rogerssocke Geschrieben 29. März 2007 Teilen Geschrieben 29. März 2007 Hallo Leute, habe mal eine Frage, ich mache eine Ausbildung, welche nächstes Jahr im Mai oder Juni (weiß nicht genau) zu ende ist. Am 1. August werde ich 23. Habe gehört mit 23 wird man nicht mehr gezogen. Aber ich habe auch gehört, wenn man bis dahin schon mal gemustert wurde, wird man trotz dem Alter gezogen. Mein Musterung fand im Alter mit 18 Jahren schon mal statt und ich wurde T1 gemustert. Hatte mich daraufhin für die Ausbildung freistellen lassen. Habe ich jetzt noch eine Change nicht gezogen zu werden oder muss ich auf jeden Fall hin? Müsste eine zweite Musterung stattfinden? Wann müssten die mir frühstens einen Brief schreiben. Was kann ich machen, um nicht gezogen zu werden? Bitte heft mir, cu rogerssocke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
El-Mariachi Geschrieben 29. März 2007 Teilen Geschrieben 29. März 2007 Für gewöhnlich wirst du ab 23 nicht mehr eingezogen erst recht nicht wenn du ein anschließendes Beschäftigungsverhältniss hast (übernimmt dich der Betrieb?) das dürfen sie dann gar nicht. Aber eine sehr relevante Frage: Verweigerung? Keine geschickt? wenn nicht,warum nicht? Damit hast du das problem vom Tisch mfg EM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rogerssocke Geschrieben 29. März 2007 Autor Teilen Geschrieben 29. März 2007 Ob mich mein Betrieb übernimmt, weiß ich noch nicht. Aber wenn die das wollen, dann kann ich nicht gezogen werden? Wenn ich mich wo anders bewerbe, besteht dann wieder dich Gefahr gezogen zu werden? Ja habe verweigert, aber dann muss ich ja Zivi machen und dann würde ich ja schon wieder nicht arbeiten können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Coincidence Geschrieben 29. März 2007 Teilen Geschrieben 29. März 2007 Das mit der Übernahme nach der Ausbildung ist afaik ein Gerücht. Wenn man mal davon ausginge, er sei dann noch keine 23 und würde dem KWEA mit Argumentation "Aber ich hab doch eine Stelle!" kommen, dann würden die ihn trotzdem ziehen. Das ist kein Einzelfall, denn die Firma muss dir bestätigen, dass du unabkömmlich für den Erhalt des regulären Betriebes und die Forderungen, die das KWEA da erfüllt haben will, erscheinen mir fast utopisch. Aber ab 23 hast du für gewöhnlich Ruhe, außer man hat dich vorher schon einmal zurückgestellt, dann krallen dich die Kerls bis zur Vollendung deines 25. Lebensjahres. Hab die Frösche jetzt selbst an'n Eiern, will nämlich im August weiter Schule machen und heute kam der Brief á la "Jo, würden dich gern einziehen, Zivi machen und so" ... muss mir mal schwer überlegen, wie ich da wieder rauskomme. Coincidence Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
El-Mariachi Geschrieben 29. März 2007 Teilen Geschrieben 29. März 2007 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbplschg/gesamt.pdf Also wenn sie nicht ganz fix sind und dir bis August nichst schicken,haben sie Pech gehabt;) Ansonsten: Der Arbeitgeber muss angeben,dass er durch deinen Verlust imense betriebliche/finazielle Probleme kriegt...naja... EM Ps.Also aus Erfahrung von einigen Leuten kann ich dir sagen - sie sind im normallfall nicht fix , und du kannst es bequem aussitzen... Aber es gibt auch ausnahmefälle... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rogerssocke Geschrieben 29. März 2007 Autor Teilen Geschrieben 29. März 2007 Aber ab 23 hast du für gewöhnlich Ruhe, außer man hat dich vorher schon einmal zurückgestellt, dann krallen dich die Kerls bis zur Vollendung deines 25. Lebensjahres. Coincidence Da ich für meine Ausbildung schon zurückgestellt wurde, können die mich dann also doch einziehen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
El-Mariachi Geschrieben 29. März 2007 Teilen Geschrieben 29. März 2007 rogersocke , gucksch du hier = http://www.gesetze-im-internet.de/bu...chg/gesamt.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Coincidence Geschrieben 29. März 2007 Teilen Geschrieben 29. März 2007 Geil, Server nicht gefunden. Sprach der Server: 404. Es ist so: Im geregelten Fall fasst dich niemand mehr an, wenn du 23 Jahre alt bist. Wurdest du allerdings schon einmal zurückgestellt, dürfen sie dich bis zur Vollendung deines 25. Lebensjahres einziehen. Coincidence Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
serious-fisi Geschrieben 30. März 2007 Teilen Geschrieben 30. März 2007 es ist erstaunlich und erschreckend zugleich wie sich einige unheimlich inteligente menschen mit unseren gesetzten auskennen und sie für sich so hindrehen wie es ihnen passt. man hat als deutscher staatsbürger so unglaublich viele rechte und freiheiten. das man aber aber als bürger des deutschen staates auch pflichten hat, das vergessen scheinbar einige. Wehrpflicht - Wikipedia Soldatentreff - die Bundeswehr-Community - Forum, News & Berichte - - Grundgesetz Artikel 12a - Wehrpflicht also wehrplicht oder ersatzdienst ; denn wehrplicht ist bürgerpflicht !!! in heutigen zeiten wird sicherlich nicht mehr jeder gezogen. einige sprechen in diesem zusammenhang auch von wehr-ungerechtigkeit. aber es werden nun mal nicht mehr so viele soldaten gebraucht wie potenzielle rekruten am start wären. aber monentan ist es politisch noch so gewollt mit der wehrpflicht. grüsse siggi PS: zu meiner zeit beim bund (ist noch nicht lange her) war mir jede frau die freiwillig ihren dienst leistet lieber als ein kerl der keinen bock hat und sich vor allem drücken will. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schr3ck Geschrieben 30. März 2007 Teilen Geschrieben 30. März 2007 PS: zu meiner zeit beim bund (ist noch nicht lange her) war mir jede frau die freiwillig ihren dienst leistet lieber als ein kerl der keinen bock hat und sich vor allem drücken will. Gute Besserung! Nicht jeder kann und will ein weiteres verlorenes Jahr in Kauf nehmen nur um beim Bund durch die Pampa zu kriechen oder beim Zivildienst als billige Pflegekraft zu schuften. Denk mal drüber nach... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
deano Geschrieben 30. März 2007 Teilen Geschrieben 30. März 2007 es gibt auch leute, die im ersatzdienst ein hobby gefunden haben... nur so überleben solche organisationen. @schr3ck: es gibt mit sicherheit einen grund, wieso unsere bundesrepublik ein solches wehrdienst-konzept aufgestellt hat. es ist für jeden was dabei. nur für die faulen eben nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
serious-fisi Geschrieben 30. März 2007 Teilen Geschrieben 30. März 2007 Gute Besserung! Nicht jeder kann und will ein weiteres verlorenes Jahr in Kauf nehmen nur um beim Bund durch die Pampa zu kriechen oder beim Zivildienst als billige Pflegekraft zu schuften. Denk mal drüber nach... willkommen in der realität ! ich habe unsere welt nicht gemacht. und mit meiner einstellung werde ich sie vorraussichtlich auch nicht ändern. ich wollte nur mal deutlich machen, wie grundsätzlich die gesetzeslage aussieht. bevor ich mich informiere wie ich die gesetzte umgehe sollte lieber mal der ein oder andere lernen was seine pflichten als bürger sind. und ganz nebenbei: was ist ein verlorenes jahr im vergleich zu der zeit die du noch zu schufften hast ?? wenn man mal davon ausgeht das man mit 20 jahren im berufsleben steht sind das gut 45 bzw 47 jahre voller harter arbeit die du noch vor dir hast. was ist da ein jahr ?? kohle verdienen wollen / müssen wir alle. wie gesagt: ich habe unsere wirtschaftliche situation niht gemacht und finde auch die entwicklung nicht wirklich prall. kuck dir nur an wie um den mindentlohn gerangelt wird. von 27 ländern in der eu haben 20 schon den mindestlohn und viele davon schon seit jahren. grüsse siggi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
giovanni2k2 Geschrieben 30. März 2007 Teilen Geschrieben 30. März 2007 Ajo, die 23 Jahre Grenze.. ist so ne sache... Da ich da nicht soo genau bescheid weiß, wie das dann abläuft, WENN du schon gemustert wurdest... dann halte ich es wie Dieter Nuhr: "wenn man was nicht weiß, einfach mal die Klappe halten" Das einzige was ich in der Sache weiß, wenn du übernommen wirst, kann dein Chef dir ausstellen lassen dass du für deine Firma unabdingbar bist. Wenn dies alles schön begründet ist, sollte der Bund dich mal gern haben Wobei es da ja noch die Kinder- bzw. Ehegattenklausel gibt.. aber wir wollen hier ja nichts auszwingen :mod: Für mich ist das nicht so das Problem.. habe den Zivi schon hinter mir, da ich das vor meiner, jetzt noch andauernden Ausbildung, hinter mich gebracht habe War im übrigen ne lässige Zeit ... ok für einen der seine FHR bekommen hat ist der Sold da schon nett.... aber nichts gegen das, was du bekommst wenn di fertiger FISI bist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
deano Geschrieben 30. März 2007 Teilen Geschrieben 30. März 2007 wenn er nen unbefristeten arbeitsvertrag bekommt, kann nichts mehr passieren, weil dich der arbeitgeber, nachdem du den zivil/wehrdienst abgeleistet hast, wieder "einstellen" muss. problem ist, der arbeitgeber wird das auch wissen. das is immer sone sache vllt. einfach mal mit dem cheffe drüber reden wenn er grad mal ne minute hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
El-Mariachi Geschrieben 30. März 2007 Teilen Geschrieben 30. März 2007 entschuldige der link funktioniert deshalb nicht da ich "..." mitkopiert hatte hier bitte sehr : http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbplschg/gesamt.pdf [edit by D_Z: Link aufrufbar gemacht.] Dort steht soweit ich das grob überlesen habe -> 1.)Du kommst nicht drum rum,wenn du bis August einberufen wirst 2.)Dein Chef muss dir allerdings einen Kündigungschutz einräumen, sprich er muss dich nichtsdestortotz übernehmen. Das Jahr Bund/Zivi negiert deinen Ausbild.Vertrag nicht Aber das kannste ja selbst nochmal nachlesen, sehr informatives pdf explizit nur zu diesem Thema EM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 30. März 2007 Teilen Geschrieben 30. März 2007 kuck dir nur an wie um den mindentlohn gerangelt wird. [OT] Natürlich wird darum gerangelt. Was glaubst denn, was ein Klein- oder Mittelständischer Unternehmer davon hält, wenn er statt 3,50€ plötzlich 6,00€pro Stunde zahlen muss, nur weil das Mindestlohngesetz das plötzlich so vorsieht? Sorry, für OT [/OT] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 30. März 2007 Teilen Geschrieben 30. März 2007 2.)Dein Chef muss dir allerdings einen Kündigungschutz einräumen, sprich er muss dich nichtsdestortotz übernehmen. Das Jahr Bund/Zivi negiert deinen Ausbild.Vertrag nicht Das stimmt so nicht, wenn man einen Vertrag hat(!) ruht dieser während der Bundeswehr- oder Zivildienstzeit. Wenn man nach der Ausbildung allerdings nicht übernommen wird gibbet keinen Vertrag und daher kann dieser auch nicht ruhen... MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
El-Mariachi Geschrieben 30. März 2007 Teilen Geschrieben 30. März 2007 ArbPlSchG § 2 Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, Weiterbeschäftigung nach der Berufsausbildung (1) Von der Zustellung des Einberufungsbescheides bis zur Beendigung des Grundwehrdienstes sowie während einer Wehrübung darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. (2) Im Übrigen darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht aus Anlass des Wehrdienstes kündigen. Muss er aus dringenden betrieblichen Erfordernissen (§ 1 Abs. 2 des Kündigungsschutzgesetzes) Arbeitnehmer entlassen, so darf er bei der Auswahl der zu Entlassenden den Wehrdienst eines Arbeitnehmers nicht zu dessen Ungunsten berücksichtigen. Ist streitig, ob der Arbeitgeber aus Anlass des Wehrdienstes gekündigt oder bei der Auswahl der zu Entlassenden den Wehrdienst zu Ungunsten des Arbeitnehmers berücksichtigt hat, so trifft die Beweislast den Arbeitgeber. EM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 30. März 2007 Teilen Geschrieben 30. März 2007 ArbPlSchG § 2 Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, Weiterbeschäftigung nach der Berufsausbildung... Ist das als Antwort auf mein Posting gedacht? Bestätigt ja das eben nur ein Schutz besteht wenn auch ein Arbeitsvertrag besteht. Wenn der Arbeitgeber nach der Ausbildung keinen neuen Vertrag macht (der Azubi-Vertrag läuft dann ja aus(!) und wird nicht gekündigt) und den Azubi nicht übernimmt hat man auch keinen Arbeitsschutz, gibt dann ja auch nichts zu schützen. Nur wenn der Azubi übernommen wird, dann Wehrdienst oder Zivildienst leisten muss, hat derjeniege Kündigungsschutz und muss nach seinem Dienst wieder beschäftigt werden. MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 2. April 2007 Teilen Geschrieben 2. April 2007 §2(5)1 ArbPlSchg: Der Ausbildende darf die Übernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht aus Anlass des Wehrdienstes ablehnen. Wenn der AG einen anderen Grund (oder gar keinen) für die Nichtübernahme nennt, besteht keinerlei Schutz. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
El-Mariachi Geschrieben 2. April 2007 Teilen Geschrieben 2. April 2007 jup, das ist es "...die Beweislast liegt bei dem AG..." aber wie allesweg sagte, er kann ja theoretisch sonst was erzählen warum er dich nicht übernehmen kann.(finanziell nicht tragbar bspw.) ->Beweislast erfüllt Blreibt dir halt nur vorher mit deinem AG ein gutes Verhältniss zu schaffen und es zumindest mündlich abzuklären. EM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rogerssocke Geschrieben 2. April 2007 Autor Teilen Geschrieben 2. April 2007 Bin ich denn verpflichtet meinen Chef mitzuteilen, dass ich eingezogen werde? Oder kann ich erstmal den Vertrag unterschreiben und dann ihm sagen das ich eingezogen werde? Wie sieht es dann mit der Probezeit aus? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MaxMx318i Geschrieben 2. April 2007 Teilen Geschrieben 2. April 2007 Hallo, es ist definitiv so dass ab dem 23 du nicht mehr gezogen wirst. Das zurückstellen für die Ausbildung/Schule zählt nicht. Selbst wenn du einen Einberufungsbefehl bekommst, du diesem widersprichst und eine nachmusterung verlangst und wärend dessen 23 wirst, wirst du auch nicht gezogen.... Spreche aus eigener Erfahrung...... Nach der Nachmusterung bekamm ich einen Bescheid, dass ich körperlich in der Lage bin zu dienen, wäre jedoch schon zu alt um gezogen zu werden.... Und das jetzt die ewige Diskussion hochkommt wg. es wäre Pflicht zu dienen. Ich wurde damals nach der Ausbildung übernommen, kurz darauf fing es mit dem Bund/Musterung/Einberufung an, wäre ich doch gezogen worden hätte ich trotz Übernahme keinen Job danach gehabt, weil die Firma aus 4 Mann bestand. Danach wäre ich erstmal Arbeitslos gewesen wer weiss wie lang, jeder weiss wie schwer es ist eine Stelle zu finden als unerfahrener. Dem Staat wäre es dadurch nicht geholfen noch einen AL auf der Tasche zu haben. Die Aussage vom KWEA " Auf den Arbeitsplat können wir keine Rücksicht nehmen" hab ich immer noch im Kopf, schon seit 5 Jahren..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
El-Mariachi Geschrieben 2. April 2007 Teilen Geschrieben 2. April 2007 unglaublich das ich das vorschlage aber, spiel mit offenen Karten: Sag deinem Chef das du u.U. noch dein Grundwehrdienst leisten musst, ich bin sicher das ist für ihn nicht das erste mal das er mit sowas konfrontiert ist. Ihn erst nach der Vertragsunterzeichnung damit zu überfahren ist nicht ratsam! Das schafft auch kein besonders gutes Verhältnis... (wobei es mich gerade wundert das er dich das noch nicht gefragt hat, ich wurde das als eine der ersten dinge gefragt ob ich schon Zivi/Bund hinter mir habe) Kläre es einfach ab, und wenn er sagt das er dich trotz der 9monatigen Unterbrechung übernimmt wird er dich kaum anlügen;) Aber wie schon mehrfach erwähnt -> es ist sehr unwarscheinlich das du noch eingezogen wirst. EM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rogerssocke Geschrieben 2. April 2007 Autor Teilen Geschrieben 2. April 2007 Danke für eure Hilfe, dann bin ich erstmal beruhigt. Werde euch falls sich was ändert auf dem Laufenden halten. Dann wünsch ich euch noch einen schönen Tag, ich genieße jetzt schön die Sonne . cu rogerssocke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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