Bei Aufgabe 3 war der Sachverhalt geschildert, dass in den Arbeitsverträgen der neuen Mitarbeiter eine regelmäßige Arbeitszeit von zehn Stunden vereinbart werden soll, bei einer 5-Tage Woche, Mo-Fr.
Es gab vier Antwortmöglichkeiten, die es als zulässig bezeichnen, wenn
- es tarifvertraglich vereinbart wurde
- Betriebsrat mit der GL eine entsprechende Betriebsvereinbarung abgeschlossen hat
- da die tägliche Arbeitszeit nicht gesetzlich beschränkt ist
- weil nicht samstags gearbeitet wird
Die fünfte Möglichkeit war, dass laut Arbeitszeitgesetzt eine zehnstündige tägliche Arbeitszeit nur in Ausnahmefällen erlaubt ist.