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Geschrieben

hab mal ne ganz doofe frage:

muss man bei der steuererkärung irgendwas beachten, wenn man im laufenden jahr umgezogen ist?

und:

kann man einfach "formlos" n beiblatt dazulegen, wenn die zeilen "arbeitsstätte" bei werbungskosten nicht ausreichen? sind nur 4 und ich brauche 6 :( .

alternativ: weiß jemand ob man bei elster mehr als die vier zeilen angeben kann?

danke

bigredeyes

p.s. hoffe bin boardconform. das soll kein ansinnen auf rechtsberatung sein.

Geschrieben

kann man einfach "formlos" n beiblatt dazulegen, wenn die zeilen "arbeitsstätte" bei werbungskosten nicht ausreichen?

hab ich bis 2005 so gemacht. 2006er erklärung steht bei mir allerdings noch an :rolleyes:

Geschrieben
alternativ: weiß jemand ob man bei elster mehr als die vier zeilen angeben kann?

Sollte bei Elster gehen. Du kannst bei den meisten Eingabemöglichkeiten, weitere hinzufügen. Sind meist bis zu 20 Eingaben möglich.

Gruß hmaas

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