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Geschrieben

Hallo zusammen,

wie ist es, wenn man bei der AP krank ist. Kann man die Prüfung nachholen? Oder muss man wirklich ein halbes Jahr warten? Dann würde man also 3,5 Jahre Ausbildung machen (müssen), weil man bei der Prüfung krank war. Ist das wirklich so, oder gibt es in dem Fall noch ne andere Möglichkeit?

mfg

Jan

Geschrieben

Krank ist relativ. Es macht einen Unterschied ob Du einen Schnupfen hast und Dich krank fühlst oder ob Du eine Herz-Kreislauf Krankheit hast. In jeden Fall vorher bei der zuständigen IHK anrufen und nachfragen. Wir machen in der Regel eine Außnahme und kommen durchaus nochmal ein einem Samstag zusammen um den Teilnehmer nach Gesesung zu prüfen (Ärztliches Attest vorausgesetzt). Selbst das Nachholen der schriftlichen Prüfung kann u.U. direkt nach der Genesung durchgeführt werden. Es gibt in Dortmund eine Legende (wurde mir glaubhaft versichert), nach der ein Prüfungsteilnehmer in einem Rollstuhl mit Tropf unter Begleitung seines Artztes zur schriftlichen Prüfung erschien. Nachdem der Arzt die Verantwortung sowohl schriftlich (Attest) als auch verbal übernommen hatte, wurde die Teilnahme an der Prüfung genehmigt.

Geschrieben
Ich bin damals auch krank zur Prüfung gegangen. War mir lieber als noch 6 Monate rumzuhängen.

Im Einzelfall heisst es aber "noch 6 Monate Geld verdienen und ein Arbeitsverhältnis zu haben" wenn nichts anderes in Aussicht ist...

Ein Berufsschullehrer hat uns das sogar für den Ernstfall ans Herz gelegt absichtlich durchzufallen etc.

Ist sicherlich nur im absoluten Sonderfall sinnvoll, jedoch sollte man diese Möglichkeit auch betrachten!

Viel mir nur gerade so ein, wegen den Einträgen á la "zur Not halbtot hinschleppen", die auch schon in vielen anderen Threats gepostet wurden.

Geschrieben
Mutig der Mann. Ist er noch im Amt?

Wieso mutig?

Was ist an dieser Meinung/Äusserung denn so verwerfliches dran? Uns wurde das auch so gesagt in der BS - es scheint also recht "normal" zu sein.

Geschrieben
Wieso mutig?

Was ist an dieser Meinung/Äusserung denn so verwerfliches dran? Uns wurde das auch so gesagt in der BS - es scheint also recht "normal" zu sein.

Wahrscheinlich die Tatsache das du damit für einen Anderen die Ausbildungsstelle blockierst.

Geschrieben
Wieso mutig?

Was ist an dieser Meinung/Äusserung denn so verwerfliches dran?

Mit einem absichtlichen "Durchfallen" verstösst man erstmal gegen das BBiG und im Grunde auch gegen den Ausbildungsvertrag. Man kann also sagen, das ist Aufforderung zu einer Straftat.

bimei

Geschrieben
Mutig der Mann. Ist er noch im Amt?

Aber selbstverständlich, eine der kompetentesten Personen in unserer BS, ohne den würde da nichtmehr viel laufen.

@bimei: Ist ja alles schön und gut, bloß kann man das wohl kaum nachweisen, sofern man sich nicht völlig bescheuert anstellt.

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