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Th0mKa

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  1. Ich weiß ja nicht was du in meinen Post hineininterpretierst, aber den Sinn deines Projekts habe ich gar nicht in Frage gestellt. Ich bezweifle lediglich das du "aus Datenschutzgründen keine Cloud benutzen kannst". Vielleicht willst du mich ja auch nicht verstehen, aber wenn du die Cloud wegen personenbezogener oder -beziehbarer Daten (das was man landläufig unter Datenschutz versteht) nicht nutzen willst/kannst dann scheidet auch die Darstellung dieser im Eingangsbereich auf einem Bildschirm aus, denn der Datenschutz gilt auch dort. Da du ja aber schon geklärt hast das du diese Daten dort darstellen kannst kannst du mMn auch ohne Probleme Cloudprodukte benutzen. P.S.: Dies ist ein Diskussionsforum, es gibt kein Anrecht auf Antworten die einem gefallen. Wenn du mit meiner Meinung nichts anfangen kannst darfst du sie gerne ignorieren, ich bin dann auch nicht traurig.
  2. Mit Fremdzugriff hat das nichts zu tun, du willst die Daten ja explizit darstellen. Aber wenn du schon alles weißt will ich dich nicht mit meinen Bedenken aufhalten. Tue was auch immer du tun must...
  3. Welche personenbeziehbaren Daten sollen denn darauf laufen das jegliche Cloudlösung ausscheidet? Wenn ihr dort wirklich personenbezogene oder personenbeziehbare Daten laufen lassen wollt solltet ihr das Konzept noch einmal grundsätzlich überdenken, diese Daten im, vermutlich öffentlichen, Eingangsbereich sind mit oder ohne cloud generell nicht so geil.
  4. Die haben schon alle 1 Meter neben dir aufgemacht, die bieten nämlich alle reichlich 100% Homeoffice Stellen.
  5. So pauschal ist das Quatsch, ich kenne mehrere Menschen die 10 Jahre und länger im gleichen Callcenter arbeiten.
  6. Von solchen Firmen würde ich großen Abstand halten wollen, das wird idR nicht besser.
  7. Das Personalbudget ist üblicherweise nicht da wo die Stelle ist, insofern wäre das vom Vorgesetzten als Begründung eher dämlich. Ansonsten sind Klagen im öD nicht unüblich, da insbesondere Beamte bei potentiellen Beförderungsposten gerne Gebrauch davon machen. Das nimmt da niemand persönlich, man verklagt ja auch nicht seinen Vorgesetzten sondern die Behörde. Alle Beteiligten wissen wie das Spiel läuft...
  8. Das eigentlich bekloppte ist ja das dann auch die auszuführenden Tätigkeiten auf E8 zusammengestrichen werden müssten, denn sonst greift ja die Tarifautomatik und der Bewerber hat wieder die E9. Oder man spekuliert darauf das der keine Ahnung hat, oder die Füße stillhält weil er sich nicht traut.
  9. Hier zum Beispiel, es gibt aber auch einschlägige Gerichtsurteile dazu.
  10. Zeitarbeit zahlt bei Nichteinsatz, betriebsbedingte Kündigungen nach den ersten 6 Monaten sind für Zeitarbeitsfirmen nicht ganz so einfach. Wofür deine Rechnungen gut sind weiß ich nicht, die Höhe des Arbeitgeberanteils muß man nicht mit "ca 20%" angeben, der ist ja bekannt. Was du aber unterschlägst sind z. B. die Kosten für Krankheit/Urlaub und den Vertrieb/die Verwaltung der Zeitarbeitsfirma. Das höhere Risiko der Arbeitslosigkeit liegt vermutlich an den überwiegend einfachen (aka Anlern- ) Tätigkeiten der meisten Jobs die man so über die ZA bekommt, das Arbeiotslosenrisiko ist bei ungelernten ja generell höher ganz unabhängig von Zeitarbeit.
  11. Nein, Selbstständige sind selbstständig, Arbeitnehmer sind angestellt. Selbstständige werden bei Hays und Co gegen saftige Gebühr vermittelt, tragen das unternehmerische Risiko aber weiterhin selbst. Der Angestellt eine Zeitarbeitsfirma trägt das unternehmerische Risiko nicht selbst, außer er läßt es mit sich machen. Dann wäre eine Selbstständigkeit allerdings wirklich der lukrativere Weg.
  12. Ein Faktor von 2-2,5 ist durchaus gängig, die ZAF hat ja auch im Urlaub/bei Krankheit das Gehalt zu bezahlen und der Wasserkopf kostet Geld. Für den Kunden machen die Mehrkosten u. A. Sinn weil das Geld für ANÜ häufig aus einem anderen Topf kommt. Und auch als Angestellter eines IT Dienstleisters ist der dem Kunden in Rechnung gestellte Betrag üblicherweise deutlich größer als mein Stundenlohn.
  13. Ja, das hat mich auch kurz verwirrt.
  14. Er schrieb doch das er in Ostdeutschland arbeitet?
  15. Kann sein, muss aber nicht. Frage doch erstmal die Stellenbeschreibung an.
  16. Soll er auch das gleiche machen? Ich würde, wie schon von @Bitschnipser erwähnt die Stellenbeschreibungen vergleichen.
  17. Das war ganz klar nicht die Botschaft des Posts von @RR_23, deine Reaktion darauf zeigt aber dein Problem ziemlich gut auf.
  18. Ich habe den von mir genannten Paragraphen gelesen. Wie ich bereits schrieb, in der Praxis fällt es dem Arbeitgeber schwer die Teilzeit abzulehnen. In der IT arbeitet man ja für gewöhnlich nicht am Fließband wo man mit verkürzter Arbeit die Taktzeiten sprengen würde.
  19. Eher nicht. Wenn ihr mehr als 15 MA seid hast du ja einen Anspruch auf eine Reduzierung der Arbeitszeit, ich würde den Antrag, inkl. gewünschter Verteilung der Arbeitszeit, schriftlich stellen und am besten persönlich übergeben. Wenn er dann Fragen hat wird er sie stellen, im Zweifel würde ich mich bei dem Gespräch dann auf private Gründe zurückziehen ohne das näher zu erläutern. Naja, das stimmt so pauschal nicht, §8 des Teilzeit- und Befristungsgesetz läßt da schon auch mehr oder weniger einseitige Änderungen zu. Der Spielraum für eine Ablehnung durch den AG ist jedenfalls eher gering.
  20. Wenn du Glück hast oder im Arbeiterschliessfach wohnen willst ja, ansonsten wirds auch dort schnell mal vierstellig bei der Warmmiete. Hat man halt nicht. Übrigens habe ich explizit keinen Vergleich mit München gezogen, das Extrem als Maßstab zu nehmen ist irgendwie immer etwas seltsam. Ist es, aber aus anderen Gründen.
  21. Naja, wie überall anders auch kommt es auf die eigenen Ansprüche an. Mit 60k verhungert jedenfalls niemand...
  22. Ich weiß das Narrativ muß gepflegt werden, aber ich kann versichern in MV verdient man so ganz grundsätzlich auch nicht schlechter als in Niedersachsen oder Schleswig Holstein. Ne E10/1 ist also auch in MV eher so semi und ne E10/6 ganz ok, wem das als Gehalt dann nicht reicht der pendelt von Schwerin z.B. in einer Stunde in die Hamburger City.
  23. Frage sie doch mal freundlich nach einer Agenda für den Tag.

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