Agent_Gibbs Geschrieben 29. März 2007 Teilen Geschrieben 29. März 2007 Es geht um folgendes Szenario. Auf einem Dualbootsystem soll Suse Linux und Windows XP 64 laufen. Weiterhin soll mit der gleichen Lizens auf Suse eine Windows XP 64 Installation per VMWare werkeln. Dies ist laut EULA scheinbar nicht zulässig. Nun stellt sich mir die Frage, ob die EULA so überhaupt in Deutschland rechtswirksam ist. Es wurde schon oft Argumentiert, dass man ja nur den Datenträger kauft, allerdings kann dieses ja nicht stimmen, da man sonst ja wegen voucher klagen könnte etc. etc. Hier ( Endbenutzer-Lizenzvertrag - Wikipedia ) ist die Rede davon, dass sie nicht wirksam sei, da man sie vor dem Kauf gar nicht begutachten kann und da man die Nutzungsrechte ja schon erworben hat. Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand das Rätsel lösen könnte. MfG Leroy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT-Shrek Geschrieben 29. März 2007 Teilen Geschrieben 29. März 2007 Hallo, Dies ist keine Rechtsberatung! Das ist ein Rechtsfrage und keine technische Frage, dafür musst du dich an einen Anwalt wenden. Solange es keinen Gerichtsentscheid dagegen gibt, ist die EULA gültig. Hier ( Endbenutzer-Lizenzvertrag - Wikipedia ) ist die Rede davon, dass sie nicht wirksam sei, da man sie vor dem Kauf gar nicht begutachten kann und da man die Nutzungsrechte ja schon erworben hat. Das halte ich für nicht haltbar, zum einen ist die EULA auf microsoft.com verfügbar, zum anderen kann man das Produkt zurück geben, wenn man die EULA nicht akzeptiert. mfg, Shrek Dies ist keine Rechtsberatung! Alle Angaben sind eine persönliche Meinung und ohne Gewähr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 29. März 2007 Teilen Geschrieben 29. März 2007 Nicht jeder hat einen Internetanschluss . Davon mal abgesehen glaube ich mein Händler lacht mich aus wenn ich dem die geöffnete Verpackung zurückgebe und sage "Ja also ich wollt das ja eigentlich haben aber mit diesen komischen Bedingungen bin ich nicht einverstanden". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT-Shrek Geschrieben 29. März 2007 Teilen Geschrieben 29. März 2007 Moin, Davon mal abgesehen glaube ich mein Händler lacht mich aus wenn ich dem die geöffnete Verpackung zurückgebe und sage "Ja also ich wollt das ja eigentlich haben aber mit diesen komischen Bedingungen bin ich nicht einverstanden". in allen MS Eulas steht folgender Satz: YOU AGREE TO BE BOUND BY THE TERMS OF THIS EULA BY INSTALLING, COPYING, OR OTHERWISE USING THE SOFTWARE. IF YOU DO NOT AGREE, DO NOT INSTALL, COPY, OR USE THE SOFTWARE; YOU MAY RETURN IT TO YOUR PLACE OF PURCHASE FOR A FULL REFUND, IF APPLICABLE. Daher wird sich der Händler kaum wehren (können). mfg, Shrek Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Agent_Gibbs Geschrieben 29. März 2007 Autor Teilen Geschrieben 29. März 2007 Moin, in allen MS Eulas steht folgender Satz: YOU AGREE TO BE BOUND BY THE TERMS OF THIS EULA BY INSTALLING, COPYING, OR OTHERWISE USING THE SOFTWARE. IF YOU DO NOT AGREE, DO NOT INSTALL, COPY, OR USE THE SOFTWARE; YOU MAY RETURN IT TO YOUR PLACE OF PURCHASE FOR A FULL REFUND, IF APPLICABLE. Daher wird sich der Händler kaum wehren (können). mfg, Shrek OK Danke. Das scheint mehr als eindeutig zu sein, da hast du Recht. Schade, dass man solch Argument nirgends nachlesen kann da wird immer nur drum herum diskutiert, aber dies ist wirklicgh mehr als eindeutig. Danke nochmals. Ich habe zwar gehofft, dass es nicht so ist aber nun komm ich wohl nicht um 2 Lizensen drum herum. Schade! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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