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Resturlaubstage


Joe Kinley

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Hi Leute,

ich hab da ein Problem. Ich hab mal durchgerechnet wieviel Tage ich noch in der Ausbildung stecke, wieviel Tage davon Arbeit sind und sowas.

Ich komme heraus, dass ich noch 21 Tage habe an denen Arbeit ansteht, und insgesamt aber noch 15 Urlaubstage habe.

Faktisch muss ich also nurnoch 6 Tage arbeiten.

Leider ist es aber so, dass mein Chef das sicher nicht mitmachen will. Musste schon sehr oft Urlaub verschieben, und das Nachfragen ist immer eine Qual. Er gibt mir kaum Moeglichkeiten Urlaub zu nehmen.

Wie sieht es denn rechtlich aus? Habe ich Anspruch auf den Urlaub. Gibt es Wege fuer ihn, dass dieser Anspruch verfaellt? Ich will den Urlaub definitiv nehmen, und ihn mir nicht auszahlen lassen, denn das ist es mir nicht wert.

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Optimaler Weise sollte man den Resturlaub so verbuchen, dass er bis zum Vertragsende geht. In dem Fall also 6 Tage arbeiten und dann bist du durch. Laut §3BUrlG muss er dir den Urlaub auch zugestehen! Wenn es, wie bei dir, dazu kommt, dass dein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft und du aus betrieblichen Gründen bisher nicht mehr dazu kommst deinen Urlaubsanspruch geltent machen kannst, hast du die Möglichkeit, nach §7BUrlG Absatz 4, dir den Resturlaub auszahlen zu lassen.

Im übrigem hast du für dieses Jahr keinen vollen Urlaubsanspruch, sondern nur einen Anteiligen, da du ja, laut deinen Aussagen, nur bis Anfang Mai beschägtigt bist.

Nur mal so am Rande. Wie kommt es, dass du am 10. Mai (das wäre ja in 21 Tagen) mit der Ausbildung offiziel fertig bist? Erscheint mir ein recht ungewöhnlicher Termin...

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Ich habe restliche Arbeitstage berechnet, da Schul-, Feier- und Wochenendtage nicht gearbeitet wird. ;)

Mir geht es darum, ob ich den Urlaub nehmen darf, also ein Recht darauf habe, oder ob er als Arbeitgeber ihn mir auszahlen darf, ohne dass ich es will.

Letzter Arbeitstag waere ein Tag vor der muendlichen Abschlusspruefung, also 12.06.2007.

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Naja wie schon gesagt, wenn er dir den Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht zu der Zeit geben kann/will, hat er die Option ihn dir stattdessen auszuzahlen. Wie o.g, ist das gesetzlich geregelt.

Es wäre also zu empfehlen, ein Gespräch mit deinem Arbeitgeber zu suchen und das zu klären.

Wenn es da dann zu differenzen kommt, solltest du dich an die IHK wenden oder gleich Rechtsbeistand suchen.

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