stelle sicher das du soviele Anweisungen wie möglich schriftlich bekommst und dokumentiere alles. Mach dich im Laufe des Projektes unentbehrlich, wenn du das erreicht hast ist der Zeitpunkt gekommen zuzuschlagen: Fordere ein Zwischenzeugnis von deinem Vorgesetzten und lass dir einen Termin für ein Mitarbeitergespräch geben. In diesem einen Moment sitzt du am längeren Hebel. Nutze es, denn so eine Chance kommt evtl. erst wieder bei einem Arbeitgeberwechsel.
  21. Das Problem ist nicht das Können sondern das Beweisen. Ohne ein schickes Zertifikat geht doch heute fast nichts mehr
  22. Also nach dem Bundesurlaubsgesetz gibt es keinen Urlaub zum Fachrabeiter- bzw. Azubitarif. Du hast einen Urlaubsanspruch auf das Jahr gesehen, egal in welcher Position oder Anstellung du dich befindest. Das man Resturlaub unbedingt nehmen muss bevor man den AG oder die Anstellung wechselt ist einer dieser Mythen die einfach nicht sterben wollen.
  23. Heute braucht jeder einen AdA Schein zum ausbilden (bei den Meistern ist das Teil 2 oder 3 der Ausbildung). Besondere Ausnahmen bilden nur studierte Pädagogen, Lehrer und ähnliches.
  24. Achso ja, ich sollte evtl. dazu sagen das ich gerade auf der Technikerschule bin und diesen ganzen Mist auswendig lernen muss
  25. Was du meinst ist wahrscheinlich die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten. Dieser Kurs ist z.B. für Heizungsbauer gedacht, die mal hin und wieder eine Heizungspumpe anschließen müssen. In der Automatisierungstechnik geht es um viel mehr als nur ein paar Kabel anzuschließen. Inbesondere Normen und technische Regelwerke müssen eingehalten werden. Um hier mal ein paar Beispiele aufzulisten: Allgemeine Sicherheitsrichtlinien Typ A - Normen - EN ISO 121100 Sicherheit von Maschinen - Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze - EN ISO 1050 Sicherheit von Maschinen – Leitsätze zur Risikobeurteilung Besondere Sicherheitsstandards Typ B - Normen - EN 60204 Teil 1 Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen - EN 294 Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsabstände gegen Erreichen von Gefahrstellen - EN 349 Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsabstände zur Vermeidung von Quetschungen - EN 457 Akustische Signale – Allgemeine Anforderungen - EN 999 Sicherheit von Maschinen – Annäherungsgeschwindigkeiten von Körperteilen - EN1005 Teil 2 Sicherheit von Maschinen – Manuelle Handhabung von Gegenständen - EN 50100 Teil 2 Sicherheit von Maschinen – Kennzeichnungs-, und Betätigungsprinzipien - EN 418 Sicherheit von Maschinen – Gestaltung von Not-Aus-Einrichtungen Maschinen - Sicherheitsrichtlinien Typ C - Normen - EN 775 Arbeitssicherheit von Maschinen – Betriebsarten beim Industrieroboter In jedem Betrieb gibt es einen Verantwortlichen der für eventuelle Fehler und deren Schäden gerade stehen muss. Gibt es keinen, dann ist der Unternehmer bzw. Geschäftsführer selbst für alles verantwortlich. Jeder der sich der Risiken halbwegs bewusst ist und die Verantwortung trägt, wird nicht das Risiko eingehen und einen Informatiker einsetzen wo eigentlich ein E-Techniker/Mechatroniker vorgeschrieben ist, denn das wäre dann Grobe Fahrlässigkeit. Bei Grober Fahrlässigkeit zahlt keine Versicherung und der Verantwortliche macht sich unmittelbar haftbar (= Haftung mit dem Privatvermögen). Daher halte ich es für fast ausgeschlossen, dass ein FIAE als SPS-Programmierer eingesetzt wird. Man möge mich aber gerne eines Besseren belehren. @Driveshaft Bewerbe dich einfach und schau was dabei raus kommt, würde mich auch interessieren ob IT'ler mittlerweile Chancen im Automatisierungsumfeld haben. Wenn es jemanden interessiert, hier noch ein interessanter Link zum Thema Verantwortung im Unternehmen Der Unternehmer und seine verantwortliche Elektrofachkraft

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