Kangee Geschrieben 27. März 2007 Teilen Geschrieben 27. März 2007 Hi @ll, ich habe eine Frage zum Abschlussprojekt: Was ist wenn man in der Realisierungsphase feststellt, dass man das Projekt nicht im festgelegten Projektzeitraum erstellen kann? Gruß, Kangee Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MaddinMV Geschrieben 27. März 2007 Teilen Geschrieben 27. März 2007 Dann stellst du einen formlosen antrag bei deinem Prüfungskommitee auf Fristverlängerung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 27. März 2007 Teilen Geschrieben 27. März 2007 Dann stellst du einen formlosen antrag bei deinem Prüfungskommitee auf Fristverlängerung Nö. die Maximalzeiten für das Projekt sind gesetzlich vorgegeben, ein Überschreiten der Zeiten kann durchaus dazu führen, dass man aus formalen Gründen durchfällt. Dauert ein entscheidender Schritt länger, so muss man das in der Projektdoku darlegen. Entweder kann man dann an anderen Elementen sparen, damit man im Zeitrahmen liegt (dies aber auch begründen) oder man muss sich auf die Bearbeitung eines Teilbereiches konzentrieren, wobei ich nicht weiss, wie letzteres beim Prüfungsausschuss ankommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cmdr_paule Geschrieben 27. März 2007 Teilen Geschrieben 27. März 2007 Chief Wiggum hat Recht. Du musst unvorhergesehenen Ereignisse dokumentieren und quasi das Projekt nur so weit machen wie du kommst. Wichtig dabei ist immer die Begründung! Ich denke, wenn diese Hand und Fuß hat, so kann man auch mit einem nicht fertig gestellten Projekt bestehen. Jedoch würde ich immer mit ein wenig Punktabzug rechnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kangee Geschrieben 27. März 2007 Autor Teilen Geschrieben 27. März 2007 Danke für eure Antwort aber ganz ehrlich drängt sich mir das Gefühl auf, dass man in einem solchen Fall lieber das Scheitern verschweigen sollte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 27. März 2007 Teilen Geschrieben 27. März 2007 Dann lass dir sagen, dass die Prüfer vom Fach sind und durchaus beurteilen können, ob ein Projekt im Zeitrahmen durchführbar ist oder nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kangee Geschrieben 27. März 2007 Autor Teilen Geschrieben 27. März 2007 Dann lass dir sagen, dass die Prüfer vom Fach sind und durchaus beurteilen können, ob ein Projekt im Zeitrahmen durchführbar ist oder nicht. An der Stellen muss man sich dann aber fragen warum die Prüfer vom Fach nicht schon beim Projektantrag festgestellt haben, dass das Projekt im Zeitrahmen nicht durchführbar ist... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kangee Geschrieben 27. März 2007 Autor Teilen Geschrieben 27. März 2007 Ok - noch eine Frage hätte ich: Könnte man die Projektbeschreibung bzgl. der Beschreibung aus dem Projektantrag abändern wenn dies sinnvoll Begründet ist. Oder ist das was man in dem Projektantrag geschrieben hat unabänderbar? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 27. März 2007 Teilen Geschrieben 27. März 2007 An der Stellen muss man sich dann aber fragen warum die Prüfer vom Fach nicht schon beim Projektantrag festgestellt haben, dass das Projekt im Zeitrahmen nicht durchführbar ist... Weil das Projekt in seiner Anlage sicher nicht darauf ausgelegt ist, zu lange zu dauern. Wenn irgendetwas klemmt, dann ist es deine Aufgabe im Rahmen des Projektmanagements angemessen zu reagieren. Wenn alles von vornerein vorauszusehen wäre, dann bräuchte man keine Entscheider in den einzelnen Phasen der Projektrealisation. Verschweigen oder lügen (also die Wahrheit abändern) kann und wird auch im Nachhinein zur Aberkennung der Prüfungsleistung führen. Ich würde mit diesem (schlechten) Gewissen nicht schlafen können. Ok - noch eine Frage hätte ich: Könnte man die Projektbeschreibung bzgl. der Beschreibung aus dem Projektantrag abändern wenn dies sinnvoll Begründet ist. Oder ist das was man in dem Projektantrag geschrieben hat unabänderbar? Es gibt die Möglichkeit des Einführens eines Punktes: "Änderungen zum Projektantrag", wobei die Begründung sicher sehr interessant für die Prüfer ist, und sofern diese Nachvollziehbar ist, wird sie nicht negativ gewertet. Wenn alles glatt geht (also ohne Probleme), dann ist meistens etwas faul an einem Projekt. Herauszufinden, was dieses genau ist, ist die Aufgabe der Prüfer im Fachgespräch. *Und wir Prüfer können das* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kangee Geschrieben 28. März 2007 Autor Teilen Geschrieben 28. März 2007 Es gibt die Möglichkeit des Einführens eines Punktes: "Änderungen zum Projektantrag", wobei die Begründung sicher sehr interessant für die Prüfer ist, und sofern diese Nachvollziehbar ist, wird sie nicht negativ gewertet. Gilt das auch für einen Projektstrukturplan und Zeitplan den man im Projektantrag angegeben hat? Weil das Projekt in seiner Anlage sicher nicht darauf ausgelegt ist, zu lange zu dauern. Wenn irgendetwas klemmt, dann ist es deine Aufgabe im Rahmen des Projektmanagements angemessen zu reagieren. Wenn alles von vornerein vorauszusehen wäre, dann bräuchte man keine Entscheider in den einzelnen Phasen der Projektrealisation. In welcher Größenordnung würde die Punktabzüge denn ausfallen wenn man angemessen reagiert und nur eine Teilrealisierung in betracht zieht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 28. März 2007 Teilen Geschrieben 28. März 2007 Gilt das auch für einen Projektstrukturplan und Zeitplan den man im Projektantrag angegeben hat? Ja, für alles, was nicht vorhersehbar war. Und da gehört die zeitliche und strukturelle Verschiebung mit hinein. Wichtig ist die nachvollziehbare Begründung. In welcher Größenordnung würde die Punktabzüge denn ausfallen wenn man angemessen reagiert und nur eine Teilrealisierung in betracht zieht?Gemäß der deutschen Rechtssprechung ist dieses wiederum die Frage des Einzelfalles. Es kann also von 0 Abzug bis zu komplettabzug bedeuten. Wichtig ist die nachvollziehbare Begründung (verbunden mit der Ansicht deiner Prüfer). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kangee Geschrieben 28. März 2007 Autor Teilen Geschrieben 28. März 2007 Es kann also von 0 Abzug bis zu komplettabzug bedeuten. Wichtig ist die nachvollziehbare Begründung (verbunden mit der Ansicht deiner Prüfer). Wenn Letzters (komplettabzug), der Fall ist und dies bedeutet dass man durchgefallen ist - kann man dann den Projektteil wiederholen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 28. März 2007 Teilen Geschrieben 28. März 2007 Wenn Letzters (komplettabzug), der Fall ist und dies bedeutet dass man durchgefallen ist - kann man dann den Projektteil wiederholen? Ja, natürlich kannst du zweimal wiederholen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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