bigredeyes Geschrieben 13. April 2007 Teilen Geschrieben 13. April 2007 hab mal ne ganz doofe frage: muss man bei der steuererkärung irgendwas beachten, wenn man im laufenden jahr umgezogen ist? und: kann man einfach "formlos" n beiblatt dazulegen, wenn die zeilen "arbeitsstätte" bei werbungskosten nicht ausreichen? sind nur 4 und ich brauche 6 . alternativ: weiß jemand ob man bei elster mehr als die vier zeilen angeben kann? danke bigredeyes p.s. hoffe bin boardconform. das soll kein ansinnen auf rechtsberatung sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-roTekuGeL- Geschrieben 13. April 2007 Teilen Geschrieben 13. April 2007 nicht vergessen die Umzugskosten mit anzurechnen ansonsten ka... ich lass das machen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hüsi Geschrieben 16. April 2007 Teilen Geschrieben 16. April 2007 kann man einfach "formlos" n beiblatt dazulegen, wenn die zeilen "arbeitsstätte" bei werbungskosten nicht ausreichen? hab ich bis 2005 so gemacht. 2006er erklärung steht bei mir allerdings noch an Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hmaas Geschrieben 16. April 2007 Teilen Geschrieben 16. April 2007 alternativ: weiß jemand ob man bei elster mehr als die vier zeilen angeben kann? Sollte bei Elster gehen. Du kannst bei den meisten Eingabemöglichkeiten, weitere hinzufügen. Sind meist bis zu 20 Eingaben möglich. Gruß hmaas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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