Lieber robq,
eine gestreckte Prüfung über 2 Termine (Winter 12/13 und Sommer 13) ist leider nicht möglich, da die Ausbildungs- und Prüfungsordnung nur einen Termin vorgibt. Lediglich im Falle einer Erkrankung oder ähnlichen Gründen kann die Prüfung zum nächsten Termin fortgesetzt werden.
Hinsichtlich der Vorgänge in Ihrem Ausbildungsbetrieb und der unbefriedigenden Betreuung durch Ihre Ausbilder bieten wir Ihnen an, sich mit unserem Teamleiter Michael Meter (michael.meter@saarland.ihk.de) oder der Juristin Annette Baumstümmler (annette.baumstuemmler@saarland.ihk.de) in Verbindung zu setzen.