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lpd

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  1. Angebote sind - regionsabhängig - vorhanden, aber es werden derzeit eher viele Spezialisten gesucht. Allrounder (wie der Fachinformatiker), die in der Theorie viel wissen, aber praktisch kaum Erfahrungen haben, haben es zur Zeit schwerer, etwas zu finden.
  2. Nein. Nicht, wenn du sie allgemein verfügbar machen willst, indem du sie zum Beispiel zum Download von deinem Server anbietest ode sie munter auf CD ROM verteilst. Dafür benötigst du eine Genehmigung des Rechteinhabers, genau wie für alles urheberrechtlich geschützte Material. Diese Genehmigung ist entweder vom Rechteinhaber einzuholen, oder sie ist in der Lizenz der Share-/ Freeware verankert. Wie auch immer, eine Genehmigung brauchst du.
  3. Streiche 27, setze 21, dann passt das.
  4. Das wird wohl ein Grund dafür sein, weshalb du das nicht entscheidest. Deine Frage ist nicht verwerflich, wohl aber die Diskussion, die unweigerlich daraus entstehen wird (Jeder muss seinen Senf zum Thema "eDonkey" dazugeben), die Streitereien, die aus der Diskussion entstehen, usw. Pönk hat da nicht ganz unrecht.
  5. Du kannst davon ausgehen, dass du keine 8 oder 12 Jahre Dienst schieben musst. In dieser Zeit sind auch Fortbildungszeiten vorgesehen, d.h. zum Beispiel, dass du bei SAZ8 ca. 6 Jahre und ein paar Monate Dienst schiebst und dann die restliche Zeit mit irgendetwas anderem verbringen kannst (z.B. mit einem Studium anfangen), aber weiterhin bezahlt wirst.
  6. Gut, da du keine konkreten Beispiele nennen kannst, muss ich deinen Beitrag eben auseinanderpflücken. Die Pläne für die Schließung der "etlichen Kasernen" wurden bereits in den Jahren 1995 bis 1999 entwickelt. Ist also nichts mit "innerhalb von einem Jahr". Die entsprechende Stellen sind also seit Jahren informiert gewesen. Ebenso hat unser Verteidigungsminister im Sommer Pläne für Schließungen in den Jahren 2006 bis 2010 vorgelegt. Schließungen, die in den Jahren 2004 und 2005 stattfinden, sind ebenfalls bereits vor 2 Jahren beschlossen worden. Es ist also verkehrt, dass Schließungen binnen eines Jahres durchgezogen werden. Wenn man darüber Bescheid wissen möchte, dann kann man das in diversen Tageszeitungen verfolgen, wo sich unser Verteidigungsminister in regelmäßigen Abständen dazu äußert.
  7. Beleg´ das doch bitte mit mindestens einem konkreten Beispiel.
  8. Verschoben nach ----> Anwendungssoftware Lieben Gruß an den Chief.
  9. Das ist ein bekanntes Win9x-Problem (und bei weitem nicht das einzige, aber das nur am Rande). Damit hatte ich anfangs auch zu kämpfen, und zum Teil auch Kunden meines Ex-Betriebes, die noch 95 oder 98 genutzt haben (und das waren nicht wenige). Wir haben dann eigene Komponenten entwickelt, von daher kenne ich keine Alternativen. Aber dein Fehler ist es nicht.
  10. *hust*
  11. ... und außerdem für jede Menge Umsatz bei diversen Partnervermittlungen sorgen...
  12. Es hat etwas länger gedauert, aber es funktioniert so, wie ich es vermutet & schon gesagt habe : [Memofeld].Clear; Löscht alles im Memofeld.
  13. Schau mal in einer Stunde nochmal hier rein, ich installiere mir eben Delphi und schaue mal, wie das war. Nachtrag : Probier´ mal aus : Name des Memofeldes und dann Punkt, also bspw. Memo1. Dann einfach mal "C" eingeben. Wenn dann die Autovervollständigung "Clear" anbietet, ist es das.
  14. Anstatt "Add" müsste es "Clear" oder sowas geben. Einfach mal den Punkt setzen und abwarten, was die Autovervollständigung bietet. Die Variable "nameStr" ist überflüssig. Du kannst alles direkt in die Klammer setzen. memoName.Lines.Add (edtNachname.Text + ',' + edtVorname.Text); Sollte funktionieren. Klar geht das. Das gehört dann in die "OnClick" - Methode des Buttons.
  15. Einfach daran halten, nicht darüber diskutieren. Solltest du tatsächlich Verständnisprobleme haben, würde ich dir vorschlagen, so in Zukunft besser per PN zu quatschen, da stört es niemanden und du brauchst es nicht verstehen.
  16. Als Auszubildender darfst du keine Überstunden machen. Lediglich in Ausnahmesituationen (z.B. Verkäufer zur Weihnachstzeit oder im Schlussverkauf), wobei diese dann umgehend abgegolten werden müssen. Freizeitausgleich nennt sich das. Die Vorgehensweise des Chefs hier ist völlig legal, solange der Auszubildende seine Wochenarbeitszeit nicht überschreitet und mindestens 12 Stunden Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen gegeben werden, wobei es dem Auszubildenden überlassen bleibt, wo er die verbringt.
  17. Jupp. Das sind nämlich größtenteils Renter oder junge Mütter mit Kind(ern) & ohne Vater. Oder Auszubildende / Studenten.
  18. Zum Thema WG : Ich zitiere mich ja nur ungern selber, aber es scheint so, als müsste ich das.
  19. Gilt aber nicht für den Verkauf aus privater Hand. Das geht sogar mit indizierten Titeln, solange die nicht an Minderjährige verkauft werden.
  20. 1. Meldepflicht besteht spätestens nach 6 Wochen. 2. Deine Freundin wird sich sicher an der Miete beteiligen. 3. Du machst also falsche Angaben und erfüllst so den Tatbestand des Betruges. Wenn das auffliegt (und das kann schnell passieren, weil es nämlich nicht so schnell verjährt), musst du nicht nur die Leistungen zurückzahlen, sondern auch mit einer Anzeige nebst Konsequenzen rechnen (min. Geldstrafe & Status "vorbestraft"). Also vergiß´ den Gedanken schnell wieder.
  21. Ja. Wohngeld wird i.d.R. nur für den Erstwohnsitz ausgezahlt. Ausnahmen bestätigen die Regel, wenn entsprechende Gründe vorliegen (z.B. Frau & Kind im eigenen Haus, Arbeitstelle 600km entfernt und Zweitwohnung notwendig), unter die du aber nicht fallen wirst, denke ich. Bei Beamten (& öffentlichem Dienst generell) wird das Kindergeld direkt vom Arbeitgeber ausgezahlt Dabei spielt es keine Rolle, ob man zuhause oder in einer eigenen Wohnung lebt, wichtig ist nur die Einkommensgrenze des Kindes (plus weitere Voraussetzungen wie Ausbildung, Studium oder mindestens arbeitssuchend gemeldet).
  22. 3ZKB sind definitiv zuviel, da kannst du dir sicher sein. Zumal die Miete dann ja schlappe 700 Euro kosten würde. Da wird dir das Amt sagen, dass du dir eine schöne 40 - 60 m²-Wohnung suchen musst, da die derzeitige Wohnung zu groß & zu teuer ist, wobei sich "teuer" von Stadt zu Stadt unterscheidet.
  23. Damit du Wohngeld beziehen kannst, wird ein eigenes Zimmer vorausgesetzt. Das kann aber zu Schwierigkeiten führen, weil dann entsprechend nur das Zimmer & die dafür anfallenden Kosten berücksichtigt werden (Es ist z.B. sehr schwer, Wohngeld zu bekommen, wenn man in einer WG lebt, in der Küche, Bad & Wohnzimmer gemeinsam genutzt werden). Sprich : Die Miete pro Quadratmeter. Das auf´s Einkommen angerechnet, ergibt in den meisten Fällen ganz klar ein "Nein" zum Wohngeld, denn dafür reicht das Einkommen ja aus.
  24. Das Kindergeld ist zwar primär für das Kind vorgesehen, wird aber dem Einkommen der Eltern zugerechnet, womit bei einer Bedarfsprüfung natürlich auch das Kindergeld einbezogen wird. Reicht das Einkommen der Eltern ohne Kindergeld nicht aus, um ihren eigenen Bedarf zu decken, können sie das Kindergeld für sich selbst verwenden und für das Kind andere Mittel beantragen (Hilfe zum Lebensunterhalt). Im Fall der Volljährigkeit gilt dasselbe, wenn o.g. Voraussetzungen erfüllt sind.
  25. Das stimmt nicht. Wenn die Eltern das Kindergeld nicht auszahlen und man ein Jahreseinkommen von max. 7188 Euro hat & zusätzlich der Bedarf höher ist, als das Einkommen (ohne Kindergeld), werden die Eltern unterhaltspflichtig oder müssen eben das Kindergeld auszahlen. Wenn Eltern das Kindergeld nicht auszahlen wollen, müssen sie nachweisen, dass sie es für sich selber benötigen. Um das zu erreichen, stellt man einfach einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt beim Sozialamt. Dabei wird geprüft, ob Kinder-, Wohn-, oder sonstige Gelder beansprucht werden können, und wenn ja, dann wird erwartet, dass diese Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Daraus ergeben sich dann Rechtsansprüche.

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