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Juppiedu

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  1. So, mündliche auch geschafft... Ich wünsche eich viel Erfolg.
  2. hat da jemand eigentlich Infos oder Erfahrungen, in wie fern die Ergebnisse bei der abschliessenden Benotung auch massiv nach unten korrigiert werden, falls was "zu wohlwollend" bewertet wurde? Sind die Korrektööööre die gleichen Personen wie der Prüfungsausschuss? mir kommen so manche Punkte etwas spanisch vor.....
  3. GA1 90 GA2 85 WISO 100 Hamburg joa, geht doch....
  4. Sofern es sich um eine Falschlieferung handelt kann Sachmangel nicht verkehrt sein. Seit der deutschen Schuldrechtsreform stellen sogenannte "Aliud-Lieferungen" einen Sachmangel nach 434 BGB III dar. Nachzulesen in jedem gängigen BGB Kommentar.
  5. Falschlieferung dürfte richtig sein, gehört aber eigentlich zu den Sachmängeln nach 434 BGB. Pflichten: Ware bei Annahmen prüfen (falls große Artikelzahl stichprobenartig) und Mangel unverzüglich dem Verkäufer anzeigen (Rüge) Rechte: Minderung falls Ware brauchbar Auf richtige Lieferung bestehen (Nachlieferung der mangelfreien Ware) bzw. Beseitigung des Mangels
  6. Zum einen sind die Löungsbögen der IHK nur "Lösungs-Vorschläge" und keinesfalls als "Gesetz" anzusehen. Nach Aussage einiger Lehrer und Dozenten enthalten die Lösungsvorschläge auch saftige Fehler, rein rechnerische und sinngemäße Fehler. Sie dienen lediglich zur Orientierung für die Prüfer. Da sollte man also nicht allzu viel Gewicht reinlegen. In der Anwendungsentwicklung z.B. gibt es nahezu bei jeder Aufgabe mehrere richtige Lösungswege, die nach Rom führen, abhängig von der Kreativität der Entwickler. Wie soll es da eine maßgebliche Lösung geben. Es sind nur Vorschläge. Und nochmals generell zur Vergabe von Punkten und Teilpunkten: Meines Wissens besteht gerade zwischen der Korrektur von Wiso (die maschinell versucht wird auszuwerten) und GH1 + GH2 generell die Möglichkeit bei längeren Aufgaben Folgefehler und Teilabschnitte anteilhaft zu bewerten. Wenn man also irgendwo einen Dreher am Ende drin hat wird das sicherlich immer noch z.b. 4-6 von 8 geben, wenn der Rest schlüssig und richtig ist. Bei der Nutzwertanalyse GH2 z.b. ändert die Darstellung der Zahlenwerte in Prozent oder ohne Prozent nichts an folgenden Faktoren: a) der Relation der Werte und Punkte zueinander am ermittelten Ergebnis daraus Voraussetzung hierfür ist aber, dass NICHT bereits eine Zeile beispielhaft vorberechnet wurde. Wenn dort ohne Prozent beispielhaft vorgerechnet wurde ist die Angabe von Prozentwerten dann natürlich ergebnisverzerrend. Also dürfte es keine Rolle spielen ob man Faktor*Gewichtung oder Faktor%*Gewichtung rechnet. Ob 3,4 oder 340 dürfte meines Erachtens keine Gewichtung haben. Vielleicht maximal einen von 6 Punkten. Der Rechen-Weg ist richtig (Faktor * Gewichtung) und der ermittelte Anbieter ist richtig. Hier waren keine % abgebildet, aus dem Grund liegt es nahe einfach zu multiplizieren. Ich denke die Prüfer sind bei der Korrektur auch keine Unmenschen. Sie sehen schon, ob man irgendwo am Anfang einen Dreher eingebaut hat, der sich dann durch die Aufgabe zieht und sonst aber voll auf der geistigen Höhe ist. Es geht nicht darum, jemanden durchfallen zu lassen oder möglichst wenig Punkte zu vergeben, sondern festzustellen, welches Wissen vorhanden ist. So zumindest ist mein Eindruck. Wenn man dann nun anstatt Tib TB hingeschrieben hat, ja dann ist das so und gibt vielleicht einen Punkt weniger.
  7. Irgendwas war mit vier Räumen und 6 Dozenten und max. 50 Schülern und n paar Laptops. Genau, die 14 Schüler in einem Raum waren Verwirrungstaktik.... Nach Raid Lösung oder Plattenzahl wurde nachher garnicht mehr gefragt, sondern nur nach Nettokapazität. Mir fehlte da irgendwie: entscheiden sie sich für eine Raidlösung und berechnen sie die Kapazität sowie die Plattengröße/anzahl.... Ich hatte irgendwas mit 1,8xx Gib raus nach Zurechnung von 40% Puffer, also 2Tib Speicherlösung... War mir da aber nicht wirklich sicher...
  8. Da bin ich ganz bei dir Der Zug is abgefahren, zumindest bei mir... Es geht nur noch um sackhaaresbreite an der Vollpleite mit zwei blauen Augen vorbei oder eben Rübe ab... :old
  9. Ich hab die GH2 leider versägt, das VLan bricht mir den V-Neck Und bei den anderen Handlungschritten hat sich sicher auch der ein oder andere Fehler eingefuchst ... So'n Murks, wäre echt schade um die ganze Mühe...
  10. Das stimmt wohl, finde ich auch... Der Begriff "Lebensrisiko" ist auch echt schwammig. Meine Entscheidung für wegeunfall und Pflegebedürftigkeit sowie gegen die Antwort "Kündigung" viel nur aufgrund der Tatsache, dass im Falle der eigenen Kündigung keine Sozialleistung erfolgt bzw. eine Kündigung pauschal kein Beinbruch ist, wenn es danach Arbeit gibt. Würde dort unverschuldete "Arbeitslosigkeit" gestanden haben hätte ich mich anders entschieden. Ich dachte mir: is ja ne Arbeitslosenversicherung und keine Kündigungsversicherung.. :beagolisc Wieder mal ne verdrehte Wortklauberei-Wiso Frage... Wie ich die liebe...
  11. Bis zum Erbrechen bis hin zur /20 auswendig mit 2.7 Promille.... Und nix war... Osi.... "Is prüfungsrelevant, is prüfungsrelevant.... Kommt immer" nix war Cloud computing virtualisierung Vpn Zertifikate und verschlüsselung Datensicherheit... Nada die Lumpies Das riecht schwer nach nem Wechsel der Prüfungs-Standarte... Einfach mal alles anders machen...
  12. Da hast du Recht Wenn gleich der Herzinfarkt folgt in jedem Fall
  13. Sozialbeiträge schützen gegen Wegeunfall (BERUFSGENOSSENSCHAFT, zahlt zwar der AG, sind aber Sozialbeiträge) und Pflegebedürftigkeit (PV)... Kündigung ist kein "Lebensrisiko".... Du kannst ja auch selbst kündigen wollen... Zumindest habe ich das so verstanden :beagolisc Es hätte dann heißen müssen "arbeitgeberseitige Kündigung" meiner Meinung nach... Dann wäre es ein Lebensrisiko Und die Frage war *******e formuliert.... Lebensrisiko.... Watt datt denn? Ich glaube mittlerweile GH1 UND GH2 sind eher "geht so" gelaufen Morgen gleich Bier kaufen für beide

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