Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Die IHK-GE gibt vor:

Jede Seite muss eindeutig dem Prüfling und der Dokumentation zuzuordnen sein.

Alle Seiten müssen durchgängig nummeriert sein.

bedeutet das das auf dem Deckblatt schon Seite 1 stehen musst. und dann das Inhaltsverzeichnis Seite 2 ist usw.

10 Seiten ist der Umfang... wird dann aber Deckblatt und Inhalt nicht gezählt.... letzte seite der Doku ist Seite 12.

Habe ich das Richtig verstanden?

Rob

Geschrieben

Deckblatt und Inhaltsverzeichnis zählen normalerweise nicht zur Doku. Das stand bei mir aber auch ganz genau in dem Schreiben von der IHK.

Also:

- Deckblatt

- Inhaltsverzeichnis

- Inhalt Seite 1 - 10

Wenn du dir nicht ganz sicher bist, frag deine Lehrer oder ruf bei der IHK an.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...