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  1. Moin, nach drei Wochen würde ich dann doch mal telefonisch nachfragen, da kann man dir sicher sagen wie lange es noch dauert. Aber es ist auch Urlaubszeit, da kann es schon mal etwas länger dauern.
  2. Moin, ist doch im Grunde ganz einfach, Man ruft dort an wo die Rechnung herkommt und lässt sie sich nochmal an die richtige Adresse schicken. Ob du ins Postfach gucken darfst hängt von den Regelungen zur Mailnutzung ab die der Mitarbeiter unterschrieben hat. /Thomas
  3. Dann mach doch was mit Cloud, da siehst du die Hardware garantiert nie. /Thomas
  4. Eher kein treffender Vergleich, das Format ist dafür schon passend.
  5. Am Anfang, wenn du kündigst haben sich die vorgesehenen Punkte des Meetings ja eh erledigt.
  6. Wenn du deine Kündigung als Druckmittel verwenden willst ist das eine eher schlechte Idee. "Wir wissen zwar nicht wie es hier ohne Sie weitergehen soll, aber ab dem nächsten Monat probieren wir es mal."
  7. Ich bekomme sowas auch ab und zu, meine Manager will mich halt nicht überfallen. Gedanken würde ich mir erst machen wenn es offizielle Einladungen mit Menschen aus HR und/oder BR gibt. Selbst wenn er was kritisches hat, muß halt geklärt werden.
  8. Sollte er bisher jeden Monat konstant 8k verdient haben stehen ihm in den 6 Wochen der Lohnfortzahlung ebenfalls 8k zu, denn bei der Höhe des Arbeitsentgeltes gilt hier vereinfacht "krank ist wie gearbeitet". Nicht gezahlt werden hier Sachen wie Nachtzuschläge, etc., diese sind ja nicht angefallen. Anschließend bekommt der AN max. 72 Wochen Krankengeld in Höhe von 70% des letzten sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgeltes, hier also 70% von 5.175 EUR (Beitragsbemessungsgrenze für die KK in 2024), also 3622,50 EUR. Wie immer kann es diverse Besonderheiten zur Besserstellung geben, insbesondere durch Tarifvertrag oder individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Mein AG z. B. stockt das KK auf 80% des letzten Bruttoarbeitsentgeltes auf, in diesem Beispiel also auf 6400 EUR.
  9. Nein, "vergleichbar" bedeutet ja gerade nicht "durchschnittlich".
  10. Das ist auch gar nicht notwendig, das Gesetz sieht vor das Lohn in der Höhe gezahlt wird die ohne Krankheit zu erziehlen gewesen wäre. Bei Akkordlohn, Leistungszulage, Provision etc. müsste dazu der erziehlte Verdienst eines vergleichbaren Arbeitnehmers herangezogen werden.
  11. Wenn du das wollen würdest solltest du vielleicht dein Recht darauf kennen und zurück husten. https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html
  12. Netter Versuch, aber Oberhausen ist erst während der industriellen Revolution entstanden. Es gibt schlicht kein Adelsgeschlecht mit dem Namen.
  13. Moin, vielleicht solltest du vorher noch einen Kurs in "Wie stelle ich eine sinnvolle Frage" besuchen. In was machst du denn deinen Abschluss? Und was, außer einem stimmigen Gehalt, wäre für dich denn wichtig? /Thomas
  14. Und wo hast du den Namen des administrativen Accounts, um den LAPS sich kümmern soll, definiert? https://learn.microsoft.com/en-us/windows-server/identity/laps/laps-management-policy-settings#windows-laps-group-policy
  15. Moin, hast du denn auch eine GPO mit den LAPS Settings angelegt? /Thomas

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