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Jony

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  1. Mal bei der Jobbörse der Arbeitsagentur reingeschaut? - Bei uns in Münster ist sehr viel noch offen. Oft lohnt es sich auch, nach Firmen zu schauen und auf deren Homepage nach Ausbildungsangeboten zu schauen.
  2. Entspann Dich - Wie sieht's aktuell bei Dir aus?
  3. Glückwunsch. Interessiert sowieso ab jetzt keinen mehr, wieso weshalb warum - Ich habe meine Prüfung auch gerade so bestanden, und arbeite jetzt in einer Firma wovon unsere 1er Kandidaten nur träumen würden. Wie so oft im Leben kommt es nicht immer nur auf Deine Noten an
  4. Ok, solange ich die Erlaubnis habe ist das kein Thema Fangen wir erstmal an. Ein Gericht wird die Klage aus dem Grund erstmal nicht als unzulässig verwerfen, weil das abgeschlossene Widerspruchsverfahren vollkommen irrelevant für die Klage an sich ist. Lies bitte dafür nochmal durch, wann eine Klage als unzulässig verworfen wird, nach deutschem Recht. Sollte ja schon in den ersten Jahren Deines "Jurastudiums" gelernt worden sein. In der Verhandlung würde das Widerspruchsverfahren natürlich angesprochen werden. Wie dann verhandelt wird hängt vom Richter/Richterin ab. Normalerweise sollte die Verhandlung bis zu einem Ergebnis verschoben werden. Dies ist natürlich vor allem aufgrund der etwas längeren Wartezeiten, bis eine Verhandlung stattfindet von Vorteil. Man verschenkt so wenig Zeit. Durch das gleichzeitige einreichen einer Klage, parallel zum Widerspruchsverfahren, ist die Gegenseite (die IHK in diesem Fall) auch zu einer Stellungnahme verpflichtet und überdenkt eventuell Ihre Entscheidung positiv (oder auch negativ). Wenn man seinen "Gegner", so nenne ich das mal in diesem Fall, unten vollen "Beschuss" nimmt, kann das manchmal vom Vorteil sein. Das Amtsgericht und das Verwaltungsgericht hat damit natürlich nichts zu tun. Das hat erstmal primär ja nichts mit der Prüfungsordnung zu tun. Da habe ich mich wohl etwas falsch ausgedrückt. Es ist erstmal so, dass es erstmal geprüft werden müsste ob es ein Plagiat ist. Eine Prüfung müsste von einem unabhängigen Person erfolgen um dies auch rechtlich sicher durchsetzen zu können. Von einem Gericht würde das genau so angeordnet werden, sofern es nicht vollkommen ersichtlich eine 1:1 Kopie ist. In diesem Sinne hat die Prüfungsordnung natürlich erstmal Bestand. Es ist eben etwas was anderes als, wenn ich anstatt mit einem Kugelschreiber mit dem Bleistift schreiben würde, wenn das so da drin stehen würde. Gerade beim Thema Plagiat ist das sehr schwierig zu rechtlich sicher durchzubringen. Sowas fällt entweder gar nicht auf, oder kommt erst viel später heraus. Gerade im heutigen Zeitalter ist es schwer ... Ist jetzt nur mal aus dem Kopf geschrieben. Die zuständigen Urteile und Paragraphen solltest Du Dir relativ schnell raussuchen können. Kurioser weise spreche ich da auch aus Erfahrung. Eine ähnliche Situation hatte ich damals nach der Schule auch. (BTW: Sogar ohne Anwalt vor dem Amtsgericht und Verwaltungsgericht gewonnen. Sowas soll es auch geben ;)) Wie wir beide aber wissen, sind Recht haben und eben Recht bekommen zwei verschiedene paar Schuhe. Auch werden Gesetze abhängig von der jeweiligen Person, anders interpretiert. Ab jetzt enthalte ich mir einfach mal und schaue mir das Ergebnis an. Man wird sowieso erst in der Rückblende merken, was man hätte anders oder auch sogar besser machen können.
  5. Können wir gerne mal anderweitig erörtern. Gehört hier in der Form nicht hin.
  6. Ist ja zum Glück nur Deine Meinung. Mein Rechtsverständnis ist schon sehr gut Bei dem was hier einige schreiben, wundert es mich nicht, dass sich RA dumm und dämlich verdienen. So ein bisschen Eigeninitiative und Erfahrungen sammeln kann niemandem schaden.
  7. Sollte Dir helfen: http://www.caesborn.de/pruefungspage/notenrechner.html
  8. Was viele empfehlen ist nicht immer zwangsläufig richtig. Nur mal so am Rande. Recht haben und Recht sind zwei paar Schuhe. Leider in Deutschland traurige Realität ist. Natürlich möchte ein RA Geld verdienen, aber ein guter Anwalt berät zielstrebig und wirtschaftlich
  9. Dann lies Dir den Paragraphen dazu nochmal durch. Damit ist gar nichts klar, und der allgemeinen Regelung durch den Gesetzgeber unterworfen. Darauf basiert auch meine Aussage. Da steht selbst, sofern ein Großteil, was definitiv nicht 1/3 entspricht, ist die mündliche Prüfung mit 0 Punkten zu bewerten. Die können erstmal soviel wie die wollen in die Prüfungsverordnung schreiben. Letztendlich wird die IHK nachweisen müssen, dass der Threadersteller nachweislich einen Betrug versuchen wollte. Vor allem bei Informationen vom Hersteller, musste ich schon etwas schmunzeln. Das ist eben nicht der klassische Betrug.
  10. @Gottlike ok. Ich gehe erstmal davon aus, dass jemand immer die Wahrheit erzählt und gebe Deine meine Meinung dazu wieder. Es muss jeder selber wissen, inwiefern man etwas beschönigt und wie man die Aussagen von Dritten auf die Situation anwenden kann. Ich unterstelle jedem Prüfer erstmal nichts, aber gerade bei solchen brisanten Themen sollte man eventuell erstmal abwarten und sich weitergehende Informationen oder Rücksprachen einholen bevor man voreilig urteilt.
  11. Wie gesagt, läuft parallel. Mir ist durchaus bewusst, dass das Verwaltungsgericht dafür zuständig ist. Eine Klage kann trotzdem eingereicht werden. Vorteile muss sich jeder selber raussuchen. Ich kann aus Erfahrung sagen, dass es vieles beschleunigt und extrem hohen Druck ausübt. Vielleicht habe ich mich etwas falsch ausgedrückt. Das reine Ergebnis kann natürlich formal erstmal nur vor dem Verwaltungsgericht entschieden werden. Doch, anscheinend haben alle keine Ahnung gehabt. Es mag sein, dass es erst den Anschein macht. Im gesamten Eindruck, scheint es aber eine ganz andere Sachlage zu sein. Bevor ich jemand dies unterstelle, sollte ich das gefälligst ordentlich Prüfen. Ansonsten muss ich für jeden entstandenen Schaden aufkommen. Mal abgesehen davon, dass es kein gutes Licht auf die Personen selber wirft. Ich denke die Sachlage ist durch das Gespräch doch relativ klar. Eine schriftliche Begründung muss inhaltlich der Begründung der mündlichen Mitteilung folgen. Ansonsten wäre dies allein vom Gesetz her ohne weiteres anfechtbar. Alle meine Aussagen basieren auf den gegebenen Fakten des Threaderstellers. //edit Natürlich sollte man sich die Frage vorher selbst beantworten ob dies auch alles so stimmt. Aus diesem Grund hat eigentlich jeder "normale" Mensch eine Rechtsschutzversicherung. Aber wenn meine Prüfung davon abhängt würde ich mehr investieren. Hängt halt alles von den Fakten und dem "wirklichen" Ablauf ab ...
  12. Interessiert hier wen? - Wenn es um mein Ergebnis geht, um den Abschluss meiner Prüfung wäre mir das vollkommen egal. Ich lasse der IHK die Möglichkeit die Entscheidung zu korrigieren / überprüfen. Eine Klage kann jederzeit vom Kläger zurückgenommen werden. Alles andere wäre verschwendete Zeit und würde mich extrem ank***. Ich kann nicht immer auf andere schauen. Was die IHK darüber denkt, kann mir doch vollkommen egal sein.
  13. Man kann sehr wohl parallel dagegen vorgehen. Erhöht den Druck im einiges Da hier wohl der Widerspruch sowieso abgelehnt wird, spart man sich dabei noch einiges an Zeit... //edit: Das lustige daran ist jetzt wirklich, dass Dir "schwerwiegender Betrug" vorgeworfen wird. Anscheinend haben Deine Prüfer von sowas keine Ahnung . Der Betrug setzt voraus, dass Du diesen Text mit der Absicht als Deinen Text ausgeben wolltest und diesen deswegen nicht als entsprechendes Zitat oder Quelle gekennzeichnet hast. Daraus sollte hervorgehen, wenn alles andere wohl stimmt (nichts weitere kopiert oder als "eigenes" ausgegeben), dass dies ein Versehen war. Vor allem wenn sich herausstellt, dass es auf der Herstellerseite diese Information gibt und es nicht in einer anderen Dokumentation auftaucht ... Ich bin ja echt mal gespannt, vergiss am Ende nicht Schadensersatz einzuklagen
  14. Ich sehe da kein großes Problem. Für mich ist die Sache doch relativ einfach: Du hast etwas vom Hersteller kopiert und vergessen dies entsprechend zu kennzeichnen. Da unsere IHK auch keine Vorgaben zwecks Kennzeichnung macht, ist hier maximal ein Formfehler vorhanden. Wie die Prüfer auf ein Plagiat kommen ist mir vollkommen schleierhaft. Die sollten die Definition eines Plagiats nochmal nachlesen. Direkt zum Rechtsanwalt, Klage einreichen und das Amtsgericht unter Druck setzen. (Schneller Termin. Tipp: Beschleunigtes Verfahren!) - Kosten musst Du erstmal vorstrecken, aber wenn Du gewinnst, musst der Beklagte die Kosten tragen. (Auch Deine!) Die IHK'en kommen immer auf sehr interessante Ideen. Halt uns mal auf dem laufenden. Interessiert mich auch.

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