Xilef Geschrieben 23. April 2007 Teilen Geschrieben 23. April 2007 Hallo, ich hab folgende Frage und zwar hat es irgendwelche folgen, wenn in der Projektbezeichung auf der Persönlich Erklärung die am Projekt angehängt bzw. zu IHK gegangen ist, ein Wort Fehler ist? Also das satt ...xxx... da ...yyy... steht. Die Projektbezeichnung möchte ich hier aus mehreren Gründen nicht bekannt geben. Gruß Xilef Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 23. April 2007 Teilen Geschrieben 23. April 2007 Kommt auf das xxx bzw. yyy an. Wenn es nur "Uhrzeit" statt "Datum" oder sowas ist: wohl keine Folgen. Wenn beim Namen, Prüflingsnummer oder sonstigen solcher Daten der Fehler passiert ist: sehr ungünstig bis heikel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Xilef Geschrieben 23. April 2007 Autor Teilen Geschrieben 23. April 2007 Nein die Daten und so sind alle Korrekt, das Problem is einfach nur das unsere Sekretärin ein wort Falsch abgetippt hat und es keinem mehr auf gefallen ist. Ich veröffentliche mal Teile: Projektbez. so solles eigentlich sein: Erstellen eines xxxxx- yyyy,..... Projketbez. so ist es: Erstellen eines xxxxx- zzzzzz,..... Ich hoffe so ist es verständlicher... Und dieser Fehler ist halt bei der Eidesstattlichen Erklärung bzw. Persönlichen Erklärung passiert... Das ist son Vordruck der IHK.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 23. April 2007 Teilen Geschrieben 23. April 2007 Wenn man annehmen könnte, das durch das fehlerhafte Wort ein anderes Projekt gemeint ist und somit eine Sinnentstellung gegeben ist, kann das durchaus zu Schwierigkeiten führen. Du versicherst ja, dass Du das Projekt XXX alleine und selbstständig durchgeführt hast, obwohl Du Projekt YYY meinst. Somit geht der PA von falschen Voraussetzungen aus. Die schwere dieser Beinflussung lässt sich jedoch nicht genau feststellen, da Deine Angaben dafür nicht reichen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Xilef Geschrieben 23. April 2007 Autor Teilen Geschrieben 23. April 2007 Dieses Wort verändert die Projektbezeichnung so, das der Satzinhaltlich überhaupt gar keinen Sinn macht bzw. dies technisch gar nicht möglich bzw. auch völliger schwach sinn ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 23. April 2007 Teilen Geschrieben 23. April 2007 Mach es Dir doch einfach: Schreibe eine neue Erklärung, Unterschreibe sie, sende sie Deiner IHK genau mit der Erkärung zu, wie sie Du sie jetzt hier ausgeführt hast. Ruf vorsorglich nochmal an. Ich denke in diesem Fall wird der PA keinen Stress machen. Kann ja mal passieren. Ich würde es nur nicht auf sich beruhen lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Xilef Geschrieben 23. April 2007 Autor Teilen Geschrieben 23. April 2007 Ich denke das bringt nichts mehr, weil die Abgabefrist für die Persönliche Erklärung schon war und ich denke daher werden sie diese nichts mehr akzeptieren oder seh ich das falsch? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 23. April 2007 Teilen Geschrieben 23. April 2007 Anrufen! Sofort! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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