Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Die IHK-GE gibt vor:

Jede Seite muss eindeutig dem Prüfling und der Dokumentation zuzuordnen sein.

Alle Seiten müssen durchgängig nummeriert sein.

bedeutet das das auf dem Deckblatt schon Seite 1 stehen musst. und dann das Inhaltsverzeichnis Seite 2 ist usw.

10 Seiten ist der Umfang... wird dann aber Deckblatt und Inhalt nicht gezählt.... letzte seite der Doku ist Seite 12.

Habe ich das Richtig verstanden?

Rob

Geschrieben

Deckblatt und Inhaltsverzeichnis zählen normalerweise nicht zur Doku. Das stand bei mir aber auch ganz genau in dem Schreiben von der IHK.

Also:

- Deckblatt

- Inhaltsverzeichnis

- Inhalt Seite 1 - 10

Wenn du dir nicht ganz sicher bist, frag deine Lehrer oder ruf bei der IHK an.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...