mal eine Frage??
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von armerAzubi:
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der kollege von mir ist nicht mehr berufsschulpflichtig und soll deswegen den berufsschulunterricht nicht mehr besuchen....</STRONG>
Wie wird man das denn? Bei uns im Norden hab ich noch nie was davon gehört. Ich dacht immer das man in der Ausbildung (egal ob unter 18 oder 60) automatisch wieder Schulpflichtig wird. So kam das auf jeden Fall von unseren Paukern rüber. Und mal was aus dem Berufs Bildungs Gesetz:
Pflichten des Ausbildenden
(Besuch der Berufsschule und von Ausbildungsmaßnahmenaußerhalb der Ausbildungsstätte)
§§ 6 Abs. 1 Ziff. 4, 7 BBiG
Den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anzuhalten und freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vorgeschrieben oder durchzuführen sind.
Gleichen Absatz gibt es noch für den Auszubildenden der auch besagt das man die Pflicht hat die Berufsschule zu besuchen und noch einiges mehr wie unaufgefordetes Vorzeigen des Zeugnisses und so.
<STRONG>...wobei wir durch die bisherigen kurse rausgefunden haben das das echt überhaupt nix bringt und sicherlich uns nicht genauso gut auf die IHK prüfung vorbereitet....der chef sagte dann zu ihm das er ja auch noch in der probezeit wäre und sich gut überlegen solle ob er nächste woche in die schule gehen solle...
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