fi-newbie Geschrieben 13. April 2007 Teilen Geschrieben 13. April 2007 Hallo zusammen, soweit ich weiß bekommt man für ein Vorstellungsgspräch, wenn dies mind. 15KM entfernt ist, die Fahrtkosten von Unternehmen erstattet. Wie genau formuliert man das Schreiben an die Firma? Man gibt sicher auch gleich die Konto-Daten mit an, oder? Kommt es oft vor, dass trotz der Aufforderung nicht gezahlt wird? Wie könnte man dann weiter vorgehen. Es gibt ja außerdem die Möglichkeit, sich die Kosten vom Arbeitsamt erstatten zu lassen. Muss man mit dem Zug fahren, oder bekommt man auch der Fahrt mit dem Auto das Geld erstattet (einen gewissen Grundpreis pro Kilometer)? Als ich damals Ausbildungsplatz-suchend bei dem A-Amt gemeldet war, wurden mir weder Bewerbungs- noch Fahrtkosten erstattet. Die Begründung war, dass ich ja noch bei meinen Eltern wohne und diese für mich aufkommen müssen. Ist das jetzt immer noch so, wenn ich nach der Ausbildung inen Job suche und noch bei den Eltern wohne? mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 13. April 2007 Autor Teilen Geschrieben 13. April 2007 Ich hab noch eine Ergänzung: Bei meinen Gesprächen handelt es sich meistens um Entfernungen von ca. 30- 60 KM (eine Strecke), aber da kommt halt auch einiges zusammen. Berechnet man den Preis dann direkt selber und schreibt den in den Brief mit rein? Und werden HIn-Und Rückweg erstattet oder nur eine Strecke? mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 13. April 2007 Teilen Geschrieben 13. April 2007 Also so etwas ähnliches läuft ja schon parallel in einem Topic darunter. Ich persönlich halte nicht viel von Bewerbungskostenerstattung. Mir kommt das als Bettelei vor und ich möchte schließlich in der Firma anfangen. So viel ich weiß bekommt man als Arbeitsloser für jede Bewerbung 5 €. Man muß dafür einen Antrag (bei mehreren ist es eine Liste) ausfüllen. Fahrtkosten kann die Agentur für Arbeit übernehmen, muss sie aber glaube ich nicht. Und so weit ich das von einem Bekannten in Erinnerung habe, muß das vorher mit deinem Berater abgesprochen werden. Also ich kann quasi ned irgendwo hinfahren und danach zur Agentur für Arbeit gehen und her mit der Kohle sagen Ich habe volles Verständnis bei deiner Lage und da kann natürlich im Gesammten einiges an Kilometer zusammenkommen, aber ich denke nicht, das du 300 km in der Woche abfährst und von daher würde ich mir das lieber selber zahlen. Aber das ist nur mein Standpunkt. Bei Vorstellungsgesprächen von 200 oder 300 km würde ich das aber schon regeln wollen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bassmaus69 Geschrieben 16. April 2007 Teilen Geschrieben 16. April 2007 @ manitu 71 5 Euro für eine Bewerbung? Das war einmal. Mein Kollege hat mir erzählt: Sein Sohn bekommt für ein Jahr ne Pauschale von 50 Euro rückerstattet. Für eine ordentliche Bewerbung kommt schon einiges an Geld zusammen. Da kommt man mit nem Fuffi nicht wirklich weit. Was gebt ihr denn für eine Bewerbung aus? Zum Thema Fahrtkosten: Da solltest du dich bei deinem zuständigen Berater informieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 16. April 2007 Teilen Geschrieben 16. April 2007 das meiste ist online. Papierform nur selten. Und da kommst locker mit 5 € aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 16. April 2007 Teilen Geschrieben 16. April 2007 5 Euro für eine Bewerbung? Das war einmal. Mein Kollege hat mir erzählt: Sein Sohn bekommt für ein Jahr ne Pauschale von 50 Euro rückerstattet. Du kannst bei der Arbeitsagentur pro Jahr (nicht Kalenderjahr) max. 260 Euro an Bewerbungskosten geltend machen (siehe SGB III §45f). Es haengt von der jeweiligen Arbeitsagentur ab, ob die Pauschale (pro Bewerbung 5 Euro) oder der Einzelnachweis aller Kosten genutzt wird. Reisekosten fuer die Fahrten zu Vorstellungsgespraechen, Berufsberatung, Vermittlung und Eignungsfeststellungen koennen auch geltend gemacht werden (siehe SGB III §45f). Bei beiden Kostenarten muss der Antrag vor dem Entstehen der Kosten gestellt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nhuya Geschrieben 16. April 2007 Teilen Geschrieben 16. April 2007 Die Unternehmen sind wie gesagt verpflichtet, dir die Fahrtkosten zu erstatten. Sollte es sich wirklich lohnen das anzufragen ( bei 3,98 € lohnt sich das sicherlich nicht), dann würde ich erst nach einer Absage danach fragen und zwar in Form von " Vielen Dank für... Ich bitte Sie höfllichst mir die Fahrtkosten für x gefahrene Kilometer zum Vorstellungsgespräch zu erstatten. Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung." Oder einfach anrufen, dann kann man gleich alles klären. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 16. April 2007 Teilen Geschrieben 16. April 2007 Die Unternehmen sind wie gesagt verpflichtet, dir die Fahrtkosten zu erstatten. Das stimmt so nicht ganz. Es gibt Einschränkungen. Näheres (nochmals) hier: Vorstellungsgespräch: Arbeitgeber muss Fahrtkosten zahlen - Bewerbung Jobs FOCUS Online Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 4. Mai 2007 Autor Teilen Geschrieben 4. Mai 2007 Was macht man, wenn die Firma sich weigert, die Kosten nach einer Absage zu übernehmen? Wie kann man weiter vorgehen? Wenn ich denen sage, dass sie dazu verpflichtet sind etc., das wird die wohl wenig interessieren... mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 4. Mai 2007 Teilen Geschrieben 4. Mai 2007 Wenn Du der Meinung bist, die Kostenerstattung steht Dir zu, - schriftlich mit Terminsetzung die Kostenerstattung erbitten/einfordern - Anwalt einschalten und/oder klagen Der übliche Weg eben, was sonst? bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LeXi Geschrieben 4. Mai 2007 Teilen Geschrieben 4. Mai 2007 Hi, also ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen: Habe mich damals wo ich noch Schüler war und bei den Eltern gewohnt habe auch beim Arbeitsamt gemeldet. Die haben mir ohne zu murren einen Antrag für Fahrtkosten gegeben, wo ich und der Arbeitgeber etwas ausfüllen mussten. (Von meiner Freundin weiß ich, dass es heute auch noch so ist..Sie macht grad Abi und war mehrmals bei Vorstellungen gewesen). Ich selber bin kein Schüler mehr, habe aber die letzten 2 Monate auch Vorstellungsgespräche in Hamburg gehabt. Vom Arbeistamt gab es auch dafür wieder Anträge (die gleichen wie für Schüler, da es nur eine Form gibt). Ich habe (HH ist bisschen weiter weg) 130€ bekommen. Das ist pro Antrag die maximalste Föderung. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Fahrtkosten zu erstatten! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 4. Mai 2007 Autor Teilen Geschrieben 4. Mai 2007 @bimei: Sagen wir mal es sind 80KM insgesamt, das wären dann bei 0,22€ pro KM 17,60€. Ein Anwalt einzuschalten lohnt sich bei der Summe nicht, da bei solchen gering-wertigen Fällen die Anwaltskosten höher sind als er Betrag um den es geht. @Lexi: Als ich mich um ne Ausbildungstelle beworben hatte, sagten die vom A-Amt mir, dass für die Ausbildung die Eltern aufkommen müssen. Es werden in einem solchen Fall also weder Bewerbungs- noch Fahrtkosten erstattet. Nach der Ausbildung sieht es anders aus, aber der Termin wurde sehr kurzfristig ausgemacht, ich hatte nicht die Möglichkeit vorher zum A-Amt zu gehen. Und erstattet werden die Kosten dann auch nur, wenn de zustädige Bearbeiter an dem Tag gute Laune hat oder was weiß ich. Solche Anträge werden leider auch oft (meist aus unerklärlichen Gründen) abgelehnt... Mir geht es nur darum, dass ich letztens bei nem Vorstellungsgespräch war, bei dem die ausgeschriebene Stelle für mich nach Aussage des Personalers nicht in Frage kam. Eingeladen haben die mich trotzdem, da ja momentan nocht eine ganz andere Stelle frei ist, für die sie jemanden suchen. Warum kann man mir das nicht vorher mitteilen und mich fragen, ob eine solche Stelle für mich auch in Frage kommt. Ich weiß, man muss heutzutage froh sein, wenn man ne Stelle angeboten bekommt, aber muss man sich sowas wirklich gefallen lassen? Ich hatte mich auf genau diese Stelle beworben, weil ich eben genau diese Tätigkeit machen wollte. Möchte ich was anderes machen, dann hätte ich mich ja für die andere Stelle beworben... Weil ich darüber so verärgert bin, wollte ich halt wenigstens die Fahrtkosten erstattet bekommen, da ich ja eigentlich umsonst dorthin gefahren bin. Und 80KM, also ca. 15€, sind für nen Azubi viel (meine Meinung nach). Was kann ich noch tun, wenn die Kostenerstattung abgelehnt wird, obwhl die Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet sind? Anwalt kommt für mich nicht in Frage, wie oben bereits erwähnt... mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LeXi Geschrieben 4. Mai 2007 Teilen Geschrieben 4. Mai 2007 Ach du bewirbst dich nicht um eine Ausbildung sondern um einen Arbeitsplatz und bist derzeit in der Ausbildung? Ja ok, solange du nicht arbeitslos gemeldet bist, bekommst du kein Geld für Fahrtkosten vom Arbeitsamt. Ich hab mich arbeitssuchend gemeldet, da ich eine Befristung habe und schon war die Sache geregelt...Kann sein dass die Leute bei deinem Arbeitsamt nicht gerade kulant sind Wo steht das, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, bei einer Vorstellung die Fahrt zu bezahlen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 4. Mai 2007 Teilen Geschrieben 4. Mai 2007 Wo steht das, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, bei einer Vorstellung die Fahrt zu bezahlen? Guckst du hier Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 7. Mai 2007 Autor Teilen Geschrieben 7. Mai 2007 Hab im Netz was gefunden, dass die Kosten nur für eine Strecke und nicht für Hin- und Rückweg ersetzt werden. Ist das wirklich so? Link Wie sieht es eigentlich aus, wenn man vorher abklärt, dass man mit dem Auto fahren wird, dann aber aus irgendwelchen Gründen doch mit dem Zug fährt. Bekommt man trotzdem die Kosten so erstattet, als wäre man mit dem Auto gefahren? Hab demnächst ein Gespräch 300KM von mir entfernt, und würde die Übernahme gern vorher abklären, da mir das mit dem A-Amt zu unsicher ist. Man erfährt von denen ja erst im Nachhinein, ob die Kosten erstattet werden, und man bekommt nur max. 130€. Soll ich meinen potentiellen AG telefonisch darauf ansprechen, oder macht das einen schlechten Eindruck? Selbst wenn Sie telefonisch zusagen, ich habe keine Beweise, falls sie es sich im Nachhinein anders überlegen. Wie kann ich vorgehen? Weil die Chance der evtl. Kostenübernahme durch das A-Amt ist dann auch vorbei... mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 7. Mai 2007 Teilen Geschrieben 7. Mai 2007 Wie kann ich vorgehen?Den Kopf in den Sand stecken und abwarten, bis du den Vorstellungstermin verpasst hast. Du hast doch die Alternativen selber genannt: Antrag bei der Agentur für Arbeit oder den potentiellen Arbeitgeber fragen. Bei beiden hast du ein gewisses Risiko. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T3D Geschrieben 10. Mai 2007 Teilen Geschrieben 10. Mai 2007 hey, also ich kann dir soviel sagen -> wenn du als arbeitssuchend gemeldet bist, is das arbeitsamt !verpflichtet! dir die fahrkosten innerhalb deutschlands zu erstatten, du musst allerdings vorher einen antrag stellen. wenn du nen vorstellungsgespraech im ausland hast is dies eine "kann" leistung (die hatten mir irgendwas von §10 erzaehlt) auch kurzfristige termine muss das arbeitsamt bearbeiten / bearbeiten koennen ich hab ne mail auf ne bewerbung bekommen und wir wuerden sie gern am freitag einladen (das waren 3tage >.<) dann hat ich beim arbeitsamt angerufen, mein beauftragter hatte mich zurueckgerufen und ich hat am naechsten tag nen termin und meinen antrag bekommen :> bis ich das geld erstattet bekommen hatte is zwar einige zeit vergangen aber :uli zum arbeitsamt wie es bei kosten mit auto aussieht kann ich dir nicht sagen, nur soviel das das arbeitsamt nur die billigste variante zahlt ... wenn du zum beispiel fliegen willst musst du dies vorher angeben und vergleichspreise bahn / auto liefern ich hoffe ich konnt dir wenigstens nen bissl helfen :> Ted Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 11. Mai 2007 Autor Teilen Geschrieben 11. Mai 2007 @T3D: Danke für Deinen Beitrag. Soweit ich weiß ist es jedoch so, dass das A-Amt die Kosten nur erstattet, wenn der Vorstellungstermin wirklich notwendig ist. D.h ist in Deine Region ne Stelle frei, ist es nach Meinung des A-Amtes nicht notwendig 300KM weit zu fahren, um sich vorzustellen. Ich sehe das aber anders, denn was kann ich dafür wenn ich von der Firma, die in meiner Region ne Stelle anbietet, ne Absage bekomme? Ich möchte ja deswegen dann 300KM weit fahren, weil ich mir dort Chancen erhoffe. Deswegen versteh ich die Aussage vom A-Amt diesbezüglich nicht. Auf jeden Fall ist es nicht sicher, dass die Kosten erstattet werden. Wie läuft das mit den Anträgen. Muss man sich da auch erst vorher nen Termin geben lassen, nur um dann so nen Schein abzuholen??? mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 13. Mai 2007 Autor Teilen Geschrieben 13. Mai 2007 Es ist noch eine Frage aufgekommen: Zahlt das A-Amt einen bestimmten Betrag bei einer gewissen Entfernung, also z.B. wenn ein Zugticket für 300KM 120Euro kostet, dann wird dieser Betrag erstattet. Ode wollen die das Ticket sehen. Es kann ja sein, dass es statt 120Euro nur 110Euro gekostet hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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