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Karlo01

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  1. Elektrisch unterwiesene Person (EUP) reicht dafür bei weitem nicht aus ! Minimum ist eine abgeschlossene Ausbildung als Elektrofachkraft, und selbst da muss noch ein Meister oder höher im Betrieb sein, welcher als Verantwortliche Elektrofachkraft die Verantwortung übernimmt.
  2. Die Sache hat auch etwas mit Verantwortlichkeit und Haftung zu tun. Als FIAE bist du ein sog. elektrotechnischer Laie und hast damit keine Befugnis and elektrotechnischen Anlagen etwas zu machen. Eine SPS ist nunmal eine solche Anlage. Natürlich ist das Programmieren einer SPS für einen Informatiker keine große Sache, falls jedoch etwas passieren sollte, dann hat dein Arbeitgeber eine schlechte Argumentationsbasis gegenüber Unfallversicherung und Staatsanwaltschaft (fahrlässige Körperverletzung/Tötung usw.). Wenn es ein Dipl.-Ing., E-Meister oder E-Techniker verbockt, kann der AG argumentieren das er die Aufgabe einer qualifizierten und geprüften Elektrofachkraft übertragen hat, welche sich über die Gefahren der Elektrizität bewusst ist. SPS und IT-Welt schmelzen immer mehr zusammen. Als ITler haste gute Chance bei der GUI Entwicklung oder DB-Anbindung eingesetzt zu werden, aber das Programmieren der SPS selbst ist eher das Fachgebiet der E-Techniker oder Mechatroniker.
  3. Wenn du einer Zweitbeschäftigung nachgehst, welche Auswirkungen auf deine momentane Tätigkeit bei deinem jetzigen AG hat, dann muss dein jetziger AG der Sache zustimmen. Vorallem dann, wenn die andere Firma auch noch in derselben Branche ist (Stichwort Wettbewerbsverbot). Falls ich mich nicht irre, dann soll aber Probearbeiten für ein paar Tage davon ausgenommen sein. Bin mir aber nicht 100% sicher.
  4. Da klingeln bei mir alle Alarmglocken. Wenn es jetzt schon damit losgeht das sich dein Chef nicht an mündliche Absprachen hält, dann wird es wohl eher schlechter als besser werden.
  5. Die Chemiebranche soll angeblich sehr gut bezahlen. Eine Firma in dieser Größenordnung hat bestimmt den IG Chemie Tarifvertrag, siehe auch IG BCE - Startseite.
  6. Wahrscheinlich irgendein machtgeiler Papierschubser der nicht einsehen möchte warum ein so junger Kerl bereits in diese Stufe eingruppiert werden sollte. Alte verkrustete Strukturen in den Köpfen der Menschen sind hier das Problem. Lass dir das mal schriftlich geben mit exakter Quellenangabe der Paragraphen und Vorschriftenwerke. Falls sich später herausstellt das es doch anders ist, dann hast du gute Chancen noch rückwirkend eine Höhergruppierung zu bekommen. :mod: Bei den üblichen Hinhaltespielchen können gerne einmal 1-2 Jahre vergehen. Falls du am Ende dein Recht bekommst, könnte dich eine Lohnnachzahlung in 5-stelliger Höhe erwarten. :bimei Denk immer daran: Mündliche Absprachen gelten nicht, es gilt nur das was auf dem Papier geschrieben steht !
  7. Wenn deine Stellenbeschreibung definitiv TG10 aussagt und du schriftlich (!!!) nachweisen kannst das du diese Stelle eingenommen hast, dann würde ich mal einen freundlichen Brief (per Einwurf-Einschreiben) an die Lohnbuchhaltung der Stadtverwaltung schreiben. Die sollen dir dann schriftlich (!!!) erklären warum du nur in TG8 bist. Lass dich nicht auf mündliche Zusagen oder ähnliches ein ! Falls du eine negative Stellungnahme bekommst oder gar ignoriert wirst, dann geh zu einem Rechtspfleger aufs Arbeitsgericht. Ein Rechtspfleger ist kostenlos und kann dir beratend zur Seite stehen. Auch können die -ohne gleich ein Verfahren vom Zaun zu brechen- einen Brief bezüglich dieser Sache an deinen AG schicken. Meistens regelt sich die Sache an dieser Stelle dann von selbst, da der AG sieht das du dich nicht veralbern lässt. Falls dieser Schritt immer noch nicht zieht, dann lass dich 3 Monate unterbezahlen und nimm dir einen Rechtsanwalt um die ausstehenden Lohnzahlungen einzuklagen. Dem Gericht gegenüber kannst du dann glaubhaft versichern das du alles versucht hast, um einen Rechtsstreit abzuwenden. Gegen den eigenen AG vor Gericht zu ziehen ist immer eine unangenehme Sache, aber im ÖD ist das halb so schlimm weil die Stadtverwaltung keine natürliche Person ist, daher nimmt das in der Regel keiner persönlich, du willst ja schließlich nur dein Recht. Meine Meinung ist, dass du von Seiten des Personalrates/Betriebsrates/Mitarbeiterversammlung im ÖD nichts erwarten kannst. Die haben keinerlei Befugnisse und sind bestenfalls in beratender Position. Vorgesetzte, selbst wenn sie auf deiner Seite sind, haben es im ÖD auch recht schwer irgendetwas zu bewegen. Frei dem Motto "Hilf dir selbst sonst hilft dir keiner !" bist du also auf dich alleine gestellt. Viel Glück !
  8. Alle Jobs die in der Instandhaltung tätig sind haben das gleiche Problem. 1. Instandhalter verursachen nur Ausgaben, haben aber keinerlei Einnahmen die gegenüber gestellt werden könnten -> Chef denkt "Die kosten eh nur Geld und bringen mir nix ein ..." 2. Die Arbeitsleistung ist garnicht oder nur sehr schwer messbar, deshalb wird grundsätzlich angenommen das die Leute immer freie Kapazitäten haben -> Chef denkt "Dies und Das können die doch auch noch nebenbei mitmachen ..." 3. Die Instandhalter arbeiten sehr gut und alles funktioniert reibungslos. Man hört und sieht von den Leuten nichts da sie Ihre Wartungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten erledigen -> Chef denkt "Die faulen Hunde sitzen den ganzen Tag eh nur im Keller und haben nix zu tun ..."
  9. Ja richtig. Grundsätzlich gibt es im AVR auch den Passus, dass Vereinbarungen außerhalb der Standardgruppen getroffen werden können. Aber das müssen die natürlich auch wollen ! In meinem Laden hieß es zum Schluss, dass jeder doch ersetzbar wäre und wir im allgemeinen doch recht gut bezahlt seien ... Ich bin nach knapp 10 Jahren dann im (noch) guten Verhältnis ausgeschieden und habe mich einfach neu orientiert. Rückblickend ist das auf jedenfall der richtige Schritt gewesen. AVR != TVöD Ähnlich aber nicht 1:1 identisch ! Ich wurde in EG8 höher gestuft weil ich in die IT gewechselt hatte. Ich habe einfach den Fehler gemacht und damals nicht richtig verhandelt. Damals hatte der Laden aber auch noch einen echt guten Chef, welcher uns einige Privilegien einräumte, daher dachte ich nicht weiter darüber nach. Der Ärger kam erst beim Chefwechsel, dann zählte plötzlich nur noch das was auf dem Papier stand. :mod: Privilegien wurden gestrichen, Arbeitsbedingungen verschärft und die Geschäftspolitik rücksichtslos auf Profit getrimmt. Da war ich echt froh das es die Besitzstandsregelung (Bestandsschutz für Altverträge) gab. Alle Neuen Mitarbeiter haben dann mit 4 Tagen weniger Urlaub, weniger Geld und längeren Arbeitszeiten anfangen müssen, denn der ach so 'christlich soziale' AVR wurde nach und nach immer unsozialer. Also merke: Mündliche Absprachen sind gegenstandslos. Es zählt immer nur das was auf dem Papier steht. Insbesondere im ÖD/Kirche !
  10. Ich habe vor ca. 2 Jahren noch für die Evang. Kirche gearbeitet und war im AVR (Bayern) Tarifvertrag. Ich war Betriebselektriker in einer Pflegeeinrichtung und war anfangs mit EG6 eingestuft, das entspricht ca. 25.000 brutto (das ist inkl. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.). Später hatte ich dann mehr Verantwortung und bin in EG8 aufgestiegen, das waren dann ca. 30.000 brutto. EG8 ist übrigens die höchste Stufe die ein Facharbeiter erreichen kann. 28-30 Tage Urlaub (je nach Lebensalter). Sozialleistungen sind sehr gut gewesen. Fast kostenlose private Krankenversicherung, Betriebsrente und div. Vorzüge bei anderen Institutionen und Firmen weil man bei der Kirche bzw. einer kirchlichen Stiftung angestellt war. Die Arbeitsbedingungen waren aber ziemlich bescheiden. Auf dem Papier 40h/Woche, real eher 50h++ inkl. Rufbereitschaften, Nachteinsätze und Wochendeinsätze, alles unbezahlt obwohl im AVR dies alles eindeutig geregelt war. Betriebsrat gibts keinen, nur eine Mitarbeitervertretung (MAV), welche aber keinerlei echte Befugnisse hat (persönliche Erfahrungen). Die Geschäftsführung bzw. das Management hat gezielt versucht Überstunden unter den Tisch fallen zu lassen und wollte generell nur Arbeitsverträge mit 'all-inclusive' Klauseln abschließen. War alles konträr zu den tariflichen Regelungen ! Ich hätte mein Recht einklagen müssen, denn die MAV hatte keine Handhabe bzw. es wurde auch auf die MAV Mitglieder Druck ausgeübt ... In anderen Einrichtungen im Gesundheitswesen scheint es auch nicht viel besser zu sein. Der Kostendruck der Kranken- und Pflegekassen wird 1:1 vom Management auf die Mitarbeiter abgewälzt. Wichtig ! Falls du also einen Vertrag bei denen unterschreiben solltest, achte peinlichst genau auf das Kleingedruckte und lass dir einen ausgedruckten Tarifvertrag mit dazu geben. Falls der Tarifvertrag sich später mal ändert, so gibt es meistens einen Bestandsschutz für Altverträge ! Du darfst dich nicht verschlechtern gegenüber dem was du hattest als du den Vertrag unterschrieben hast (ist mir mehrmals passiert -> Urlaubsgeld gestrichen, Weihnachtsgeld reduziert, Urlaubstage reduziert usw....). AVR ist an den Öffentlichen Dienst angeglichen, also quasi fast wie TVÖD. Da du auch auf Facharbeiter Niveau bist wie ich damals, kannst du in etwa die selben Konditionen erwarten. Es kommt im ÖD nicht darauf an welche Position du besetzt, sondern was du für einen Abschluss auf dem Papier hast :-/ Hoffe dir geholfen zu haben. MfG Karlo

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