jens.ebinger Geschrieben 25. März 2007 Teilen Geschrieben 25. März 2007 Hallo. Ich "streite" gerade mit nem Kumpel, wie es aussieht, wenn 14 Tage Kündigungsfrist im Vertrag (beidseitig) steht. a) verlängert sich das automatisch gemäss BGB? Nach soundsoviel Jahren dann soundsoviel Monate? Oder keine automatische Verlängerung? Muss dazu ausdrücklich dazu das BGB im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden? Oder ist Einzelvertrag = automatisch gültig, egal was im Gesetz steht? Ciao. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 25. März 2007 Teilen Geschrieben 25. März 2007 Oder ist Einzelvertrag = automatisch gültig, egal was im Gesetz steht?Gesetzliche Mindestregelungen können nicht durch einzelvertragliche Regelungen unterlaufen werden. Längere Kündigungsfristen als das gesetzliche Mindesmass können selbstverständlich vereinbart werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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