Kekz Geschrieben 17. April 2007 Teilen Geschrieben 17. April 2007 Hallo, ich hab hier eine Liste (von der IHK?) die da lautet "Teile des Ausbildungsberufsbildes, die schwerpunktmäßig zu vermitteln sind bzw. deren Vermittlung fortzuführen ist". Sprich eine Tabelle mit Inhalten gegliedert zwischen 1, 2 und 3 Lehrjahr. Wie genau muss man sich an diese Liste halten? Reicht es einfach alle Punkte abzuhaken? Wird das von der IHK kontrolliert? Wie streng haltet ihr euch an diese Liste? Gruß Christian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OnkelPaddy Geschrieben 17. April 2007 Teilen Geschrieben 17. April 2007 Nach meinem Wissensstand verhält es sich wie folgt: Der Ausbildungsrahmenplan ist Bestandteil der Ausbildungsordnung des Berufes. (Nach BBiG) Aus diesem erstellt dein Betrieb (Ausbilder) einen betrieblichen Stoff- und Zeitplan. Dieser dient als Grundlage deiner Ausbildung und wird zusammen mit dem Ausbildungsvertrag an die IHK gegeben. Hier steht also drin, wann du was wie lange wo lernst. Natürlich sind Abweichungen Aufgrund von Krankheit, Urlaub oder ähnliches vorprogrammiert. In wie weit diese Vorgabe eingehalten wurde, lässt das Berichtsheft erkennen. Bei Streitigkeiten mit deinem Betrieb dient das alles als Grundlage im Schlichtungsverfahren. Korrigiert mich aber wenn ich mich irre Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kekz Geschrieben 17. April 2007 Autor Teilen Geschrieben 17. April 2007 Und wie macht ihr das im Betrieb? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 17. April 2007 Teilen Geschrieben 17. April 2007 Nach meinem Wissensstand verhält es sich wie folgt: Der Ausbildungsrahmenplan ist Bestandteil der Ausbildungsordnung des Berufes. (Nach BBiG) Aus diesem erstellt dein Betrieb (Ausbilder) einen betrieblichen Stoff- und Zeitplan. Dieser dient als Grundlage deiner Ausbildung und wird zusammen mit dem Ausbildungsvertrag an die IHK gegeben. Hier steht also drin, wann du was wie lange wo lernst. Natürlich sind Abweichungen Aufgrund von Krankheit, Urlaub oder ähnliches vorprogrammiert. In wie weit diese Vorgabe eingehalten wurde, lässt das Berichtsheft erkennen. Bei Streitigkeiten mit deinem Betrieb dient das alles als Grundlage im Schlichtungsverfahren. Korrigiert mich aber wenn ich mich irre Kann das jemand hier als Merktafel festnageln? Das einzige was noch hinzuzufügen ist: betrieblichen Stoff- , Zeit- und Versetzungsplan Ansonsten Danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-ausbilden Geschrieben 17. April 2007 Teilen Geschrieben 17. April 2007 Hi! zum Thema: Wie stark hält man sich daran: Der Rahmenplan zeigt auf, was gemacht werden soll. Der betriebliche Ausbildungplan konkretisiert dies. Es ist dem Unternehmen überlassen, wo Schwerpunkte gesetzt werden. Man kann also z.B. als Netzwerkunternehmen einen Schwerpunkt z.B. auf Protokolle/Dienste usw. legen. Es sollen aber alle Inhalte vermittelt werden. Beispiele für einen betrieblichen Ausbildungsplan findet man auf meiner Seite... P.S.: Der betriebliche Ausbildungsplan muss nicht mit jedem Ausbildungsvertrag bei der IHK eingereicht werden, ist aber dem Azubi auszuhändigen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 18. April 2007 Teilen Geschrieben 18. April 2007 P.S.: Der betriebliche Ausbildungsplan muss nicht mit jedem Ausbildungsvertrag bei der IHK eingereicht werden, ist aber dem Azubi auszuhändigen... Sorry, aber unsere IHK verlangt den schon. Somit auch hier, wie so oft, abhängig von der zuständigen IHK. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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