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McCaffrey

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Beiträge von McCaffrey

  1. Hi,

    finde ich ziemlich merkwürdig. Hab extra noch mal nachgeschaut und bei mir funktioniert es wunderbar. Sowohl im Netscape als auch im Explorer. :confused:

    Kann mir nur noch vorstellen dass du den Proxy falsch eingestellt hast..

    mfg

    McCaffrey

  2. Folgendes hab ich von der Gewerkschaft Ver.di zum Thema Abmahnung gefunden:

    empfehle aber direkt das pdf File unter http://www.verdi-jugend-bayern.de/azubi/abmahnung.pdf

    Was ist eine Abmahnung?

    ! Abmahnung ist in der Regel Kündigungsandrohung !

    Â Die Abmahnung ist dann eine Abmahnung, wenn

    1.) ein Vorwurf (z. B. Leistungs- oder Verhaltensmängel) und

    2.) eine Sanktion (z. B. Kündigung)

    in der mündlichen (Zeugen) oder schriftlichen Form gegenüber dem Arbeitnehmer oder

    Azubi vorgebracht oder ausgesprochen wird. (Bei unter 18jährigen ist eine Abmahnung mit

    Kündigungsandrohung nur rechtserheblich, wenn sie dem gesetzlichen Vertreter gegenüber

    ausgesprochen wurde.)

     Die Abmahnungspflicht vor einer verhaltens-/leistungsbedingten Kündigung bei Azubis (§15

    Berufsbildungsgesetz) ergibt sich aus der "Erziehungspflicht" gem. § 6 Abs. 1 Ziffer 5

    (charakterliche Förderung) Berufsbildungsgesetz.

    Â Abmahnung ist der "Ausdruck der Mißbilligung eines Verhaltens unter Androhung von

    Rechtsfolgen für die Zukunft, sofern das Verhalten nicht geändert wird." (Bundesarbeitsgericht)

    Â Also keine Willenserklärung (wie Kündigung), sondern eine Willensäußerung.

    Â Die Abmahnung hat also Warnfunktion und Androhungsfunktion.

    Â Die Abmahnung muß im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem pflichtwidrigen Verhalten

    stehen.

    Â Die Abmahnung wie Kündigung unterliegt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Es ist zu

    prüfen, ob nicht auch eine Rüge, Ermahnung u.s.w. ausreicht.

    Â Einer unberechtigten Abmahnung sollte wegen späterer arbeitsgerichtlicher Bedeutung immer

    widersprochen werden.

    Â Der Arbeitnehmer hat bei seiner Abmahnung die gesetzliche Möglichkeit der Stellungnahme

    sowie Anhörung durch den Arbeitgeber. Dies sollte geschehen, bevor eine Abmahnung zu den

    Personalakten genommen wird. Dies kann auch in Tarifverträgen (z. B. öffentlicher Dienst)

    geregelt sein.

    Â Es kann der Arbeitnehmer/Azubi Einsicht in seine Personalakte nehmen und eine

    Gegendarstellung zur Abmahnung zu den Akten (Personalakten) geben. Enthält eine

    Abmahnung unrichtige Tatsachen, steht dem Arbeitnehmer/Azubi ein gerichtlich

    durchsetzbarer Anspruch auf Rücknahme der Abmahnung sowie auf Beseitigung aus der

    Personalakte zu. Ein berechtigter Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der

    Personalakte verfällt nicht! Der Betriebs-/Personalrat und die Jugend- und Azubivertretung

    können in Anspruch genommen werden. Jedoch besteht bei Abmahnung keine Mitbestimmung

    des Betriebs-/Personalrates (außer bei Betriebsbußen).

    Â Natürlich kann auch der Arbeitnehmer/Azubi den Arbeitgeber - z. B. bei verspäteter Zahlung

    der Vergütung - abmahnen.

    Was ist keine Abmahnung?

    Keine Abmahnung ist die Ermahnung oder allgemeine Mahnung zur Einhaltung vertraglicher

    Pflichten. Es fehlt die Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft. Keine Abmahnung sind

    außerdem ein bloßer Hinweis, eine Aufforderung, eine Rüge, eine Verwarnung oder ein Verweis.

    Wer darf abmahnen?

    Abmahnen dürfen nicht nur Kündigungsberechtigte (Dienstvorgesetzte) sondern alle Mitarbeiter bzw. mit Ausbildung befaßten Arbeitnehmer, die berechtigt sind, verbindliche Anweisungen zum Ort/zur Zeit/zur Art und Weise der zur erbringenden Arbeitsleistung bzw. Ausbildungsleistung zu erteilen (Fachvorgesetzte).

    Welche Bedeutung hat die Abmahnung?

    Der Abgemahnte soll "verwarnt" und gleichzeitig mit den Konsequenzen im Wiederholungsfall

    bedroht werden. Die wichtigste Bedeutung hat die Abmahnung durch das Kündigungsrecht. Vor der Aussprache einer verhaltensbedingten Kündigung des Arbeits- oder Ausbildungsvertrages ist in der Regel immer eine oder mehrere Abmahnungen erforderlich. Wiederholt der Abmahnungsempfänger das abgemahnte Verhalten, kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Das steht im Zusammenhang damit, dass eine Kündigung der

    "ultima ratio" als dem letzten Mittel zur Lösung eines Konfliktes zwischen den Arbeits- bzw. Ausbildungsvertragspartnern unterliegt. Es ist also vor Aussprache einer Kündigung regelmäßig zu prüfen, ob und welche milderen Mittel zur Beilegung eines Problems in Betracht kommen (eben z. B. eine Abmahnung). Eine Kündigung wegen Leistungs- oder Verhaltensgründen darf nur erfolgen, wenn genau das bereits abgemahnte Fehlverhalten sich wiederholt. Ein anderer als der abgemahnte Grund berechtigt nicht zur Kündigung.

    Stellt sich im Kündigungsrechtsstreit heraus, daß eine Abmahnung erforderlich gewesen wäre, ist eine Kündigung bereits aus diesem Grund unwirksam. So ist also festzuhalten, daß vor einer beabsichtigten ordentlichen Kündigung aus Leistungs- oder Verhaltensgründen eine Abmahnung auszusprechen ist. Ausnahmsweise keiner Abmahnung bedarf es, wenn sie von vornherein erfolglos erscheinen muß z. B. bei durch Wort und Tat untermauerter Leistungsverweigerung.

    mfg

    McCaffrey

  3. Hi,

    bei Umfeld kannst du einmal in das technische und einmal in das betriebliche Umfeld unterscheiden. Im Projektantrag bin ich damals jedoch nur auf das betriebliche Umfeld eingegangen. D.h. dass du z.B. angeben sollst, wie die Struktur deiner Firma aussieht, oder in welcher Abteilung du arbeitest, oder wie eure Serverlandschaft aussieht, oder welche Netzwerkprotokolle ihr einsetzt.... usw...

    Wie du siehst fällt vieles unter Umfeld, da ich keine Romane schreiben wollte hab ich dann im Antrag die Firma, meine Abteilung und die Aufgaben meiner Abteilung genannt. Wenn du jetzt natürlich in einem 3 Mann Betrieb arbeitest geht das Schlecht. Dann könntest du z.B. schreiben:

    "Die Firma XYZ bietet für mittelständische Unternehen IT-Komplettlösungen. Die PRoduktpalette reicht von XY bis Z. Betreut werden zurzeit xx Kunden mit einer Windows 2000 Umgebung"

    Das ist zwar ziemlich krampfhaft formuliert jetzt, aber vielleicht hilft es dir ja!

    mfg

    McCaffrey

  4. Hi @all!

    Dann oute ich mich hier auch mal als Rot/Gruen Anhänger. :)

    Mich freuts deswegen natürlich auch besonders dass Rot Gruen im ZDF um 21:15 Uhr noch

    die Mehrheit hat. Bin ja mal gespannt wie es denn ausgeht.

    Hätte aber nie damit gerechnet, dass CDU/CSU stärkste Partei wird :eek:

    mfg

    McCaffrey

  5. Hi, ich denke schon dass du auch mit dem Abbruch nach der 11 Chancen hast, schliesslich hast du ja eine abgeschlossene Schulausbildung. Erwaehene in deiner Bewerbung, dass du dich entschiedenen, anstelle der gymnasialen Oberstufe eine Berufsausbildung zum Fachinformatiker bei deinem gewaehlten Betrieb (wichtig: keine Standardbewerbung fuer x-Betriebe) anfangen willst und begruende dies..

    mfg

    McCaffrey

  6. Hi,

    bei vielen Firmen ist es von Vorteil, wenn du schonmal ein kleines Praktikum in einem entsprechenden Betrieb gemacht hast. So kannst du z.B. beim Vorstellungsgespraech darauf verweisen, dass du die typischen Arbeiten schon mal gesehen hast und weisst dass du auch Interesse hast.

    mfg

    McCaffrey

  7. Original geschrieben von Fiesek

    Das ist aber merkwürdig, da die Doku doch nur 10% der Note ausmacht!

    Sorry, aber das ist hausgemachter Blödsinn

    Es gibt Prüfungsteil A: Schriftliche Prüfung, setzt sich zusammen aus GH1, GH2 und Wiso

    und Prüfungsteil B: Projektarneit: Setzt sich zusammen aus 50% Projektdokumentation und 50% Präsentation + Fachgespräch (wird zusammen bewertet)

    Prüfungsteil A+B/2 = Gesamtnote

    Wie kommst du bitte auf 10%?????????????? (oh meine Fragezeichentaste klemmt)

    mfg

    McCaffrey

  8. Bisher war es bei den Prüfungen so, dass der Personalausweis und die Einladung zur Prüfung mitgebracht und vorgelegt werden mussten.

    Handys waren komplett verboten, also auch das Mitführen.

    Diese Angaben stehen aber alle auf der Einladung zur jeweiligen Prüfung bzw. auf den Handreichungen zur Prüfung. Also keine Panik!

    mfg

    McCaffrey

  9. hmm,

    merkwürdig. Als ich es getestet hatte, war meine Client IP nicht zu sehen, den Test hab ich auf www.netzmafia.de gemacht. Werd dann morgen zuhause auch noch mal testen, ob er meine Clientip auch rausgibt.... Komm ich aber wie gesagt erst am Samstag zu.

    Eine andere Fehlerquelle fällt mir jetzt nicht ein

    mfg

    McCaffrey

  10. Original geschrieben von Reiter der Apokalypse

    Ich hab Jap jetzt installiert, aber funktionieren tut es trotzdem nicht! Laut Programm bin ich anonym, aber Testseiten im Internet lesen trotzdem noch alles von mir aus...

    Hast du denn auch die entsprechenden Einstellungen gemacht?

    - Ändern der Proxy-adresse im Browser

    - Freischalten einer eventuell vorhanden Firewall

    JAP bietet dir natürlich keine Anonymität wenn deine Browser weiterhin eine direkte Verbindung zum Internet oder über den Proxy deines ISP geht.

    mfg

    McCaffrey

  11. Hi,

    also abergläubisch bin ich eigentlich nicht, aber ich glaub schon so an bestimmte Sachen, z.B. an meine Glückszahl.... Sternzeichen und so etwas in der Richtung. Hab aber kein Problem unter einer Leiter durchzugehen (es sei denn der Farbeimer fällt gerade runter :D ) oder einer schwarzen Katze zu begegnen :)

    Aber hey, wenn der FC heute in Ahlen verliert kann es einfach nur daran liegen das heute Freitag der 13te ist :D :D

    mfg

    McCaffrey

  12. Hi Jaraz,

    also Amazon.de bietet dir schonmal Harry Potter in verschiedenen Sprachen an. Ich kann dir jetzt aber nicht sagen, ob da norwegisch dabei ist, weil ich die "Hyroglyphen" teilweise selbst nicht entziefern kann :)

    Schau mal unter diesem Link!

    http://www.amazon.de/exec/obidos/tg/feature/-/249310/ref=ed_ec_shop_le_1_5/028-9891014-2342157

    und auf dieser Seite findest du ganz unten einen Link zu einem norwegischen Bookstore. Hab ihn mir aber selbst nicht angesehen, weil ich kein norwegisch kann. Die Seite soll es wohl aber auch mit einer englischen Hilfe geben.

    http://www.sfb441.uni-tuebingen.de/~reimar/buchhandel.html

    mfg

    McCaffrey

  13. @perlindianer

    Dann zeig uns bitte mal, dass das IT-Handbuch von Westermann in Köln nicht zugelassen ist

    Und wenn du schonmal dabei bist würde ich gerne wissen welche Prüfungsfragen aus den Westermann Büchern stammen.

    mfg

    McCaffrey

  14. Hallo Kerstin,

    für die Größe einer Präsentation gibt es verschiedene Kriterien. Ein wichtiges ist die Anzahl, die Größe und das Format von Grafikdateien. Hast du in dieser Richtung schon Kenntnisse? Ist dir zum Beispiel der Unterschied zwischen einer *.jpg und einer *.bmp Grafik bekannt?

    Das Programm Winzip müßte dir in Form eine .exe, also einer ausführbaren Datei vorliegen. Diese führst du mit einem Doppelklick aus. Anschließend startet ein Installationsprogramm, das du Schritt für Schritt durchgehen kannst. Am besten fährst du wohl, wenn du die voreinstellungen akzeptierst und immer bestätigst.

    Nach Abschluss der Installation kannst du z.B. im "Windows Explorer" einen Rechtsklick auf deine Präsentationsdatei machen, worauf hin sich ein kleines Menü öffnet. Aus diesem wählst du einfach "Zu Zip-Archiv hinzufügen" aus. Anschließend kannst du angeben, wie die gepackte Datei heißen soll und wie stark die Daten komprimiert werden sollen.

    Das dürfte es eigentlich gewesen sein!

    mfg

    McCaffrey

  15. Original geschrieben von Harley Davidson

    Meiner Meinung nach wird die Diskussion hier zu heftig geführt und ist eigentlich (teilweise) ein Beispiel für nicht vorhandene Toleranz gegenüber der Meinung anderer.

    Wie gesagt: Jeder hat seine eigene Meinung. Respektiert das!!!

    Hi,

    ich kann dir eigentlich nicht zustimmen, bisher ist ja so, dass jeder seine eigene Ansicht darstellt. Diskutiert wird ja eher wenig, und wegen seiner Meinung ist auch NOCH niemand angegangen wurden. Ich halte es da mit Roger Rabbit: Interessant die verschiedenen`Meinungen zu sehen!

    mfg

    McCaffrey

  16. Hallo,

    Radius und TACACS+ sind Protokolle mit denen Anfragen eines AAA Clients an einen AAA Server gesendet werden. Sie unterscheiden sich folgendermaßen:

    TACACS+

    - TCP: Verbindungsorientiertes Protokoll auf der Transport Schicht (4), verlässlicher Full-Duplex Datenübertragung

    - Paketverschlüsselung

    - Unabhängige AAA Architektur

    Radius

    - UDP: Verbindungsloses Protokoll auf der Transport Schicht (4), Austausch von Datenpaketen ohne Bestätigung oder garantierter Übermittlung

    - Verschlüsselt nur Passwörter bis zu 16 Byte

    - Verbindet Authentifizierung und Autorisierung

    AAA steht für Authentifizierung, Autorisierung und Accounting, falls das unklar sein sollte.

    mfg

    McCaffrey

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