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Geschrieben

Hallo zusammen,

hab in meinem Arbeitsvertrag einen Paragraphen zum Thema Kündigung, den ich net ganz verstehe.

Das Arbeitsverhältnis kann unter Einhaltung der Fristen aus §6 des Manteltarifvertrages des bayerischen Groß- und Außenhandels Stand Dezember 2002 bzw. eine entsprechende Nachfolgeregelung gekündigt werden. Die Parteinen vereinbaren, dass die Verlängerung der Kündigungsfrist sowohl von IT2media als auch von Herrn Frank einzuhalten ist, jedoch mit der Maßgabe, dass bei ordentlicher AN Kündigungen die Verlängerung der Kündigungsfrist auf maximal 3 Monate beschränkt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Leider finde ich den Manteltarifvertrag Stand Dezember 2006 nicht. Stand 1997 gibts unter Keller Menz Rechtsanwälte und Fachanwälte - München :: Veröffentlichungen und Aktuelles

Frage:

Welche Kündigungsfrist habe ich als Arbeitnehmer nun?

Danke

Gruß

Geschrieben

Dein Betrieb ist dazu verpflichtet, den für euch gültigen (Mantel-)Tarifvertrag zugänglich zu halten. Einfach beim Betriebsrat oder der Personalabteilung nachfragen.

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