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lpd

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Alle Inhalte von lpd

  1. Weil ihr in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, weil du nur Anspruch auf einen bestimmte Größe in Quadratmetern hast, etc. pp. Ist so, lässt sich nicht ändern. Kindergeld gibt es weiterhin, sofern dein Jahreseinkommen nicht über ca. 7000 Euro steigt.
  2. Genau. Wie das Berichtsheft auszusehen hat, bleibt den einzelnen Kammern überlassen. Da haben die die Entscheidungshoheit. Allerdings gibt es dann u.U. auch Vorlagen oder Vorgaben, die beachtet / benutzt werden müssen. Die sind dann bei den Kammern erhältlich (Bspw. IHK Nordwestfalen; da gibt es ein Dokument zur Form; und auch Blanko-Vorlagen)
  3. RPC-Schnittstelle, wie der Chief es schon sagte. Es gibt einen Patch dafür; vom 8.7. Ich habe (leider)keinen Direktlink, musst also ein wenig suchen (Eventuell wurde der hier schon irgendwo gepostet). Ich hatte das Problem nämlich auch; und diesen Patch musst du installieren, da er nicht im SP 4 integriert ist.
  4. Ich bin beeindruckt, ehrlich. Normalerweise ist es nämlich nicht ganz unüblich, dass etliche Betriebe den kaufmännischen Teil der Ausbildung komplett auf die Berufsschulen abwälzen wollen (was sich dann durchaus auch bei Zwischen- oder Abschlussprüfungen negativ bemerkbar macht). Zum Thema Programmierer / Anwendungsentwickler : Hatten wir schon so oft; und es ist nie etwas vernünftiges dabei herumgekommen. Fakt ist einfach, dass es den Ausbildungsberuf "Programmierer" nicht gibt. Wer sich damit auskennt, kann sich als solcher bewerben. Das ging schon vor 20 Jahren, und das geht heute auch noch. Der Anwendungsentwickler soll alle Schritte (Von der Idee bis zum fertigen Produkt) der Softwareentwicklung beherrschen, dafür werden ihm die Grundlagen vermittelt; um eine Spezialisierung wird er aber nicht herumkommen. Die kann er entweder selbst wählen, oder sie wird durch den Ausbildungsbetrieb bestimmt. Und was den kaufmännischen Anteil betrifft : Argumente wie "Finde ich langweilig, deshalb ist das zuviel", oder "Ich will ja programmieren und nicht Kaufmann werden" sind nicht wirklich das Wahre. Ich kann dazu nur sagen : Falschen Ausbildungsberuf gewählt. Ganz einfach. Die Definition des Berufsbildes wird nicht von den Auszubildenden gemacht. Dafür gibt es andere Stellen. Diese Diskussion ist einfach überflüssig.
  5. Trotz des netten Artikels : Du solltest so einen Blödsinn für dich behalten. In dem Moment, in dem jemand Geldleistungen vom Arbeitsamt bezieht, sieht die ganze Angelegenheit schon ein bischen anders aus. Offenbar hälst du die Leute beim AA und in den Firmen für komplett bescheuert. Wenn du vom Arbeitsamt eine Stelle angeboten bekommst und das Vorstellungsgespräch / die Bewerbung versaust, dann werden dir die Geldleistungen ohne Kompromisse gekürzt oder sogar gestrichen, je nachdem, was du dir so "geleistet" hast. Eine "Ich-habe-keinen-Bock-hier-zu-arbeiten" - Einstellung lässt sich nur schwer verstecken. Der Arbeitsvermittler erkundigt sich beim potenziellen Arbeitgeber danach, was für einen Eindruck du hinterlassen hast, insbesondere dann, wenn du abgelehnt wurdest. Und weder er noch der potenzielle Arbeitgeber sind blöde im Kopf. Also behalte bitte deine Tipps der Kategorie "Sperrzeit leicht erreicht" für dich. Mag sein, dass du so etwas in Kauf nimmst, oder besser, vielleicht mit so etwas durchkommen würdest; der Großteil an Arbeitslosen wird es nicht.
  6. Genau das wird von den Arbeitsämtern erwartet. Es müssen trifftige Gründe vorliegen, warum du eine dir angebotene Arbeit ablehnst. Das Gehalt selbst ist zunächst kein trifftiger Grund. Ausnahmen : Unterm Strich kommst du deutlich schlechter weg, als wenn du Arbeitslosengeld bekommen würdest. Das ergibt sich aus den Folgekosten, die bleiben, und den Möglichkeiten, die man zusätzlich hat, um diese auszugleichen (z.B. zusätzlich Wohngeld, Kindergeld). Es wird erwartet, dass du alles unternimmst, um deine Arbeitslosigkeit zu beenden. Dazu zählt auch, dass wenn eine Stelle angeboten wird, die Rahmenbedingungen von dir geprüft werden. Einfach ablehnen nach dem Motto "Ist mir zu wenig Geld" geht nicht. Wenn die Rahmenbedingungen aber Verluste für dich bedeuten, sieht das ganze schon wieder anders aus.
  7. Wenn du etwas über das Internet kaufst, dann kannst du das innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Natürlich kann der Händler dann erwarten, dass du das Gerät einwandfrei und original verpackt zurücksendest. Er muss die Ware schließlich weiterverkaufen. Somit kann er - wenn das nicht der Fall sein sollte - den Preis mindern, die Annahme verweigern, etc. Ausprobieren ist nicht, und das ist auch richtig so. Es geht bei diesen 14 Tagen NICHT um die Ware, sondern ausschließlich um den KAUF. Das Gesetz ist nicht dafür da, dass du kaufen, ein bischen probieren und dann wg. Nichtgefallen einfach wieder zurückschicken kannst, so nach dem Motto "Gebt mir mal mein Geld wieder". Das soll den Händler vor Missbrauch schützen, denn der würde ja auf der Ware sitzenbleiben, die er nicht mehr als neu verkaufen kann. Umtausch / Rücknahme wg. Nichtgefallen ist sowieso eine Kulanzsache, darauf hat der Kunde keinen Anspruch. Und alles andere ist dem Händler belassen, also wenn das Gerät nicht in Ordnung ist, dann hat er das Recht, nachbessern zu dürfen. Der Kunde kann nicht sofort sein Geld zurückverlangen, sondern muss dem Händler eben diese Nachbesserung ermöglichen ("Nachbesserung" wird dann übrigens vom Händler definiert; kann Reparatur, Tausch oder Rücknahme sein).
  8. Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit, das wie eine verkürzte Ausbildung zu machen. Der einzige wirkliche Unterschied zu dieser ist, dass das AA Unterhaltsgeld an dich zahlt. Die Firma spart also dein Gehalt und bekommt zusätzlich (auf Wunsch / Antrag) noch finanzielle Unterstützung, damit sie dich ausstatten kann. Du fängst dann entweder im 1. oder 2. Lehrjahr an, arbeitest die Wochenarbeitszeit und gehst zusätzlich zur Berufsschule - entweder wöchentlich, oder im Block; je nach Schule. Diese Art der Umschulung dauert ebenfalls 24 Monate.
  9. Aussagen vom 25.9.2003; http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=52041
  10. Unsere Zensurfunktion übertreibt es mal wieder maßlos.
  11. Das hier ist die beste Antwort, die es zu der Frage des Threaderstellers geben kann. Mir reicht es jetzt, deshalb GESCHLOSSEN.
  12. Thread verschoben nach "Anwendungssoftware" @Mods Sorry, mir fiel kein neuer, passender Titel ein.
  13. Deine Ansicht. Nicht maßgebend. Rechtfertigt das einen Thread in der BSD ?
  14. Nein. Ich bin hellwach. Getroffene Hunde bellen, eh ? Na ja, soll mir egal sein. OT ? Steht das das für "Offtopic" ? Hm. Seltsam. Ich dachte ich wäre im OffTopic-Bereich. Postet man da OnTopic ? Aber du hast recht, ich habe gar nichts zum Thema beigetragen. Wird hiermit nachgeholt : Krass. Muss man sich reingezogen haben. Dieser Beitrag enthält Ironie. Für falsche Interpretationen und ihre Folgen übernimmt der Verfasser keine Verantwortung. Er entzieht sich dieser, indem er sich zu Bett begibt.
  15. Sind wir hier bei der BILD-Zeitung ? Die schreiben auch so reißerische Überschriften, während der Artikel wenig Inhalt hat.
  16. lpd

    Falschmeldung

    Diese Nachricht wird z.Z. laufend über ICQ verbreitet. Ich halte es für eine Ente. Warum, kann jeder sehen, der gründlich liest. Bitte nicht weiterverbreiten, falls jemand von euch so etwas bekommt.
  17. Du weiß aber schon, wie Rechtsberatung in Deutschland gehandhabt wird, oder ? Wir bewegen uns hier sehr hart an der Grenze, weil wir teilweise Fragen beantworten oder Rechtsfragen klären, die besser mit einem Anwalt besprochen werden sollten. Eine Auslegung von Paragraphen ist eine sehr delikate Angelegenheit; die u.a. auch ich mache, aber wenn es denn ein markiertes Forum dafür gäbe, das von jedem Gast auf der Forenübersicht deutlich gesehen werden könnte, wäre mir das persönlich zu riskant, da die Wirklichkeit leider zeigt, dass Interessensverbände hier schnell fündig werden und u.U. abmahnen, was kostspielig ist, da die Rechtsberatung nunmal das Monopol einer Berufsgruppe ist. Solange sich das alles im kleinen Rahmen bewegt und sich ohne Sonderrolle abspielt, wird keiner etwas sagen. Das ist eben nur in den Unterforen möglich, die den entsprechenden Bereich mit abdecken müssen.
  18. Joah, da haben wir es schon. Wenn du hier schon anfängst, so etwas als "Schrott" zu titulieren, dann darf es dich nicht wundern, wenn so etwas von uns eingeschränkt wird; und zwar möglichst auf eine konkrete Frage und wertfreie, sinnvolle, den Tatsachen entsprechende Antworten; wie es z.B. die Moderatoren im Windows- oder Hardware-Forum tun, damit aus einem "Was kann der neue Athlon ?" keine AMD-vs.-Intel-Diskussionen, oder eben das Windows-Linux-Pendant entstehen. Denn jede Wertäußerung zu einem Thema kann eine Diskussion lostreten, die nicht gewünscht ist und kein Ergebnis hat - oft zu Lasten des Threaderstellers übrigens. Der ist nicht mehr gegeben, sobald die erste Wertäußerung fällt. Kritisch wird es, wenn diese negativ ist; da springen nämlich etliche User auf den Zug auf.
  19. Ich würde dir in jedem Fall zu einer Kündigung raten; ja. Und das nächste Mal solltest du dir etwas suchen, das dir die Möglichkeit gibt, deine Anteile / das Vertragsverhältnis einfach ruhen zu lassen. Stunden lassen; das klingt fast wie ein Kredit. Klar, dass dafür Geld berechnet wird. Finger weg von solchen Angeboten, da die Nachteile manchmal erheblich sind; und du kannst über einen Zeitraum von einigen Jahren nie ausschließen, dass du mal zahlungsunfähig bist. Du solltest schauen, ob du kündigen kannst. Und unbedingt prüfen, was das für Bedingungen sind, die daran geknüpft sind. Manche Anbieter versuchen nämlich, auch hier Kapital rauszuschlagen.
  20. Der Urheber einer Software ist alleiniger Bestimmer der Vetriebskanäle; will heißen, nur weil du etwas kostenlos downloaden kannst, bedeutet das nicht, dass du es dann auch brennen & kostenlos auf CD ROM verteilen darfst; zumal du im Zweifelsfall nachweisen musst, dass du keine Gewinnabsichten verfolgst (Könnte ja sein, dass du diesen Service / diese Beigabe einfach auf den PC aufschlägst). Der Urheber verbreitet seine Software entweder selbst, oder er erteilt Lizenzen dafür. Entweder vergibt er sie an Personen / Firmen; oder er erteilt eine allgemeine Lizenz, in der er die Verbreitung grundsätzlich freigibt, aber mit Einschränkungen belegt (z.B. kein Verkauf). Du müsstest dir also zunächst mal die Lizenzen der Software anschauen, die du verbreiten willst.
  21. Das halte ich persönlich für eine gute Idee. Kannst bimei oder Darth_Zeus ja mal darauf ansprechen (eher letzteren, fällt mir gerade ein. bimei ist im Moment ein bischen ausgelastet). Das ist bei Linklisten allgemein so. Jeder kennt sie, keiner nutzt sie. Trotzdem; ein Verweis darauf und das Thema ist durch. Bei solchen Fragen kommt aber leider speziell dazu, dass erst etliche Antworten gegeben werden, bevor jemand merkt, dass die Frage unvollständig ist. Das Ergebnis : Chaos; weil im Endeffekt keiner daraus schlau wird, was in welchem BL nun gilt und was nicht.
  22. Bisher ist mir kein Fall bekannt, bei dem es deshalb Schwierigkeiten gab. Du darfst also dein Tabellenbuch so bearbeiten, dass du eine schnellere Übersicht bekommst; indem du z.B. markierst oder einen Zettel mit Inhaltsangaben hinzufügst. Schwierig wird es erst, wenn du Ergänzungen machen willst; das ist leider nicht einheitlich geregelt; zumindest nicht für den Fachinformatiker / Kaufmann (IT).
  23. Du sprichst über Legenden, Uli. Dass sich noch Leute daran erinnern, steht außer Frage (meine Wenigkeit erinnert sich da an ca. April 2000; auf der Suche nach Informationen über den Beruf des Fachinformatiker). Bitte keine "Mein Gott, bin ich alt" - Statements. :bimei
  24. Wir benötigen dringend eine "Melden Sie diesen Beitrag an seine Freundin" - Funktion; mit Link in jedem Post.
  25. Stimmt, ist wirklich ein bischen versteckt. Aber dafür kann man ja nachfragen.

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