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Geschrieben

Hallo Leutz,

hätte mal eine Frage zu folgendem Thema:

Angenommen jemand ist etwa 22 Jahre in einer Filiale eines Unternehmens A tätig. Diese Filiale wird dann von Unternehmen B übernommen, wobei auch die Angestellten mit übernommen werden (neuer Vertrag wird unterzeichnet). Der Rest von Unternehmen A bleibt jedoch bestehen.

Wie sieht es dann mit der Betriebszugehörigkeit aus? Zählen die 22 Jahre dann noch? Oder geht es von vorne los?

Wird z.B. ein ganzes Unternehmen gekauft müssen ja nicht unbedingt neue Verträge gemacht werden. Da wird die Zeit in Unternehmen A dann auch in Unternehmen B angerechnet. Jedenfalls kenne ich da ein paar Leute, die deswegen bald 40 jähriges Jubiläum feiern dürfen.

Geschrieben

Das lässt sich so nicht allgemeingültig beantworten, kommt auf die Art der Betriebsübenahme (z.B. Betriebsübergang nach § 613a) und auch auf die Art der Arbeitsverträge an.

bimei

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