Maxi1984 Geschrieben 17. April 2007 Teilen Geschrieben 17. April 2007 Ist es erlaubt, einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, obwohl man noch nicht sicher weiß, ob man zu dem Zeitpunkt bereits seine Abschlussprüfung hatte und somit nicht mehr in der Ausbildungsfirma arbeiten muss. Oder gibt es eine "Sonderregelung", dass man bei der Ausbildungsfirma z.B. am 14.Juli aufhört, obwohl vlt. die Prüfung erst am 20.Juli ist, und dann am 15.Juli bereits in der neuen Firma anfängt? Man bekomt ja den Prüfungstermin erst ein paar Wochen vorher, den Arbeitsvertrag unterschreibt man aber schon früher... Maxi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 17. April 2007 Teilen Geschrieben 17. April 2007 Solange du die mündliche Prüfung nicht bestanden hast gilt der Azubi-Vertrag. Der läuft also nicht einfach vorher aus sondern entweder mit bestehen der Prüfung oder zu dem festgelegten Vertragsende. MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 17. April 2007 Teilen Geschrieben 17. April 2007 Und ansonsten kann ein Blick ins Gesetz nicht schaden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, 2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen. [...] 4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt. Für eine Fristlose Kündigung reicht ein anderer Arbeitsvertrag nicht aus. Ist das jetzt mal eine ernst gemeinte Frage oder wird das mal wieder ein "was wäre wenn"-Thread? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nhuya Geschrieben 17. April 2007 Teilen Geschrieben 17. April 2007 Dieses Problem werden wohl einige Azubis haben, die ihre Ausbildung abschließen. Wenn du ungefähr abschätzen kannst, wann die Prüfung ist, z.B. auf jeden Fall im Juni, dann bitte deinen neuen Arbeitgeber darum in den Vertrag "01. Juli 07 oder früher" als Begin hineinzuschreiben. So bleibst du flexibel und schlitterst nicht in eine unangenehme Situation. Wenn das nicht möglich ist und dein Beginn in der neuen Firma vor der Prüfung liegt bleibt dir nichts anderes übrig, als in der neuen Firma diese Tage als Urlaub zu nehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maxi1984 Geschrieben 17. April 2007 Autor Teilen Geschrieben 17. April 2007 Urlaub bekommt man ja, soweit ich weiß, erst sobald man 6 Monate gearbeitet hat. Das wäre dann natürlich eine Ausnahmesituation, kann sein, dass es da anders geregelgt ist... Gibt es nicht auch die Möglichkeit, mit der Ausbildungsfirma eine Art Aufhebungsvertrag zu schließen? Ich hab auch mal was gehört, dass bei der IHK ne Antrag auf frühestmöglichen Prüfungstermin legen kann, bin mir aber nicht mehr so sicher... Maxi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 17. April 2007 Teilen Geschrieben 17. April 2007 Man kann darum bitten, den Termin so früh wie möglich zu bekommen. Die Ausbildung vorzeitig beenden und ohne Betrieb abschließen ist nicht einfach. Das einfachste wäre, keinen zu frühen Vertragsbeginn zu vereinbaren. Das Zeitfenster für die Prüfungen kann man bei der zuständigen IHK erfragen und den Vertragsbeginn auf danach legen. Aber es gilt mal wieder: vorher nachprüfen, was wie passieren kann und dann handeln. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 17. April 2007 Teilen Geschrieben 17. April 2007 Machs wie einige bei mir in der BS damals. Lass in den neuen Vertrag reinschreiben: Beginn: 1.6. spätestens jedoch mit bestehen der Abschlußprüfung Oder auch andersrum Beginn: Mit bestehen der Abschlußprüfung, frühestens jedoch zum 1.6. Datum einfach einsetzen wie beliebt. Der neue Betrieb wird diese Problematik kennen, wenn er schonmal jemanden eingastellt hat, der direkt aus der Ausbildung kam. Gruß Enno Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nhuya Geschrieben 17. April 2007 Teilen Geschrieben 17. April 2007 Und wie wäre es mit Resturlaub im alten Betrieb nehmen? Wenn du noch sagen wir mal 10 Tage hast, kannst du quasi 2 Wochen vor deiner Prüfung bei dem neuen Unternehmen starten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 17. April 2007 Teilen Geschrieben 17. April 2007 Stop! Der Urlaub dient zur Erholung und darf nicht zu weiteren Erwerbstätigkeiten genutzt werden. Dazu gibt es diverse Gerichtsentscheide. Zudem ist dann eine Doppeltanstellung vorhanden, so dass mindestens eine Arbeitsstelle über Lohnsteuergruppe 6 abzurechnen ist. Und: Nebentätigkeiten sind genehmigungs- und anzeigepflichtig beim alten Arbeitnehmer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nhuya Geschrieben 17. April 2007 Teilen Geschrieben 17. April 2007 Ich meinte ja schon in Absprache. Manche Arbeitgeber entlassen einen dann 2 Wochen früher aus dem Vertrag. Natürlich nichts deratiges wie Chief beschrieben hat machen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maxi1984 Geschrieben 18. April 2007 Autor Teilen Geschrieben 18. April 2007 Urlaub hab ich nicht mehr, die paar Tage nehme ich jetzt vor der AP. Wie kann ma denn diesen Antrag bei der IHK stellen, und um einen frühestmöglichen Termin bitten? Maxi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 18. April 2007 Teilen Geschrieben 18. April 2007 Wie kann ma denn diesen Antrag bei der IHK stellen, und um einen frühestmöglichen Termin bitten?Meinst du diese Frage ernst? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maxi1984 Geschrieben 18. April 2007 Autor Teilen Geschrieben 18. April 2007 JA, sonst hätte ich sie nicht gestellt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 18. April 2007 Teilen Geschrieben 18. April 2007 Wie kann ma denn diesen Antrag bei der IHK stellen, und um einen frühestmöglichen Termin bitten?Schriftlich, per Telefon, per E-Mail, per Fax. Von einer reinen SMS ist abzuraten. PS: Der Antrag ist relativ formlos, es reicht ein Anruf beim richtigen Ansprechpartner. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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