toaster Geschrieben 19. April 2007 Teilen Geschrieben 19. April 2007 Hallo, wie sieht es mit früher Auslernen aus? Würde das gerne machen und von den betrieblichen Leistungen ist das auch locker drinne. Jetzt das Aber: Berufsschule hatte ich das letzte Zeugnis nen Schnitt besser als 2,49. Das kommende Zeugnis wird aber bei weitem nicht so gut werden. Erwarte einen Schnitt um die 3,5 (durch Faulheit begründet). Nun habe ich schon die unterschiedlichsten Geschichten gehört. Es soll Leute gegeben haben, die mit 2,5 abgelehnt worden sind, wieder andere wurden wohl auch mit 3,xx zugelassen. Was sagt ihr, habe ich Chancen? Wie sieht das überhaupt mit Fristen u.s.w. aus? Was sollte man beachten, irgendwelche Tipps? Wer muss das einreichen u.s.w.? CYA Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RhababaBob Geschrieben 19. April 2007 Teilen Geschrieben 19. April 2007 ich wüsste nich was da die noten in der schule an einfluss drauf nehmen sollten. wenn dein betrieb und du denken, dass du das auch so schaffen kannst, dann hat die ihk das so zu genemigen. der ihk sind die schulnoten eigendlich ziemlich egal. zumindest isses hier bei uns in nrw so... kp wie alt du jetzt bist, aber auch das dürfte keinerlei rolle spielen (außer halt du wärst noch schulpflichtig). normalerweise kenne ich es halt nur so das direkt schon am anfang der ausbildung festgelegt wird das du verkürzt. sollte aber auch nachträglich problemlos möglich sein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 19. April 2007 Teilen Geschrieben 19. April 2007 Letztendlich entscheidet die IHK über eine Verkürzung der Ausbildung und nicht der Betrieb... dieser muss letztendlich aber sein OK geben. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen für eine Verkürzung vorliegen (Abitur o.ä.) wird die IHK nichts dagegen haben. Ist ein solcher Abschluss nicht vorhanden, ziehen die IHKs meist die Schulnoten heran. Zumeist wird von den IHKs dann ab Note 2,5 aufwärts eine Verkürzung gewährt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 20. April 2007 Teilen Geschrieben 20. April 2007 Moment mal! §40 Zulassung in besonderen Fällen (1) Der Auszubildende kann nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Abschlußprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen Ok? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 20. April 2007 Teilen Geschrieben 20. April 2007 ist ja im Prinzip das, was ich gesagt habe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 20. April 2007 Teilen Geschrieben 20. April 2007 ist ja im Prinzip das, was ich gesagt habe. Nicht ganz. Unserer IHK ist es vollkommen Schnuppe ob ein Vorzieher Abitur hat oder ein Abgangszeugnis von einer Sonderschule vorlegt. Sie orientiert sich einzig und allein an die Angaben des ausbildenden Betriebs (er muß per Formular, die Tätigkeitsfelder mit ihrer Benotung eintragen und letztendlich dafür gerade stehen, falls der Prüfling wider erwarten die Prüfung nicht schafft) und den Notendurchschnitt der BS (mindestens 2,49) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 20. April 2007 Teilen Geschrieben 20. April 2007 Ja nun gut. Das letzte Wort hat aber eben die IHK, da sie den Prüfling zur Abschlussprüfung zulassen muss. Nach welchen Kriterien die IHKs das "wenn seine Leistungen dies rechtfertigen" beurteilen, mag aber sicherlich von IHK zu IHK verschieden sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PIPOKIPP Geschrieben 22. April 2007 Teilen Geschrieben 22. April 2007 Ja nun gut. Das letzte Wort hat aber eben die IHK, da sie den Prüfling zur Abschlussprüfung zulassen muss. Nach welchen Kriterien die IHKs das "wenn seine Leistungen dies rechtfertigen" beurteilen, mag aber sicherlich von IHK zu IHK verschieden sein. Jeps.. es ist so. Ich habe verkürzt um einen Jahr. Es galt hier (in München): nicht mehr als zwei dreie im Zeugniss im ersten BS-Jahr. Jede dreie musste mit zwei einse belegt sein. Also: falls zwei dreie - dann vier einse mussten da auch sein. Egal in welche Fächern. In der BS musste ich auch angeben - warum will meine Betrieb und ich eine Verkürzung und meine Verkürzung auch rechtfertigen vor der Schulleitung. Es war nicht schwer, aber immerhin - wissen wollten die es. Leider hab da nichts im Netz gefunden darüber, blos diese 2 Links. So wie ich mich errinern kann - dieser Notenschlussel stand in einem Brief von IHK, zur Zeiten wo wir den Antrag gestellt haben. Ausbildungsdauer - Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern http://www.ihk-muenchen.de/internet/mike/ihk_geschaeftsfelder/bildung/Anhaenge/MerkblattVerlverk04.pdf Falls eine Möglichkeit zur Verkürzung besteht - auf jeden Fall nutzen. Ich hoffe es Hilft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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