Zum Inhalt springen

Merkblatt zur Durchführung der Projektarbeit


peeage

Empfohlene Beiträge

Morje :)

Ich mache momentan eine Weiterbildung zum Fachinformatiker- Systemintegration in Dresden.

Meine Prüfung + Präsentation findet bei der IHK Dresden statt.

Habe mir gerade das Merkblatt zur Durchführung der Projektarbeit, welches mir von der IHK Dresden zugesandt wurde, durchgelesen. Leider sind noch ein paar Fragen offen.

In diesem Merkblatt steht folgendes:

Punkt 4

----------

Der Umfang der Dokumentation soll höchstens 10 Seiten DIN A4 betragen, ohne Anlagen, ohne Tabellen usw..

Punkt 5

----------

Die Dokumentation der Projektarbeit ist wie folgt zu gliedern:

0: Titelblatt

1: Deckblatt

2: Nachweisblatt

3: Gliederung

4: Problemstellung

5: Betriebliche Dokumentation der Ergebnisse

6: Zusammenfassung/Schlussfolgerung

7: Quellenangabe

8: Abkürzungsverzeichnis

9: Anlagenverzeichnis (max. 30 Seiten)

10: Kundengerechte Dokumentation (max. 7 Seiten)

-----------------------------------------------------------------------

Wenn die Dokumentation die oben beschriebene Gliederung haben soll, hat die Dokumention ja im gesammten viel mehr Seiten als nur 10. :confused:

Ist mit der Dokumention von 10 Seiten (Punkt 4) die eigentliche Projektarbeit gemeint, also das was ich alles in meinem Projekt getan habe in schriftlicher Form?

Sprich: 10 Seiten Projektarbeit (Punkt 4) + x Seiten Dokumentation der Projektarbeit (Punkt 5)

Ich muss bis 07.05.2007 die Dokumentation der Projektarbeit abgeben. Irgendwann im Juni habe ich dann die Präsentation + Verteidigung.

Was muss denn nun genau bis 07.05.2007 vorliegen?

mfg Martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Na, das ist doch mal ein beispiel für verklausulierte Formulierungen.

4: Problemstellung

5: Betriebliche Dokumentation der Ergebnisse

6: Zusammenfassung/Schlussfolgerung

Das ist die eigentliche Dokumentation. Also 10 Seiten.

Ich muss bis 07.05.2007 die Dokumentation der Projektarbeit abgeben. Irgendwann im Juni habe ich dann die Präsentation + Verteidigung.

Was muss denn nun genau bis 07.05.2007 vorliegen?

Erstens: eine Verteidigung ist ein Begriff aus dem Promotionsverfahren, also dem akademischen Prüfungsgeschehen zur Erlangung eines Doktorgrades. Machst du jetzt eine Doktorprüfung im Bereich Informatik?

Für die mündliche Prüfung gilt: das ist ein Fachgespräch.

Mitzubringen hast du dazu deine komplette Projektdokumentation, von Deckblatt bis (eventuelle) Kundendokumentation.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Okay danke, hast mir schonmal sehr geholfen.

Nein ich mache keine Doktorprüfung im Bereich der Informatik ;).

In der Schule wird das Wort "Verteidigung" von den Dozenten nur oft genutzt, anscheindend hab ich diese Ausdrucksweise übernommen ;).

Wenn ich - wie du geschrieben hast - zum Fachgespräch (Juni) die Komplette Projektdoku mitzubringen hab, muss ich also bis zum 07.05.2007 nur die eigentliche Doku abgeben. Das heisst:

4: Problemstellung

5: Betriebliche Dokumentation der Ergebnisse

6: Zusammenfassung/Schlussfolgerung

... oder?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn ich - wie du geschrieben hast - zum Fachgespräch (Juni) die Komplette Projektdoku mitzubringen hab, muss ich also bis zum 07.05.2007 nur die eigentliche Doku abgeben. Das heisst:

4: Problemstellung

5: Betriebliche Dokumentation der Ergebnisse

6: Zusammenfassung/Schlussfolgerung

... oder?

Nein, normalerweise wird die Doku vorher gelesen. Das heisst, du möchtest schon alles fertig abgeben zum Termin.

Zum Fachgespräch ist dann nur noch deine Präsentation erforderlich.

Die Doku in zwei Teilen (einmal das fachliche und dann den Rest) ist sicher nicht in Ordnung.

Ob und in wieviel Varianten die Doku wann abzugeben ist, ist IHK-spezifisch. Bei Dir werden IMO alle benötigten Exemplare am 7.5. komplett vorliegen sollen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sorry, man sollte nicht chatten und hier tippen. Wie der Kleine schon schrieb, am 07.05. hast du alles, von Deckblatt bis Kundendokumentation in der von der IHK gewünschten Menge (Exemplare) abzugeben.

"Der Kleine" schrieb, dass die Doku vom Deckblatt bis zur Kundendoku zum Fachgespräch mitzubringen sind und nicht bis zum 07.05 vorliegen muss.

Ich schätze mal meine Frage war berechtigt.

mfg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

"Der Kleine" schrieb, dass die Doku vom Deckblatt bis zur Kundendoku zum Fachgespräch mitzubringen sind und nicht bis zum 07.05 vorliegen muss.
Nö. Er schreibt genau das Gegenteil und stimmt mit mir da voll überein.

Das Fachgespräch geht über dein Projekt. Wie soll sich der Prüfungsausschuss denn auf das Fachgespräch vorbereiten, wenn deine Projektdokumentation nicht komplett vorliegt.

Nochmal: am 07.05 hast du von Deckblatt bis (eventueller) Kundendokumentation alles komplett abzugeben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...