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LisaOS

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  1. 81 Punkte - bin auch zufrieden. Durchschnitt war 76 glaube ich.
  2. Zumal die Möglichkeit 3 was von "Erwartungen der Geschäftsleitung" aussagt und das meiner Meinung nach dadurch eher "Druck ausübt".. also das Gegenteil bewirkt.
  3. Zu 99,99...% sicher, dass 2 und 4 stimmen.
  4. Vllt hat der die Zwischenprüfung mit der Abschlussprüfung verwechselt.
  5. aah okay!
  6. Die von Herbst 2012 ist wieder anders.. wie gesagt; immer unterschiedlich. Da gab es z.B. auf Teil 1 - 2,5 Punkte usw.
  7. Was hat dein Chef von den 90%..?
  8. 90 ist aber auch n bisschen krass.. o_O Vor allem "verlangt das".. also ich kenne das von einem aus meiner BBS Klasse, dass sein Chef sowas meinte von wegen "wenn du ne 2 schreibst wirst du übernommen".. (wobei das ja eher "positiver Druck" ist)
  9. Ich zitiere mich mal selbst aus dem anderen Thread: "sind alle Fragen gleich gewichtet?" Nein - meistens nicht.. in den letzten war es fast immer so, dass Teil 1 und 4 irgendwas um die 2 Punkte gaben und 2 und 3 ca. 2,5. Hatte auch mal eine da gab es auf alle 2,5 Punkte aber ich glaube das ist eher die Ausnahme.. und hängt auch immer mit der Anzahl zusammen etc. Also ich würde mal von Ersterem ausgehen - Teil 1 - wie gesagt so um die 2 Punkte - Teil 3 und 4 - 2,5 Punkte und Teil 3 - wieder sowas um die 2.. kannste ja mal grob überschlagen.
  10. Ach.. wir sind uns einfach einig - die stimmt nicht. Grund: egal.
  11. "Kündigung nach der Probezeit Kündigung nur aus einem wichtigen Grund Nach Ablauf der Probezeit kann ein Ausbildungsverhältnis nur aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden." Dazu noch: "Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund Eine fristlose Kündigung kannst du nur aussprechen, wenn du deinem Arbeitgeber schwere Pflichtverletzungen vorwerfen kannst, also wenn du einen schwerwiegenden Kündigungsgrund hast (§ 22 Berufsbildungsgesetz). Das gilt für alle Azubis, unabhängig vom Beruf und Alter. In einer fristlosen Kündigung musst du als Arbeitnehmer genau schreiben, welche Pflichtverletzung du dem Betrieb vorwirfst. Diese Kündigungsform ist insbesondere dann die Richtige, wenn du einen Ausbildungsplatzwechsel planst. Die fristlose Kündigung erfolgt sofort, ohne Kündigungsfrist." Mehr dazu hier. Und da es definitiv "nach der Probezeit" ist, weil es heißt "im achten Monat seiner Ausbildung" ist die 3 korrekt.
  12. Sicher das die Antwort stimmt? Die Pufferzeit wird doch berechnet um eben solche Verschiebungen auszugleichen oder nicht?
  13. Das wird erst bekannt wenn die "Musterlösung" vorliegt - es KANN sein, dass eine Aufgabe mit Zuordnungen eine Teilbewertung enthält - muss aber nicht.. Wie genau die funktioniert weiss ich leider nicht. Am logischsten wäre es wenn die Anzahl der Zuordnungen durch die Anzahl der Punkte für die Aufgabe geteilt würde und dann eben entsprechend bewerten.. aber wahrscheinlich gibt es einfach nur die halbe Punktzahl wenn was falsch ist.
  14. "Welche Aussage passt nicht zur Geschäftsprozessorientierung" - genau die war es.

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